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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
- beliebt Definition, Arten & Anspruch
- Altes & neues Recht der Witwenrente
- Voraussetzungen, Höhe & Berechnung
- Was ist das Sterbevierteljahr?
- Erziehungsrente als Hinterbliebenenrente
- Halb- und Vollwaisenrente als Hinterbliebenenrente für Kinder
- Antragstellung oder -abfindung der Hinterbliebenenrente
- Wann besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Definition und Arten der Hinterbliebenenrente
Kommt es zum Todesfall eines engen Familienmitglieds, ist das immer schwer – emotional, organisatorisch – und nicht zuletzt auch finanziell, wenn der oder die Verstorbene möglicherweise sogar Hauptverdiener:in war und den Hinterbliebenen das Polster fehlt, den Verlust auszugleichen. Genau dafür gibt es die Hinterbliebenenrente, auf die Hinterbliebene gesetzlichen Anspruch haben.
Hinter dieser steckt die große und die kleine Witwen- bzw. Witwerrente für den oder die Ehepartner:in und die Waisenrente für Kinder. Für den Nachwuchs zählt, ob beide Elternteile gestorben sind oder nur einer von beiden – je nachdem erhalten sie Voll- oder Halbwaisenrente. Eine Sonderform stellt hier die Erziehungsrente beim Tod bereits getrennter Partner:innen dar, die die gemeinsamen Kinder oder die des Verstorbenen erziehen.
Ziel aller Rentenarten ist es, den Unterhalt des verstorbenen Menschen zu ersetzen – oder zumindest etwas aufzufangen.
Anspruchsberechtigte Personengruppen der Hinterbliebenenrente
Nicht jede:r Verwandte oder eng Verbandelte hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente des verstorbenen Menschen. Hier ist eine grobe Übersicht der Parteien, die in aller Regel unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung nach Ableben ihres engen Verwandten oder Erziehungsberechtigten innehaben:
Anspruchsberechtigte | Besondere Bedingungen |
---|---|
Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen | Der/ die Verstorbene hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) der gesetzlichen Rentenversicherung von 5 Jahren erfüllt Die gemeinsame Ehe bestand min. ein Jahr – geltend für alle Eheschließungen ab 01.01.2002, um Zweckehen aus Versorgungsgründen einzudämmen. Ausnahme: Bei Unfalltod besteht ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente |
Geschiedene Ehe- oder Lebenspartner:innen | Solang sie gemeinsamen minderjährigen Nachwuchs hüten Solang sie noch nicht erneut geheiratet haben |
Leibliche sowie Adoptivkinder | Solang sie minderjährig sind Solang sie ihre erste Berufsausbildung, ihr Studium oder ihren Freiwilligendienst noch nicht abgeschlossen haben Solang sie noch keine 28 Jahre alt sind Im Falle von Bedürftigkeit durch Behinderung gibt’s die Zahlung noch bis zur Beendigung des 27. Lebensjahres |
Stief,- Pflege-, und Enkelkinder | Wenn sie im Haushalt des Verstorbenen leben und auf den Unterhalt angewiesen sind |
Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente
Ehedauer
Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben. Ausnahmen von dieser Zeitregelung gibt es, wenn der oder die Ehe- oder Lebenspartner:in durch einen Unfall ums Leben kommen.
Mindestversicherungszeit
Die verstorbene Person muss mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Um die Höhe und Dauer der Witwenrente zu bestimmen, spielen auch das Datum der Eheschließung, das Alter und das Einkommen der Hinterbliebenen eine Rolle. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente gibt es verschiedene Anpassungen, die schrittweise eingeführt werden und zwischen altem und neuem Recht sowie großer und kleiner Witwenrente unterschieden wird.
