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Gesetzliche Kranken­­versicherung

Alles Wichtige zu Beitrag und Berechnung

Eine Kranken­versicherung ist Pflicht. Worauf du achten solltest und wie sich die Kosten zusammensetzen, erfährst du hier.
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Das Wichtigste in Kürze

Eine Kranken­versicherung hierzulande vorweisen zu können ist Pflicht. Die meisten Deutschen sind in einer von 95 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Deren Leistungen sind grundlegend recht ähnlich, unterscheiden sich aber bei genauem Hinsehen beispielsweise im Bereich Zusatzleistungen oder Bonusprogrammen. Ihre Beiträge hängen vor allem vom Einkommen ab. Wer besonders prädestiniert ist für eine gesetzliche Kranken­versicherung (GKV), worauf du achten solltest und wie sich die Kosten zusammensetzen, erfährst du hier in unserem Ratgeber.

  1. Verdienst du monatlich weniger als monatlich 5.775 € brutto, musst du in die gesetzliche Kranken­versicherung.
  2. Verdienst du mehr und erfüllst die Voraussetzungen für eine private Kranken­versicherung, kannst du dich dennoch freiwillig gesetzlich versichern lassen.
  3. Der geringe Unterschied in den Leistungen, über den die Kassen miteinander konkurrieren, beträgt nur 5 %.

Wer ist Mitglied in einer gesetzlichen Kranken­versicherung?

Angestellte:

Die meisten von uns sind Angestellte und Arbeitnehmer:innen. Du bist automatisch in der GKV krankenversichert, wenn du im Jahr weniger als 69.300 € brutto verdienst (monatlich 5.775 €). Anders ausgedrückt: Wenn dein Jahresverdienst unter dieser sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, musst du dich in der Krankenkasse pflichtversichern lassen. Du hast keine andere Wahl. Übrigens, wenn du dachtest, der Begriff „Versicherungspflichtgrenze“ ist schon kompliziert genug, dann hast du vielleicht noch nie von der „Jahresarbeitsentgeltgrenze“, kurz JAEG, gehört, oder? Beide Begriffe bedeuten dasselbe – nämlich das jährliche Bruttogehalt, bis zu dem du in der GKV pflichtversichert sein musst.

Selbstständige & Freiberufler:innen:

Du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in bist nicht verpflichtet, dich in der GKV abzusichern. Allerdings besteht für dich eine allgemeine Kranken­versicherungspflicht. Du kannst wählen, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversicherst.

Beam:tinnen:

Du kannst dich ebenfalls freiwillig für eine Versicherung in der GKV entscheiden. Unter uns gesagt: Die meisten Beamt:innen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Denn für sie ist die private Kranken­versicherung attraktiver.

Studierende:

Auch du hast die Wahl, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest. Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du dich über einen deiner Elternteile kostenlos familienversichern lassen. Ansonsten gehörst du zu den „freiwillig Versicherten“. Das bedeutet, du hast dich freiwillig für die Kranken­versicherung über die GKV entschieden.

Ehepartner:in & Kinder:

Familienangehörige können über die Familien­versicherung beitragsfrei in der GKV mitversichert werden.

Welche Leistungen bietet eine gesetzlichen Kranken­versicherungen?

Wenn du die Leistungen der Krankenkassen vergleichst, wirst du feststellen, dass es ziemlich einfach ist. Das Leistungsangebot der 95 Krankenkassen in Deutschland (Stand 2024) ist nahezu identisch – schätzungsweise zu 95 %. Der Grund dafür liegt darin, dass das Gesetz vorschreibt, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen erbringen müssen. Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) enthält die Leistungsansprüche der Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband überwacht die Qualität der Gesundheitsversorgung.

Egal, ob Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse: Alle haben die Aufgabe, ihren Mitgliedern im Krankheitsfall die notwendige medizinische Behandlung zu finanzieren, unabhängig vom Einkommen und Alter.

Versicherte haben bei allen Krankenkassen Anspruch auf:

  • Diagnosen und Untersuchungen in der Arztpraxis
  • Grundversorgung beim Zahnarzt
  • psychotherapeutische Hilfe
  • Versorgung mit Medikamenten und Heilmitteln
  • verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Krankengeld oder Familien­versicherung
  • Krankenhausbehandlungen

Was kostet eine Kranken­versicherung in einer gesetzlichen Kasse? 

Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Den allgemeinen Beitragssatz der GKV bestimmt der Staat. Er liegt momentan bei 14,6 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. „Allgemein“ bedeutet, dass der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen und für alle Versicherten gleichermaßen gilt. Den Zusatzbeitrag legen die Krankenkassen selbst fest. Die meisten Kassen informieren ihre Kunden zum Jahreswechsel über die Höhe des Zusatzbeitrags. Er unterscheidet sich also von Kasse zu Kasse und bietet die Möglichkeit, Kosten zu sparen: durch einen Krankenkassenwechsel. 

Tipp

Falls dir deine Krankenkasse teuer vorkommt, schau dich nach Alternativen um. Achte dabei nicht allein auf den Beitrag, sondern auch auf eventuelle Zusatzleistungen und Bonusprogramme. Die Leistungen ähneln sich zwar weitgehend, jedoch bieten unterschiedliche Krankenkassen auch unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen an. Lies dazu mehr unter Krankenkassenwechsel.

Der geringe Unterschied in den Leistungen, über den die Kassen miteinander konkurrieren, beträgt nur 5%. Was gehört dazu? Beispielsweise Bonusprogramme und Wahltarife, mit denen sich Krankenkassen voneinander abheben. Dazu gehören auch verschiedene Zusatzleistungen wie:

  • professionelle Zahnreinigung
  • zusätzliche Schutzimpfungen
  • Unterstützung alternativer Heilmethoden
  • Auslandsreiseschutz

Wie hoch ist beim KV-Beitrag der Arbeitnehmeranteil?

Angestellte teilen sich die Beitragssätze zur Kranken­versicherung mit dem Arbeitgeber. Jede:r zahlt die Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil zur Kranken­versicherung beträgt also 7,3 % des Bruttogehalts. Der Zusatzbeitrag wird seit 2020 ebenfalls geteilt. Liegt dein Zusatzbeitrag bei 1 %, zahlst du 0,5 %. Selbständige müssen alle Beiträge zur Krankenkasse selber zahlen. 

Was hat es mit der Beitragsbemessungsgrenze auf sich?

Der Gesetzgeber hat die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung gedeckelt. Für 2024 gilt: Wer mehr als 5.775 € im Monat beziehungsweise 69.300 € im Jahr verdient, führt bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV. 

Gut zu wissen

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt das Solidarprinzip. Gutverdiener:innen zahlen unterm Strich mehr ein als Versicherte mit durchschnittlichem Einkommen. Das Alter und der Gesundheitszustand der Versicherten haben keinen Einfluss auf den Beitrag zur Kranken­versicherung.

Beiträge für Selbstständige und freiwillig Versicherte

Selbstständige und freiwillig versicherte Personen haben in der Regel kein festes monatliches Einkommen. Bei ihnen bestimmen die Krankenkassen den Beitrag anhand des durchschnittlichen Einkommens. Sie gehen von einem Mindesteinkommen von 1.178,33 € (Stand 2024) pro Monat aus.

Selbstständige, die auf das Krankengeld verzichten, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14 %.

Die Kranken­versicherung in der GKV kostet dich monatlich mindestens rund 165 €. Dazu kommen noch die Kosten für den Zusatzbeitrag und die Pflege­versicherung.

Aktuelle Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen

Welche Beitragssätze verlangen die Krankenkassen aktuell? Mit den Prozenten von den rund 100 gesetzlichen Krankenkassen wollen wir dich nicht überfordern. Ein Überblick über die zehn größten Krankenkassen vermittelt dir einen passenden Eindruck der üblichen Beitragssätze (Stand 2024).

KrankenkasseZusatzbeitragBeitrag
Techniker Krankenkasse (TK)1,2 %15,8 %
Barmer2,19 %16,79 %
DAK Gesundheit1,7 % 16,3 %
AOK Bayern1,58 %16,18 %
AOK Baden-Württemberg1,6 %16,2 %
AOK Plus1,8 %16,4 %
IKK Classic2,19 %16,79 %
AOK Rheinland/ Hamburg2,2 % 16,8 %
AOK Niedersachsen1,5 %16,1 %
AOK Nordost2,7 %17,3 %
Hinweis: Sollte deine Kranken­versicherung den Zusatzbeitragssatz erhöhen oder Leistungen streichen, hast du ein Sonder­kündigungsrecht und kannst die Versicherung wechseln. Einen Antrag dazu stellst du einfach online. Unsere CLARK Expert:innen unterstützen dich gern dabei.

Worin unterscheiden sich freiwillig Versicherte von Pflichtversicherten der GKV? 

