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Berufshaftpflicht­­versicherung für Wohnimmobilienverwalter & -verwalterinnen

Auch für Wohnimmobilienverwalter eine sinnvolle Absicherung

Die Berufshaftpflicht­versicherung ist die wichtigste Berufs­versicherung für Wohnimmobilienverwalter. Für wen sie Pflicht ist, was sie kostet, wie sie schützt.
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Das Wichtigste in Kürze

Als Wohnimmobilienverwalter ist es deine Aufgabe, dich um Häuser und Gebäude zu kümmern. Gleich, ob es sich um ein Reihenhaus oder mehrere Wohnblöcke handelt. Doch was, wenn dir versehentlich ein Fehler passiert? Schon ein kleines Missgeschick kann schwerwiegende Folgen haben. Glücklicherweise unterstützt dich als Immobilienverwalter dann eine Berufshaftpflicht­versicherung.

  1. Die Berufshaftpflicht­versicherung greift, wenn du für Schäden im Beruf aufkommen musst.
  2. Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter ist die Berufshaftpflicht eine Pflicht­versicherung.
  3. Die Kosten für eine Berufshaftpflicht­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Warum eine Berufshaftpflicht­versicherung für Hausverwalter wichtig ist

Wer sich um die Gebäude anderer kümmert, muss sich mit vielen Themen beschäftigen: Funktioniert der Aufzug? Zahlen die Mieter pünktlich? Wird im Winter rechtzeitig geräumt? Ein kleiner Fehler kann da ungeahnte und oft teure Folgen haben. Wenn du beispielsweise nasse Flecken an der Wand für einen oberflächlichen Schaden hältst und zwei Tage später das Rohr dahinter platzt, musst du für die entstandenen Kosten aufkommen.

Ohne Versicherungsschutz zahlst du mit deinem privaten Vermögen. Das kann schnell die Pleite bedeuten. Damit das nicht geschieht, gibt es eine spezialisierte Berufshaftpflicht­versicherung für Hausverwalter. Sie greift bei Fehlern, die dir während deiner Tätigkeit als Hausverwalter passieren können. Du bist als Verwalter für Wartung und Sicherheit der Immobilie verantwortlich und haftest deshalb bei Schäden am und im Haus. Dabei können Schadensersatzzahlungen und Renovierungskosten schnell mehrere Millionen Euro betragen – auch wenn der ursächliche Fehler nur ein winziges Missgeschick war.

Die Berufshaftpflicht deckt erst einmal nur Vermögensschäden ab, die den Eigentümer betreffen. Finanzieller Schaden entsteht ihm beispielsweise, wenn er durch eine fehlerhafte Abrechnung mehrere Monate lang weniger Miete bekommt, oder aufgrund eines Wartungsfehlers zusätzliche Kosten für Instandhaltung anfallen. Diesen finanziellen Schaden kann der Eigentümer bei dir als Verwalter geltend machen. Hier kommt deine Haftpflicht ins Spiel. Sie greift zum Beispiel bei Fristversäumnissen, Fehlern in Verträgen, Wartungen oder wenn du Mietänderungen nicht mitgeteilt oder Fehler bei der Renovierung übersehen hast.

Wenn sie gut ist, sollte sie jedoch mehr sein als eine reine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung. Sie sollte auch Sach- und Personenschäden abdecken. Dann greift sie auch bei einem versehentlich verursachten Wasserschaden oder wenn sich Mieter in der zu spät geräumten Einfahrt verletzen. Außerdem sollte die Berufshaftpflicht­versicherung Schäden durch Dritte, beispielsweise eine Firma zur Treppenhausreinigung, und eine unbegrenzte Nachhaftung umfassen. Letztere greift bei Schäden, die sich erst zeitverzögert bemerkbar machen.