Hinweis: Wenn du Anspruch auf Witwenrente hast, musst du beachten, dass du diese aktiv beantragen musst. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Dazu musst du ein umfangreiches Antragsformular ausfüllen und zusammen mit Unterlagen wie der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde einreichen. Falls du Fragen dazu hast, kannst du dich an die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Witwenrente nach altem Recht
- Gilt für alle Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden
- Einkommen, das angerechnet wird: Erwerbseinkommen und eigene Rente
Große Witwenrente | Kleine Witwenrente | |
---|---|---|
Voraussetzungen | – Eine:r der Ehepartner:in wurde vor dem 2.1.1962 geboren – Altersgrenze erreicht (46 Jahre für 2023) | – Eine:r der Ehepartner:in wurde vor dem 2.1.1962 geboren – Alter unterhalb der Grenze für die Große Witwenrente |
Rentenhöhe | 60 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte | 25 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte |
Zeitdauer | unbegrenzt | unbegrenzt |
Kinderzuschlag | keiner | keiner |
Witwenrente nach neuem Recht
- Gilt für alle Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden
- Einkommen, das angerechnet wird: Erwerbseinkommen, gesetzliche Rente, private Renten, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Elterngeld, Krankengeld
Große Witwenrente | Kleine Witwenrente | |
---|---|---|
Voraussetzungen | – Altersgrenze erreicht (46 Jahre +2 Monate für 2024) ODER – Bei Erwerbsminderung ODER – Bei Erziehung eines minderjährigen Kindes | – Keine Erwerbsminderung – Keine Erziehung eines minderjährigen Kindes – Mindestens 1 Jahr Ehe |
Rentenhöhe | 55 % der Rente, die die verstorbene Person erhalten hätte | 25 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte |
Zeitdauer | Unbegrenzt | Maximal 24 Monate |
Kinderzuschlag | Keiner | Möglich |
Voraussetzungen für die große Witwenrente
Voraussetzung 1
Wenn du die festgelegte Altersgrenze erreicht hast, kannst du die große Witwenrente erhalten. Diese Altersgrenze beträgt für 2024 46 Jahre und 2 Monate.
Voraussetzung 2
Wenn du ein minderjähriges Kind erziehst, kannst du ebenfalls die große Witwenrente beantragen.
Voraussetzung 3
Wenn du erwerbsgemindert bist und aufgrund einer Krankheit nicht mehr zu 100 % berufstätig sein kannst, hast du ebenfalls Anspruch auf die große Witwenrente.
Die Altersgrenze bei der großen Witwenrente
Seit 2012 wird die Altersgrenze für die große Witwenrente von 45 Jahren auf 47 Jahre erhöht. Die Übersicht unten zeigt anschaulich, wie sich die Grenze verschiebt, bis die gesetzliche Altersgrenze für diese Rentenart 2029 erreicht ist:
Jahr | Altersgrenze für die große Witwenrente |
---|---|
2023 | 46 Jahre |
2024 | 46 Jahre und 2 Monate |
2025 | 46 Jahre und 4 Monate |
2026 | 46 Jahre und 6 Monate |
2027 | 46 Jahre und 8 Monate |
2028 | 46 Jahre und 10 Monate |
2029 | 47 Jahre |
Wie hoch ist die große Witwenrente?
Nach neuem Recht erhältst du als Hinterbliebener oder Hinterbliebene eine große Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 55 % der Rente, auf die dein:e verstorbene:r Ehepartner:in oder Lebensparter:in Anspruch gehabt hätte. Dabei zählt entweder die Rente, die er oder sie zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte, falls die Person das Rentenalter noch nicht erreicht hat.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du und dein:e Partner:in noch vor 2002 geheiratet habt und eine:r von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für dich das sogenannte alte Recht. Das bedeutet, dass du als Hinterbliebene:r dann 60 % der Rente deines Partners oder deiner Partnerin erhältst.
2 Punkte sind sehr wichtig:
- Du erhältst die große Witwenrente auch Jahre nach dem Tod deiner Partnerin oder deines Partners, wenn du die geforderte Altersgrenze erreicht hast und bis dahin nicht wieder geheiratet hast.
- Die Zahlung der großen Witwenrente ist zeitlich unbegrenzt. Du erhältst sie also, solange du verwitwet bleibst und kein neues Eheglück wagst.
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Angebot erhaltenWer erhält die kleine Witwenrente?
