Bereits über 700.000 CLARK Kund:innen
App Store
4.3 von 5
Betriebliche Altersvorsorge: Auszahlung
Wie wird die Auszahlung aus der bAV steuerlich behandelt?
Vorsorge-Check über 300.000x genutzt
Große Flexibilität bei Beitragszahlung
Nachhaltiges Investment auf Wunsch
Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern
Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Wie funktioniert die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge?
Hast du im Laufe deines Berufslebens mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für deine Zeit als Rentner:in vorgesorgt, erhältst du das Geld daraus zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Die betriebliche Altersvorsorge wird am Ende der vertraglichen Laufzeit ausgezahlt. Meistens ist dies am Ende des Arbeitslebens, teilweise hast du jedoch auch die Option auf eine vorzeitige Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr. Einzige Ausnahme ist die Pensionskasse, die keine Laufzeit hat. Dort erhältst du dein Geld, sobald du effektiv in Rente gehst.
Du kannst dir das endgültige Kapital deiner betrieblichen Altersvorsorge auf verschiedene Arten auszahlen lassen. Das gesamte Guthaben deiner Versicherung setzt sich folgendermaßen zusammen: Alle Einzahlungen werden addiert und mit den erhaltenen Zinsen und Überschüssen zusammengerechnet.
Wenn du deine bAV beispielsweise mit einer Riester-Rente gekoppelt hattest, wird auch die staatliche Förderung dazu addiert. Von diesem Gesamtbetrag werden eventuelle Auszahlungsgebühren, die die Versicherungen meist im einstelligen Prozentbereich erheben, abgezogen. Heraus kommt das sogenannte Vorsorgevermögen. Dieses kannst du dir in der Regel in Form einer Einmalzahlung oder einer Rente auszahlen lassen.
Mitunter ist die Auszahlungsform in deinem bAV-Vertrag festgelegt, doch oft hast du das Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, du kannst dir innerhalb einer gewissen Frist aussuchen, auf welche Weise du das Geld aus deiner Altersvorsorge haben willst. Folgende Optionen gibt es:
- Monatliche, lebenslange Rente
- Einmalzahlung
- Auszahlung in Raten
- Mischung daraus
Die Auszahlung aus einer betrieblichen Altersvorsorge muss voll versteuert werden. Durch den Steuervorteil bei der Einzahlung – Direktzusage und Unterstützungskasse sind unbegrenzt steuerfrei, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zumindest bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung – und den in der Regel niedrigeren Steuersatz im Alter fallen die Steuern bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in der Regel aber geringer aus als während des Erwerbslebens.
Eine Ausnahme ist die Kapitalauszahlung. Entscheidest du dich dafür, deine Betriebsrente als Einmalzahlung auszahlen zu lassen, rutschst du zwangsläufig in eine höhere Besteuerung. Lediglich in den Durchführungswegen Unterstützungskasse oder Direktzusage kannst du von der sogenannten Fünftelregelung profitieren, bei der die Einmalzahlung aus der Betriebsrente steuerlich so behandelt wird, als erhielte man das Geld gestückelt über 5 Jahre ausgezahlt. Im Gegensatz zur lebenslangen Rentenzahlung hast du dafür aber die Möglichkeit, deine Betriebsrente nach der Einmalzahlung frei zu vererben.
Auf die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge fallen neben Steuern außerdem die vollen Sozialabgaben an. Zwar zahlst du im Ruhestand keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, dafür aber die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Durch den Arbeitgeberzuschuss von 15 %, den Arbeitgeber seit 2019 für Betriebsrenten, die in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt werden, dazugeben müssen, soll das jedoch ausgeglichen werden.
Zusammenfassung
- Die Betriebsrente wird mit Renteneintritt, in der Regel also mit 67 Jahren, ausgezahlt.
- Meistens hast du bei der Auszahlung deiner betrieblichen Altersversorgung die Wahl, ob du das angesparte Kapital als monatliche Rente oder als einmalige Zahlung erhalten möchtest.
- In jedem Fall muss die Betriebsrente bei der Auszahlung voll versteuert werden. In der Regel ist im Alter dein individueller Steuersatz aber niedriger als während des Erwerbslebens.
- Außerdem fallen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungskosten an.
Steuern und Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersvorsorge
Wie wird die Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung steuerlich behandelt?