So führen beispielsweise die Wasserflecken an der Wand nicht unbedingt in drei Tagen zu einem Wasserrohrbruch. Die Feuchtigkeit kann sich auch erst drei Jahre lang in der Wand festsetzen, bis plötzlich die gesamte Wohnung unter Wasser steht und aufwändig renoviert werden muss. Der Fehler, der zu diesem Schadensfall geführt hat, liegt dann jedoch in der Vergangenheit: Es ist drei Jahre her, dass du die Flecken für harmlos gehalten hast. Damit die Versicherung auch in diesem Fall greift, sollte sie immer eine Nachhaftung beinhalten. Daneben bietet sie dir einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie prüft Forderungen, die an dich gestellt werden, und wehrt unberechtigte Ansprüche für dich ab. Im Notfall tut sie das sogar bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Wer braucht eine Berufshaftpflicht­versicherung für Immobilienverwalter?

Jeder Wohnimmobilienverwalter muss diese Versicherung abschließen. Es spielt keine Rolle, ob du dies haupt- oder nebenberuflich machst, solange es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Der Versicherungsabschluss ist seit dem 1. August 2018 gesetzlich vorgeschrieben. Eine Berufszulassung für Immobilienverwalter ist seitdem nur noch mit einem entsprechenden Versicherungsnachweis möglich. Wer bereits vor August 2018 tätig war, hatte durch die sogenannte Alte-Hasen-Regelung eine Übergangsfrist bis März 2019, um die Versicherung abzuschließen.

Als Hausverwalter solltest du also mittlerweile über diese relevante Versicherung verfügen. Wichtig ist, dass sich diese Versicherungspflicht derzeit (Stand 2020) ausschließlich auf Wohnimmobilienverwalter bezieht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Häuser, Wohnungen, Ferienhäuser oder Wohnheime für Studierende oder Senioren handelt. Entscheidend ist, dass du Wohnimmobilien für Dritte verwaltest. Von der Versicherungspflicht ausgenommen ist die Verwaltung des eigenen Vermögens. Wenn du also die Einliegerwohnung im Haus deiner Großeltern vermietest und die Verwaltung selbst übernimmst, bist du nicht zum Versicherungsabschluss verpflichtet.

Für die Verwaltung von Gewerbeimmobilien ist eine Berufshaftpflicht zurzeit (Stand 2020) nicht verpflichtend. Die Risiken und möglichen Schäden von Gewerbe- und Wohnimmobilien sind sich jedoch relativ ähnlich. Bei Gewerbeimmobilien können die Folgekosten und Schadensersatzansprüche sogar höher liegen als bei Wohngebäuden. Ratsam ist der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung also auch für Verwalter von Gewerbeimmobilien. Unsere CLARK-Experten stehen dir gern bei der Ermittlung deines Risikos zur Seite.

Zusammenfassung

  • Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter ist die Berufshaftpflicht eine Pflicht­versicherung.
  • Wenn du Gewerbeimmobilien verwaltest, ist ihr Abschluss empfehlenswert.
  • Sie ist eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung. Aber auch andere Schadensarten können und sollten mitversichert werden.
  • Sie sollte eine Nachhaftung für zeitverzögerte Schadensfälle beinhalten.
  • Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab, sogar vor Gericht.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter?

Die Kosten für die Berufshaftpflicht­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. So haben beispielsweise die Anzahl deiner Mitarbeiter und die von dir angebotenen Leistungen Einfluss auf die Beitragshöhe. Dies gilt auch für deinen Umsatz und die Anzahl der von dir verwalteten Einheiten. Daneben beeinflussen die Höhe des Selbstbehalts und der Deckungssumme die Versicherungskosten.

Zwar steigt bei einer hohen Deckungssumme der Versicherungsbeitrag, aber eine ausreichende Höhe ist wichtig. Zum einen hat der Gesetzgeber eine Mindest­versicherungssumme festgelegt. Zum anderen können die finanziellen Folgen eines Schadens oft deutlich höher ausfallen als vermutet. Als Mindestsumme wurden für Vermögensschäden 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall sowie 1.000.000 Euro für alle Fälle eines Versicherungsjahres festgelegt. Diese Versicherungssumme muss für Wohnimmobilien zur Verfügung stehen. Wenn du also auch Gewerbeimmobilien verwaltest oder als Makler tätig bist, musst du die Versicherungssumme entsprechend erhöhen.