Wenn du keine minderjährigen Kinder erziehst und nicht die Altersgrenze für die große Witwenrente erreichst, kannst du stattdessen die kleine Witwenrente beantragen. Diese Variante der Hinterbliebenenrente richtet sich an jüngere Personen, die den Verlust ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin verkraften müssen. Um die kleine Witwenrente zu erhalten, musst du jünger als die festgelegte Altersgrenze sein. Für 2024 beträgt sie 46 Jahre und 2 Monate.
Voraussetzungen für die kleine Witwenrente
Voraussetzung 1
Um die kleine Hinterbliebenenrente zu erhalten, musst du bei Eintritt des Todesfalls deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin unterhalb der geltenden Altersgrenze liegen.
Voraussetzung 2
Du musst keine minderjährigen Kinder erziehen, um Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben.
Voraussetzung 3
Zudem musst du mindestens 1 Jahr mit deinem verstorbenen Ehepartner oder deiner verstorbenen Ehepartnerin verheiratet gewesen sein und keine Erwerbsminderung vorliegen.
Wenn es um die kleine Variante der Hinterbliebenenrente geht, hängt die Höhe des Geldes, das du erhältst, davon ab, ob für dich altes oder neues Recht gilt.
Nach neuem Recht beträgt die Rente 25 % der Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte, und wird für maximal 24 Monate gezahlt. Wenn du während dieser Zeit ein Kind bekommen hast, hast du Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Wenn deine Hinterbliebenenrente jedoch nach altem Recht gehandhabt wird, erhältst du auch ein Viertel der Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Im Gegensatz zur neuen Regelung gibt es für dich kein zeitliches Limit.
Und danach? Welches Geld wird ausgezahlt?
Hat der oder die Ehepartner:in oder Lebenspartner:in bereits Rente erhalten, zahlt die Rentenkasse die üblichen monatlichen Rentenbeträge aus.
War die oder der Verstorbene noch nicht im Rentenalter, berechnet die Rentenversicherung, welche Rente er oder sie erhalten hätte. Die Hinterbliebenenrente wird auf Grundlage der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt. Auch die Abschläge richten sich danach. Für jeden Monat, den die Person von der geltenden Altersgrenze entfernt ist, werden 0,3 % des Rentenbetrages einbehalten.
Überraschung: Auch hier gibt es eine Altersgrenze, die sich jedes Jahr um 1 bis 2 Monate nach hinten verschiebt. Sie entspricht der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente bei Erwerbsminderung. Diese wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. 2023 lag sie bei 64 Jahren und 10 Monaten. 2024 sind nun die 65 Jahre erreicht.
Die gute Nachricht ist: Diese Abzüge sind begrenzt auf höchstens 10,8 %. Das entspricht einem Zeitraum von 3 Jahren.
Welche Einkommen werden angerechnet?
Nach dem Sterbequartal interessiert sich die Rentenversicherung dafür, wie viel Einkommen du neben der beantragten Hinterbliebenenrente hast. Diese Einkünfte werden auf Witwer- oder Witwenrente angerechnet:
- Arbeitslohn
- Arbeitslosengeld I, Krankengeld, die gesetzliche Rente
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Versicherungen (Unfall, Lebensversicherung, Rentenversicherung)
- Elterngeld
- Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung
- Kapitalgewinne (Zinsen)
Hinweis: Die Anrechnung von Einkünften aus privaten Versicherungen, Betriebsrenten, Miet- und Kapitaleinnahmen erfolgt nicht, wenn du Witwenrente nach altem Recht beziehst.
Die Berechnung der Abzüge ist recht kompliziert. So wird aus den verschiedenen Einkommen über einen Pauschalabzug ein monatliches Nettoeinkommen ermittelt. Davon wird anschließend noch ein bestimmter Freibetrag abgezogen. Er liegt 2023 bei 992,64 €.
Von dem Einkommen, was diese Grenze übersteigt, werden 40 % ausgerechnet. Dieser Wert wird dann von Ihrer monatlichen Hinterbliebenenrente abgezogen.