Die Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, ähnlich wie im Falle des Anspruchs eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Dabei wird es leider relativ schnell etwas komplizierter. Es ist wichtig, ob es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, um Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte handelt.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegen vor, wenn diese Merkmale zutreffen:
- Du beziehst keine Rente, sondern ein „Altersgehalt“ von deinem ehemaligen Arbeitgeber. Steuerlich werden diese Zahlungen wie ein laufendes Gehalt behandelt, sie sind also steuerpflichtiges Einkommen.
- Unter den Begriff „nichtselbstständige Arbeit“ fallen Einkünfte, die du als Arbeitnehmer:in aus einem Arbeitsverhältnis oder einem ehemaligen Arbeitsverhältnis beziehst. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge und deren Auszahlung ist das oft, aber nicht immer der Fall.
Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen dann vor, wenn du keine sonstigen Einkünfte mit deiner Rente erzielst. Das ist zum Beispiel bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Fall. Sobald du auf deine eingezahlten Beiträge Zinsen erhältst, musst du diese Zinsen als Kapitaleinkünfte versteuern.
Sonstige Einkünfte erzielst du mit deiner Rente, wenn sie von der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder einer privaten Rentenversicherung gezahlt wird. Letzteres gilt jedoch nur, wenn dein Rentenvertrag eine monatliche Rentenzahlung vorsieht. Lässt du sie dir als einmaligen Betrag auszahlen, sind es wieder Einkünfte aus Kapitalvermögen.
In jedem Fall sind die Einkünfte in voller Höhe zu versteuern. Wie hoch diese Besteuerung tatsächlich ausfällt, richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz. Die einzige Ausnahme sind Kapitaleinkünfte, hier beträgt der Steuersatz pauschal 25 %.
Dein individueller Steuersatz wiederum ermittelt sich aus deinem zu versteuernden Einkommen, also deinen jährlichen Gesamteinkünften nach steuerlichen Abzügen (zum Beispiel Werbungs- oder Krankheitskosten).
Welche Besonderheiten gibt es bei der Steuererklärung zu beachten?
Zunächst sollte dir bewusst sein, dass du verpflichtet bist, bei einer Einmalzahlung für das Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Als Rentner:in musst du zwar nicht unbedingt eine Steuerklärung machen, im Fall einer Einmalzahlung der Leistung jedoch schon. Denn du erhältst den Bruttobetrag auf dein Konto, wovon die Behörde möglicherweise noch nichts mitbekommen hat.
Grundsätzlich sind die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge-Auszahlung in der Anlage R (Renten) einzutragen. In dieses Formular trägst du auch Werbungskosten ein, die unter Umständen entstanden sind. Das können beispielsweise Fahrtkosten, Portokosten oder andere Aufwendungen sein.
Wichtig ist nur, dass sie im Zusammenhang mit der Zahlung des angesparten Guthabens der bAV stehen. Hast du keine Werbungskosten oder sind sie geringer als 102 €, zieht das Finanzamt automatisch einen Werbungskosten-Pauschalbetrag von 102 € von deinen Einkünften ab.
Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge Steuern zu sparen?
Verzichte auf die Einmalzahlung. Dieser recht banal klingende Tipp kann finanziell betrachtet große Auswirkungen haben. Sehr wahrscheinlich rutscht du im Jahr der Auszahlung in einen höheren Steuertarif (Progression), wenn das gesamte Kapital auf einmal ausgezahlt wird.
Prozentual gesehen zahlst du daher einen größeren Anteil an Steuern, als dies bei der klassischen, monatlichen Rentenzahlung über mehrere Jahre der Fall wäre. Der Grund ist einfach erklärt: Das deutsche Steuersystem funktioniert so, dass Steuerpflichtige prozentual gesehen mehr Steuern zahlen, je mehr sie verdienen.
Maßgeblich ist immer das Jahr des Geldeingangs, was bei einer Einmalzahlung daher zu einem sehr hohen zu versteuerndem Einkommen führt. Dementsprechend erhöht sich für dieses Jahr dein Steuersatz.
Möglicherweise kannst du als Rentner:in bei der Einmalzahlung von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. In diesem Fall wird die Kapitalauszahlung steuerlich behandelt, als würdest du das Geld gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt erhalten. Diese Möglichkeit hast du jedoch bei deiner betrieblichen Altersversorgung nur bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse oder Direktzusage.
Schließ deine Rentenlücke
Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.
