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Betriebliche Alters­­vorsorge – Direkt­­versicherung

Was du über diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge wissen musst

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  • Eine Direkt­versicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dein Arbeitgeber schließt für dich eine klassische Kapitallebens- oder Renten­versicherung ab, die durch Arbeitgeberbeiträge und/oder durch Entgeltumwandlung bespart wird.
  • Gehst du in Rente, erhältst du aus dem Vertrag eine monatliche Betriebsrente ausgeschüttet oder eine Kapitalauszahlung.
  • Steuern und Sozialabgaben fallen erst bei Auszahlung an, wenn die Höchstgrenzen bei der Einzahlung nicht überschritten werden.

Was ist eine Direkt­versicherung?

Neben der gesetzlichen Rente und der zusätzlichen privaten Alters­vorsorge bildet die betriebliche Altersversorgung eine weitere Möglichkeit, dich für die Zeit nach deinem aktiven Erwerbsleben finanziell abzusichern. Die Direkt­versicherung ist eine von 5 Durchführungswegen der auch als Betriebsrente bekannten Altersvorsorge. Neben der Direkt­versicherung gibt es noch die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, den Pensionsfonds und die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt.

Die Attraktivität der betrieblichen Alters­vorsorge entsteht durch das Prinzip der Entgeltumwandlung, bei der du dich als Arbeitnehmer:in dazu entschließt, einen Teil deines Bruttoentgelts direkt in die Alters­vorsorge einzuzahlen. Es wird dir gar nicht erst als Lohn ausgezahlt, sondern noch bevor Steuern und Sozialabgaben vom Gehalt abgezogen werden, in die Alters­vorsorge eingezahlt.

Zusätzlich sind Arbeitgeber im Durchführungsweg Direkt­versicherung mittlerweile dazu verpflichtet, dir auf deine Beiträge noch mindestens 15 % Zuschuss zu zahlen. Auf diese Weise kannst du monatlich eine ganze Menge ansparen, obwohl du wegen des Steuer- und Sozialabgabenvorteils netto nur auf etwa die Hälfte deines Beitrags verzichten musst. 

Direkt­versicherungen werden vom Arbeitgeber als Einzel- oder als Gruppenvertrag abgeschlossen. Der Vorteil für Arbeitnehmer:innen liegt darin, dass Unternehmen meist bessere Vertragskonditionen erhalten als Einzelkund:innen. Ihnen wird zum Beispiel oft ein Rabatt auf anfallende Gebühren gewährt. Außerdem brauchst du keine Tarife zu vergleichen, das erledigt alles dein Betrieb für dich. Gibt es in deinem Betrieb noch keine Altersversorgung, kannst du deinem Arbeitgeber auch einen Anbieter deiner Wahl vorschlagen. Die CLARK Expert:innen beraten dich gerne zum richtigen Tarif.

Gut zu wissen: Arbeitnehmer:innen können einen solchen Versorgungsvertrag immer nur für die hauptberufliche Tätigkeit besparen. Nebenjobs und andere Tätigkeiten akzeptieren gängige Anbieter nicht.

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Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung

Dein Chef zahlt den seinen Beitrag im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente zusätzlich zu deinem Gehalt. Entsprechend ist so eine Regelung arbeits- oder tarifvertraglich geregelt. Dazu ist das Unternehmen nicht verpflichtet, viele Betriebe bieten die komplett arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente aber an, um qualifizierte Arbeitnehmer dauerhaft an ihr Unternehmen zu binden.

Im Rahmen einer arbeitnehmerfinanzierten bAV hast du zudem einen gesetzlichen Anspruch darauf, selbst Beiträge zur Betriebsrente zu leisten. Als Arbeitnehmer:in kannst du steuerlich begünstigt in deinen bAV-Vertrag einzahlen, da die Beträge direkt von deinem Bruttoentgelt einbehalten werden. Diesen Vorgang nennt man Entgeltumwandlung.

Gibt’s in deinem Betrieb noch keine Altersversorgung, hast du als Arbeitnehmer:in ein Anrecht darauf, dass dein Arbeitgeber für dich eine Direkt­versicherung einrichtet. Du vereinbarst dann mit ihm, wie hoch dein monatlicher Beitrag sein soll. Dieser wird dir mittels Entgeltumwandlung von deinem Bruttogehalt abgezogen.