In Deutschland ist eine Kranken­versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb erscheint es vielleicht zunächst unlogisch, wenn von freiwillig Krankenversicherten gesprochen wird. „Freiwillig versichert“ bedeutet meistens nur, dass jemand in der GKV bleibt, obwohl er sich privat versichern könnte. Das gilt zum Beispiel für Angestellte, die mindestens 69.300 € im Jahr (Stand: 2024) verdienen, sowie unter bestimmten Umständen für Studenten. Auch Selbständige und Freiberufler dürfen zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung wählen. Zu den freiwillig Versicherten gehören außerdem manche Hausfrauen und Hausmänner, deren Ehegatten privat versichert sind. Sie profitieren nicht von der Familien­versicherung der GKV und müssen sich deshalb eigenständig versichern.

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Tipp

Manche Menschen fürchten sich vor dem Moment, an dem ihre Versicherungspflicht in der GKV endet. Dazu zählen etwa Arbeitnehmer:innen, die längere Zeit ins Ausland ziehen. Keine Sorge: Niemand kann dich zwingen, dich nach deiner Rückkehr privat statt gesetzlich zu versichern. Allerdings könnte es sich durchaus lohnen, darüber einmal nachzudenken. Die private Kranken­versicherung eignet sich für mehr Menschen als du glaubst. CLARK berät dich gern.

Für wen gilt ein ermäßigter Beitragssatz? 

Manche gesetzlich Versicherten zahlen einen ermäßigten Beitrag von 14,0 statt 14,6 % ihres Bruttogehalts. Es handelt sich dabei überwiegend um Menschen, die keinen Lohn beziehen. Dazu gehören beispielsweise Selbständige. Aber auch Hausfrauen und Hausmänner, deren Ehegatten privat versichert sind, zahlen in der GKV den ermäßigten Beitragssatz. Der Grund: Wer keinen Lohn empfängt, kann auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantragen (auf gut Deutsch heißt das schlicht Krankengeld). Im Gegenzug zahlen sie weniger KV-Beitrag. 

Student:innen mit Beitragspflicht

Wer älter als 25 Jahre ist, lange oder spät studiert sowie regelmäßig mehr als 505 € in einem Nebenjob verdient (bzw. 538 € bei Minijob), kann sich nicht mehr bei den Eltern mitversichern. Auch solche Studenten zahlen aber deutlich weniger Beitrag in die Krankenkasse ein als andere Versicherte. Hier lohnt es jedoch, sich genau zu informieren, denn es gibt Ausnahmeregelungen zu Einkommens- und Altersgrenzen.

Welcher Unterschied besteht bei „freiwillig” und “pflichtversicherten” Rentner:innen?

Ob ein:e Rentner:in sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert oder in der Kranken­versicherung der Rentner:innen (KVdR) pflichtversichert ist, hat enorme Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Wer die gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Rentner:innen mit diesem Status zahlen dann in der Regel deutlich geringere Beiträge als freiwillig gesetzlich versicherte. Wer diesen Status erhalten will, muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % Mitglied in der GKV gewesen sein. Zum Rentenbeginn sollte man von der Krankenkasse prüfen lassen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.

Von welchem Einkommen geht der Kranken­versicherungsbeitrag ab?

Wenn du angestellt bist, geht dein Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung vom Gehalt ab. Auch Rentner:innen entrichten ihren KV-Beitrag automatisch mit der Rente. Sollte ein:e Ruheständler:in freiberuflich tätig werden, gehen von den Honoraren Beiträge an die Kasse ab. Beitragsfrei bleiben hingegen Kindergeld, Wohngeld und Blindengeld. 

Wen können gesetzlich Krankenversicherte mitversichern lassen?

Kinder unter 25 Jahren, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, sind in der Regel über die Familie mitversichert. Allerdings nur, sofern sie keine Nebenjobs haben, bei denen sie mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Die Familien­versicherung der GKV kann außerdem Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner umfassen, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. 

Wird dein Kind automatisch bei dir mitversichert?

Wenn du als gesetzlich Versicherte:r ein Kind mitversichern möchtest, musst du bei der Kasse zunächst einen Antrag stellen. Geprüft wird zum Beispiel, ob dein:e Ehegatt:in oder eingetragene:r Partner:in privat versichert ist. In diesem Fall darf er nicht mehr als 5.775 € verdienen (Stand 2024).

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, ist die Unterstützung von Fachleuten sehr hilfreich. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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