Auch der Deckungsbereich beeinflusst die Beitragshöhe. Wenn du dich auf die reine Pflicht­versicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflicht beschränken willst, bezahlst du natürlich niedrigere Beiträge. Im Fall von Personenschäden durch eine verspätete Schneeräumung bist du dann jedoch nicht versichert. Du solltest also nicht an der falschen Stelle sparen.

Auch, wenn du nur eine kleine Hausverwaltung leitest oder dein Unternehmen nur aus dir als gewerblich tätiger Person besteht, gibt es passende Versicherungsangebote. Die Versicherungskosten kannst du selbstverständlich steuerlich absetzen. Es handelt sich bei den Beiträgen schließlich um berufliche Ausgaben.

Zusammenfassung

  • Die Kosten für eine Berufshaftpflicht­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der verwalteten Wohneinheiten ab.
  • Die geforderte Mindest­versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Fälle im Jahr.
  • Du kannst die Versicherungskosten von der Steuer absetzen.

Was du sonst noch wissen solltest

Welche Bereiche deckt die Versicherung ab?

Der Versicherungsschutz gilt nur für deine Tätigkeit als Verwalter. Wenn du neben der Verwaltung auch Hausmeister bist und kleinere Reparaturen selbst erledigst, musst du diese Nebentätigkeit zusätzlich versichern. Oft empfiehlt sich dafür der Abschluss einer Betriebshaftpflicht­versicherung. Zusätzlich versichern musst du dich auch, wenn du außerdem als Immobilienmakler oder Kreditvermittler tätig bist.

Wenn du ein Büro gemietet hast oder einen Arbeitslaptop nutzt, kannst du diese beispielsweise mit einer Inhalts- oder einer Sach­versicherung abdecken. Schließlich greift die Haftpflicht­versicherung in der Regel nur bei Schäden Dritter. Sogenannte Eigenschäden, beispielsweise an deiner Ausrüstung, musst du zusätzlich abdecken. Spezialisierte Versicherer bieten oft an, deine Berufshaftpflicht deinen Tätigkeitsfeldern entsprechend zu erweitern. Diese Erweiterungen sind insgesamt günstiger als viele Einzel­versicherungen.

Die Versicherung kündigen

Du kannst deinen Versicherungsvertrag selbstverständlich kündigen. Beachte jedoch, dass dann dein Versicherungsschutz erlischt. Außerdem ist dein Versicherungsanbieter gesetzlich verpflichtet, die Kündigung der entsprechenden Behörde mitzuteilen. Man spricht hier von einer Anzeigepflicht.

Solltest du kündigen wollen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, musst du dir keine Sorgen über deine Berufszulassung machen. In der Regel schicken die Versicherer kurz nach Vertragsabschluss den entsprechenden Nachweis an die zuständige Stelle.

Zusammenfassung

  • Deine Berufshaftpflicht gilt nur für dich als Hausverwalter. Wenn du auch als Hausmeister oder Makler arbeitest, musst du das zusätzlich versichern.
  • Oft kannst du sie um weitere wichtige Versicherungen erweitern.
  • Wenn du sie kündigst, erlischt dein Versicherungsschutz.
  • Die meisten Versicherer schicken den Versicherungsnachweis nach Vertragsabschluss automatisch an die zuständige Behörde.

Eine Berufshaftpflicht­versicherung abschließen

Für dich als Hausverwalter ist die Berufshaftpflicht die wichtigste Absicherung deiner beruflichen Tätigkeit. Ein Fehler kann immer mal passieren und teure Folgekosten haben. Wenn du Wohnimmobilienverwalter bist, handelt es sich sogar um eine Pflicht­versicherung.

Du kannst online verschiedene Versicherungsangebote vergleichen. Achte dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Versicherungsumfang. Nicht in jedem Angebot sind sämtliche deiner Risiken versichert. Um alle abzudecken, lohnt sich eine persönliche Beratung. Unsere CLARK-Experten helfen dir gern. Sie beantworten deine Fragen, geben dir weitere Informationen und unterstützen dich dabei, deine Berufshaftpflicht passend für dich und deine Bedürfnisse abzuschließen. Schließlich soll die Absicherung für dich und deine Hausverwaltung nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern perfekt passen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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