Zusammenfassung

  • Eine Direkt­versicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du und dein Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Versicherung ein.
  • Mit Eintritt in den Ruhestand wird dir das bis dahin angesparte Vermögen als lebenslange Rente oder als Einmalkapital ausgezahlt.
  • Als Arbeitnehmer:in zahlst du deine eigenen Beiträge per Entgeltumwandlung direkt aus deinem Bruttolohn ein. Sie sind in bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Auf deine eigenen Beiträge muss dir dein Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlen.
  • Du hast ein Recht darauf, über Entgeltumwandlung Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zu zahlen.
  • Eine komplett arbeitgeberfinanzierte bAV ist hingegen eine freiwillige Nebenleistung deines Arbeitgebers.

Direkt­versicherung: So funktioniert’s

Einzahlung

Versicherung einrichten

Um in eine Direkt­versicherung einzuzahlen, musst du dich an deinen Arbeitgeber wenden, denn der trifft die Entscheidung, welchen Durchführungsweg er seinen Arbeitnehmer:innen anbietet und über welchen Versicherer er dies tut.

Mittelgroße Unternehmen haben in der Regel längst eine Betriebsrente, die sie ihren Mitarbeitenden anbieten. Ist das noch nicht der Fall, hast du das Recht, von deinem Arbeitgeber die Einrichtung einer entgeltfinanzierten betrieblichen Alters­vorsorge einzufordern. Diese wird dann in der Regel über den Weg der Direkt­versicherung durchgeführt, weil das für das Unternehmen das bequemste ist.

Wenn es wirklich noch keine Versicherung in deinem Unternehmen gibt, hast du möglicherweise sogar ein Vorschlagsrecht. Lass dich in diesem Fall gerne von unseren CLARK Expert:innen beraten oder empfiehl sie direkt deinem Arbeitgeber weiter.

Beiträge entrichten

Um Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, musst du in deinem Unternehmen eine sogenannte Entgeltumwandlungsvereinbarung ausfüllen. Das ist eine Einwilligungserklärung, dass dein Arbeitgeber für dich Beiträge aus deinem Bruttogehalt in die Alters­vorsorge einzahlen darf. In ihr legst du fest, welchen Beitrag du monatlich oder jährlich einzahlen möchtest und ob gegebenenfalls auch Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, Jahresbonus oder vermögenswirksame Leistungen dafür verwenden möchtest. Frag am besten deine Personalabteilung, wo du eine solche Entgeltumwandlungsvereinbarung findest.

Die Höhe der Beiträge kannst du beliebig festlegen. Allerdings gelten für die Direkt­versicherung bestimmte Grenzen, bis zu der deine Beiträge abgabenfrei bleiben:

  • Bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten­versicherung (BBG) zahlst du keine Sozial­versicherungsbeiträge. Darunter fallen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung sowie zur Arbeitslosen- und Renten­versicherung.
  • Bis zur Höhe von 8 % der BBG sind deine Beiträge außerdem steuerfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze deines Bruttogehalts, bis zu der du Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlen musst. Sie wird jährlich vom Staat angehoben. 2024 liegt sie für Beschäftigte in Westdeutschland bei 90.600 € im Jahr bzw. 7.550 € pro Monat, für Beschäftigte in Ostdeutschland liegt sie bei 89.400 € pro Jahr. Das entspricht 7.450 € pro Monat.

Du kannst als Beschäftigte:r in Westdeutschland also jährlich 7.248 € (8 %) steuerfrei einzahlen, wovon 3.624 € auch sozialabgabenfrei sind. Das entspricht einem monatlichen steuerfreien Höchstbeitrag von 604 € respektive 302 €, die steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Ein Beispiel

  • Du verdienst 3.000 € im Monat und willst den steuer- und sozialabgabenfreien monatlichen Höchstbeitrag von 302 € voll nutzen, dann musst du faktisch aus deinem Bruttogehalt nur 256,70 € zahlen, denn dein Arbeitgeber ist ja verpflichtet, dir 15 % Zuschuss zu zahlen.
  • Weil diese 256,70 € direkt aus deinem Bruttogehalt entnommen werden, musst du netto, je nach Steuerklasse, nur auf etwa die Hälfte verzichten.
  • Angenommen, du bist Steuerklasse I, hast keine Kinder, bist nicht kirchensteuerpflichtig, gesetzlich krankenversichert zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7, dann bekommst du ohne Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung monatlich 2.051,42 € netto.
  • Zahlst du jetzt 256,70 € Beitrag zur bAV, dann verringert sich dein Nettolohn, aber nicht um die vollen 256,70 € , sondern nur auf 1.905,27 €.
  • Das heißt: Monatlich 302 Euro in der betrieblichen Alters­vorsorge ansparen, aber netto nur auf 146,15 € verzichten!

Gut zu wissen: Bei deiner Steuererklärung musst du während der Ansparphase deiner Direkt­versicherung nichts beachten, denn das umgewandelte Gehalt, das vom Bruttolohn aus errechnet wird, wurde bereits bei jeder monatlichen Gehaltsabrechnung und somit auch bei der Lohnsteuer berücksichtigt. 