Die Grundrente wird übrigens nicht als Einkommen angerechnet. Stattdessen bekommst du diesen Zuschlag, wenn du eine Witwenrente beziehst, wenn du die Bedingungen erfüllst.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Die Fragen rund um die Höhe und altes oder neues Recht müssen kurz nach dem Tod des geliebten Menschen zum Glück nicht sofort eine Rolle spielen. Nicht sofort heißt: 3 Monate lang nach dem Tod des Partners oder der Partnerin. So lang ist das sogenannte Sterbevierteljahr.
In dieser Zeit zahlt die Rentenversicherung den Hinterbliebenen die Rente komplett aus, ohne Abschläge und ohne die Einschränkungen, die für die Witwenrente gelten.
Dein eigenes Einkommen wird in diesen 3 Monaten ebenfalls nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Erziehungsrente als Hinterbliebenenrente
Verstirbt dein:e ehemalige Ehe-, oder Lebenspartner:in und Kindsmama bzw. -papa nach der Scheidung, hast du unter bestimmten Bedingungen ein Anrecht auf Erziehungsrente, die als Ersatz des wegfallenden Unterhalts dienen und dich in der weiteren Kindeserziehungsphase entlasten soll.
Das Besondere: Anders als bei der Witwen- bzw. Witwerrente ist die Erziehungsrente nicht an den Rentenstand deines ehemaligen und nun verstorbenen Pendants geknüpft, sondern an deinen eigenen Rentenanspruch. Daraus folgt, dass du selbst vorm Tod des geschiedenen Menschen die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erreicht haben musst.
Zudem ist die Bejahung folgender Fragen maßgeblich für die Bewilligung der Erziehungsrente:
Wurde eure gemeinsame Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem 30. Juni 1977 geschieden oder annulliert?
Richtete sich der Unterhaltsanspruch bei Beendigung eurer Ehe vor dem 1. Juli 1977 nach DDR-Recht?
Bist du seitdem keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingegangen?
Und zu guter Letzt: Erziehst du euer gemeinsames minderjähriges leibliches oder behindertes Kind, Pflege-, Enkel-, oder Geschwisterkind oder das des Verstorbenen?
Gut zu wissen: Hast du mit deinem bzw. deiner verstorbenen Ex-Partner:in Ehegattensplitting betrieben, so bist du auch ohne formelle Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft anspruchsberechtigt.
Höhe und Berechnung der Erziehungsrente als Hinterbliebenenrente
Als Faustregel gilt: Die Erziehungsrente ist zumeist so hoch wie eine volle Erwerbsminderungsrente. Bist du zum Zeitpunkt der Beantragung für gleich mehrere Renten anspruchsberechtigt, wird dir die höchste von ihnen ausgezahlt.
Beziehst du nebst Hinterbliebenenrente noch andere Einnahmen, bekommst du sie oberhalb deines Freibetrags zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet. Das Sterbequartal ist davon ausgenommen.
Folgende Einnahmen zählen mit hinein:
- Berufliches Monatsgehalt
- Ausländisches Einkommen
- Elterngeld
- Kapitalrenditen bzw. Zinsen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Versicherungsauszahlungen aus privaten Unfall-, Lebens-, oder Rentenversicherung
- Versicherungsauszahlungen einer Betriebsrente
- ALG I
- Krankengeld
- Gesetzliche Rentenauszahlung
Die vorangegangenen Einnahmen werden jedoch nicht mit eingezogen, wenn:
– dein:e ehemalige Partner:in vor 2002 verstorben ist
– er oder sie zwar nach dem 31. Dezember 2001 dahinschied, du sie oder ihn aber vor 2002 geehelicht hast und einer von euch vor dem 2. Januar 2002 1962 geboren ist.