Angebot erhaltenDer beste Altersvorsorge-Tarif – für dich
Unser Algorithmus vergleicht Tausende Tarife von über 180 Versicherern, um das beste Altersvorsorgeprodukt zu finden, das ideal zu dir passt.
Angebot erhaltenFinde Versicherungslücken bevor sie dich finden
CLARK prüft und bewertet deine bestehenden Verträge – unabhängig und transparent. So erkennst du, ob du bei deinen Versicherungen sparen oder deine Leistungen verbessern kannst.
Angebot erhaltenIst die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge sozialversicherungspflichtig?
Die Auszahlung deiner betrieblichen Altersversorgung ist unabhängig von der Auszahlungsform sozialversicherungspflichtig. Da du durch die Entgeltumwandlung und das geringere Bruttogehalt (Bruttogehalt minus Beitrag zur bAV) im Laufe deines Arbeitslebens Steuern und Sozialabgaben gespart hast, werden diese nun bei der späteren Rente oder der Einmalzahlung fällig.
Hierbei zahlst du nicht nur deinen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch den des Arbeitgebers. Denn auch dieser hat durch deinen Beitrag weniger Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Da dein Einkommen als Rentner:in jedoch oft niedriger ist, sind in der Regel auch Steuern und Sozialabgaben niedriger.
Außerdem muss dir dein Arbeitgeber seit 2019 bei den meisten Verträgen 15 % deines Entgeltumwandlungsbetrags dazugeben. Dies soll dich für die höheren Sozialabgaben im Ruhestand entschädigen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Sozialabgaben ein Freibetrag. 2024 liegt er bei 176,75 €. Erst wenn deine monatliche Betriebsrente höher ist als dieser Betrag, musst du Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragshöhe für die private Krankenversicherung nicht an die Einkünfte geknüpft. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung steigt also nicht automatisch, wenn Einkünfte aus einer betrieblichen Altersversorgung hinzukommen. Nichtsdestotrotz fällt der volle Beitrag zur Krankenversicherung an, weil du auch den Arbeitgeberanteil mittragen musst.
Möglicherweise hast du im Verlauf deines Arbeitslebens den Job gewechselt und dein neuer Arbeitgeber wollte die betriebliche Altersversorgung nicht übernehmen. Wenn du dann weiter privat in die Altersvorsorge eingezahlt hast und es sich um eine Direktversicherung oder Pensionskasse handelt, fallen auf diesen Teil der Rente keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Dabei ist es jedoch wichtig, dass du den Vertrag auf dich umschreiben lässt und er nicht mehr auf den Namen deines alten Arbeitgebers läuft.
Zusammenfassung
- Du musst die Zahlung deiner betrieblichen Altersversorgung versteuern. Außerdem werden darauf Sozialabgaben fällig. Die Höhe hängt von deinem Steuersatz beziehungsweise der Höhe der Betriebsrente ab.
- Der Verzicht auf die Einmalzahlung ist aufgrund der Steuerprogression die einfachste Option, bei der Zahlung der bAV Steuern zu sparen. Mit einer Betriebsrente fährst du steuerlich besser.
Eine betriebliche Altersvorsorge abschließen
Möchtest du eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, solltest du neben einer Beratung, beispielsweise durch unsere CLARK Expert:innen, auch das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Seit 2002 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorzusorgen, und seit 2019 muss dir dein Arbeitgeber dafür in der Regel sogar einen Zuschuss von mindestens 15 % zahlen. Über welchen Durchführungsweg dein Arbeitgeber die bAV jedoch anbietet und mit welchem Versicherer er dies tut, entscheidet er allein. Möglicherweise hat er bereits einen Vertrag abgeschlossen, in den du aufgenommen werden kannst.
Gibt es an deiner Arbeitsstätte noch keine betriebliche Altersversorgung, hast du einen Anspruch darauf, über den Durchführungsweg Direktversicherung Beiträge in die bAV einzuzahlen. Lass dich in diesem Fall gerne von CLARK beraten – oder empfiehl deinem Chef oder deiner Vorgesetzten, sich mit unseren CLARK Expert:innen in Verbindung zu setzen. Sie finden nicht nur für dich die richtige betriebliche Altersversorgung, sondern können auch gute Gruppenkonditionen für die gesamte Firma aushandeln. So gehst du vor:
Nächste Schritte
- Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
- Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.
Erhalte jetzt dein Angebot!
Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!
Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!
Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.