Auszahlung

Renteneintritt

Die Auszahlung deiner Direkt­versicherung erfolgt mit Beginn der gesetzlichen Rente, also in der Regel mit 67 Jahren. Wie dir deine Alters­vorsorge ausgezahlt wird, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In der Regel hast du aber immer die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Da du bei der Einzahlung Steuern und Sozialabgaben gespart hast, fallen diese nun bei der Auszahlung an. In der Regel ist dein Steuersatz im Alter jedoch niedriger als während des Erwerbslebens. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung fallen auch keine mehr an, dafür aber die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung, welche jedoch durch den Arbeitgeberzuschuss von 15 % kompensiert werden sollten.

Alt- und Neuverträge

Hast du die Direkt­versicherung bis zum 31.12.2004 abgeschlossen, handelt es sich um einen sogenannten Altvertrag. Die Beiträge des Arbeitgebers können auf Antrag und sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind gemäß § 40 b EStG (Einkommensteuergesetz) mit einem Pauschalsatz in Höhe von 20 % besteuert werden, sofern die Gesamtsumme 1.752 € im Jahr nicht übersteigt.

Ab 2005 abgeschlossene Verträge werden prinzipiell nachgelagert besteuert, also erst in der Auszahlungsphase. Das hat durchaus einen Vorteil: Im Ruhestand haben die meisten Menschen ein wesentlich geringeres Einkommen, sodass die Einkommensteuer niedriger ausfällt als in der Erwerbsphase.

Unternehmenswechsel

Verlässt du dein Unternehmen, kommt es bei der Frage, ob dir dein Vorsorgevermögen erhalten bleibt, darauf an, wer es eingezahlt hat und wie lange du beim Unternehmen beschäftigt warst.

  • Beiträge, die du selbst über Entgeltumwandlung in die Alters­vorsorge eingezahlt hast, bleiben dir zu jeder Zeit erhalten. Sie sind „unverfallbar“.
  • Beiträge, die dein Arbeitgeber für dich eingezahlt hat, sind erst dann unverfallbar, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist und mindestens 3 Jahre bei deinem Unternehmen beschäftigt warst.
  • Erfüllst du diese Fristen nicht, verfällt dein Anspruch, sofern es in der Zusage bzw. Betriebsvereinbarung deines Arbeitgebers nicht anderes geregelt ist.
  • Das gilt theoretisch auch für die 15 % Arbeitgeberzuschuss. Allerdings sehen die meisten Arbeitgeber davon ab, den Zuschuss einzubehalten, weil die Unterscheidung, wer was eingezahlt, viel zu aufwändig wäre.

Scheidest du mit unverfallbaren Anwartschaften aus, wird dein Vertrag für die Zukunft in aller Regel beitragsfrei gestellt. Das bedeutet, es werden keine Beiträge mehr eingezahlt, der Vertrag ruht. Das dort vorhandene Vermögen entwickelt sich aber entsprechend der gewählten Anlage weiter und wird dir mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt.

Im Fall der Direkt­versicherung besteht jedoch auch die Möglichkeit, das sogenannte ­versicherungsvertragliche Verfahren anzuwenden, bei dem der bAV-Vertrag auf dich übertragen wird. Du kannst dann diese Versicherung mit eigenen Beiträgen aus deinem Nettoeinkommen fortführen.

Eine 3. Möglichkeit besteht darin, die Direkt­versicherung auf deinen neuen Arbeitgeber zu übertragen. Das erfordert aber die Zustimmung des neuen Unternehmens und wird besonders dann nicht gehandhabt, wenn es in dem neuen Unternehmen bereits eine Alters­vorsorge gibt.

Zusammenfassung

  • Um eine Direkt­versicherung abzuschließen, musst du dich an deinen Arbeitgeber wenden, denn der trifft die Entscheidung, über welchen Versicherer er die Betriebsrente anbietet.
  • Du hast einen rechtlichen Anspruch darauf, eine betriebliche Altersversorgung mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt zu finanzieren. Das Prinzip nennt sich Entgeltumwandlung.
  • Bei der Einzahlung sparst du Steuern und Sozialabgaben. Außerdem muss dir dein Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % deiner Beiträge zahlen.
  • Die Auszahlung erfolgt mit Renteneintritt, entweder in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
  • Die Auszahlung muss voll versteuert und verbeitragt werden.
  • Verlässt du das Unternehmen, wird die bAV in der Regel beitragsfrei gestellt. Du kannst sie aber auch auf dich übertragen lassen und mit eigenen Beiträgen aus deinem netto fortführen.