Halb- und Vollwaisenrente als Hinterbliebenenrente für Kinder
Ist der Verlust eines engen Familienmitglieds schon schwer zu verkraften, so ist es für den eigenen Nachwuchs umso traumatisierender, wenn Mama oder Papa plötzlich fort sind. Im Falle des Todes von einem der beiden haben Kinder hier Anspruch auf Halbwaisen- und im Todesfall beider Eltern auf Vollwaisenrente. Das ist möglich, solange sie minderjährig sind,zu diesem Zeitpunkt Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst noch nicht abgeschlossen haben, oder gar eine schwere Behinderung aufweisen. Hier kann die Zahlung der Waisenrente bis zur Beendigung des 27. Lebensjahres verlängert werden.
Höhe und Berechnung der Waisenrente als Hinterbliebenenrente
Auch im Falle hinterbliebener Kinder ist die Deutsche Rentenversicherung für die Berechnung des Rentenanspruchs verantwortlich.
Sie erhalten im Bereich der Halbwaisenrente etwa 10 % und bei Vollwaisenrente 20 % der Rente des gestorbenen Elternteils. Die gute Nachricht: Je nachdem, wie viele Monate Papa oder Mama vor ihrem Tod bereits in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhält der Nachwuchs Zuschläge.
Für die Vollwaisenrente werden für diese Zuschlagsmonate gemäß §78 SGB VI in der Regel jeweils 0,0750 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Die Entgeltpunkte multiplizieren sich dann mit dem 2024 aktuellen Rentenwert von 39,32 €.
Ergo wird prinzipiell gerechnet:
Grundbetrag der Hinterbliebenenrente + Zuschläge = Waisenrentenbetrag
Allerdings können hier auch noch Abschläge hinzukommen, sollten die Eltern vor Rentenbeginn versterben, was im Falle einer Waisenrente höchstwahrscheinlich ist. Daher empfiehlt sich in diesem Fall eine besonders ausführliche Beratung beim Rentenversicherungsträger.
Antragstellung oder -abfindung der Hinterbliebenenrente
Dem gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem Todesfall oder Abfindung bei erneuter Heiratsplanung folgt keine automatische Auszahlung. Hier muss ein Antrag von den Betroffenen gestellt werden – das gilt für Ehepartner:innen genauso wie für Kinder. Dies kann zum Glück online bei der Deutschen Rentenversicherung getan werden und kostet dich etwa eine Dreiviertelstunde deiner Zeit. In der Regel gilt: Je mehr Daten du angeben kannst, desto schneller geht der Antrag vonstatten.
Halte dafür die folgenden Dokumente und Informationen unbedingt parat:
Zu dir persönlich:
1. Bankverbindung
2. Krankenversicherungsunterlagen
3. Steueridentifikationsnummer
4. Heiratsurkunde je nach Rentenantrag
5. Ausbildungsnachweis oder Immatrikulationsbescheinigung
6. Einkommensnachweise
Zur verstorbenen Person:
1. Sterbeurkunde
2. Steueridentifikationsnummer
3. Renteninformationen
4. Rentenbezugsunterlagen
5. Einkommensnachweise
Wann besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Der Anspruch auf die kleine und die große Witwenrente erlischt, wenn du
- erneut heiratest.
- dich für ein Rentensplitting entscheiden. Bei dieser Variante teilen sich Ehepaare oder Lebenspartner:innen die Rentenansprüche zu gleichen Teilen untereinander auf.
Als geschiedene:r Ehepartner:in erhältst du eigentlich keine Hinterbliebenenrente. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Etwa wenn du im Jahr vor dem Tod des Partners oder der Partner:in Unterhalt erhalten hast, oder wenn du ein gemeinsames Kind erziehst. Dann kann die Witwenrente als Erziehungsrente wie ein Unterhaltsersatz funktionieren, wenn die Voraussetzungen wie Wartezeit und Familienstand stimmen.
Fazit
Wie du also summa summarum liest, ist das Thema der Hinterbliebenenrente recht komplex. Darum solltest du dich in jedem Fall von deinem Rentenversicherungsträger ausführlich beraten lassen.
Möchtest du entsprechend selbst vorsorgen und dich darüber hinaus zum Thema Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mit Kapitalzahlung für deine Hinterbliebenen und Co. informieren?
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