Rente oder Kapitalauszahlung?

Hast du in der Einzahlungsphase auf die Beiträge keine Einkommensteuer und keine Sozial­versicherungsbeiträge entrichtet (bei Verträgen ab 2005), zahlst du als Rentner:in nachgelagert auf den Auszahlungsbetrag der Direkt­versicherung Einkommensteuer sowie die vollen Beiträge zur Pflege- und Kranken­versicherung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du eine monatliche Rente erhältst oder dir das Kapital in einer Summe auszahlen lässt. Denk daran, deine Betriebsrente aus der Direkt­versicherung in der jährlichen Steuererklärung anzugeben.

Hast du den Vertrag vor 2005 abgeschlossen, profitierst du steuerlich, wenn du die Kapitalauszahlung wählst. Die Auszahlung aus einem Altvertrag ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre.
  • Du hast mindestens 5 Jahre lang eingezahlt.
  • Die Beiträge wurden bereits in der Ansparphase pauschal besteuert.

Bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, sieht es anders aus. Durch die meist hohe Summe, die bei der Kapitalauszahlung auf einen Schlag an dich ausgezahlt wird, rutschst du automatisch in eine höhere Steuerklasse. Du solltest dich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten lassen, bevor du dich für eine Auszahlung entscheidest. Mehr dazu findest du hier.

Wählst du eine lebenslange Rentenzahlung, wird diese bis zum Tod ausgezahlt, egal wie alt du wirst. Die einmalige Kapitalzahlung ist hingegen irgendwann aufgebraucht.

Häufig sind bei Direkt­versicherungen auch deine Hinterbliebenen abgesichert. Stirbst du nach Rentenbeginn, aber innerhalb der im Vertrag geregelten Rentengarantiezeit (häufig 15 Jahre), erhalten deine Hinterbliebenen eine Leistung aus dem noch nicht abgerufenen Vorsorgevermögen. Wer deine Hinterbliebenen sind, regelt der Gesetzgeber. Zu ihnen zählen ausschließlich dein:e Ehepartner:in, dein:e eingetragene:r Lebenspartner:in sowie kindergeldberechtigte Kinder.

Willst du dein Vorsorgevermögen lieber vererben, solltest du die Kapitalauszahlung wählen.

Ist eine vorzeitige Auszahlung möglich?

Die Möglichkeit, eine Direkt­versicherung vorfristig auszahlen zu lassen, besteht frühestens mit 60 Jahren – allerdings nur dann, wenn dein Vertrag eine Abrufoption ab diesem Alter enthält. Hast du den Vertrag ab 2012 abgeschlossen, ist die Auszahlung sogar erst ab 62 Jahren möglich. Eine Ausnahme gibt es für Berufe mit früherem Renteneintrittsalter.

Ein früherer Abruf deiner betrieblichen Altersversorgung bedeutet jedoch immer auch eine Minderung deiner Altersleistung, denn bis zum vereinbarten regulären Rentenbeginn (meist gleichzeitig mit dem Eintritt in den Ruhestand zwischen 65 und 67 Jahren) werden dann keine Beiträge mehr gezahlt und zu dem bereits angesparten Vermögen kommen keine weiteren Zinsen hinzu.

Eine Direkt­versicherung kann nicht vorzeitig gekündigt und ausgezahlt werden, sondern lediglich ruhen. Das bedeutet: Der Vertrag läuft weiter, du besparst ihn lediglich nicht mehr. Die einzige Ausnahme bilden Verträge mit sehr niedrigem Vorsorgevermögen. Verlässt du deinen Arbeitgeber, kannst du dir unter Umständen den Rückkaufswert deiner Versicherung, also die Summe aller Beiträge abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten, auszahlen lassen. Das ist jedoch nur in sehr engen Grenzen möglich.

Zusammenfassung

  • Ob sich eine monatliche Rente oder eine Kapitalauszahlung eher lohnt, hängt stark von deinen persönlichen Umständen ab und davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
  • Einmalzahlungen aus Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn sie bereits bei Einzahlung pauschal besteuert wurden und weitere Voraussetzungen erfüllen.
  • Für neuere Verträge fallen bei einmaliger Kapitalausschüttung oft hohe Steuern an, da du in eine höhere Steuerklasse rutschst. Hier lohnt sich in jedem Fall persönliche Beratung.
  • Eine vorzeitige Auszahlung ist bei der Direkt­versicherung in der Regel nicht möglich. Du kannst deine Versicherung aber gegebenenfalls bei einem Unternehmenswechsel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. den Vertrag privat weiter besparen oder ruhen lassen.
  • Enthält dein Vertrag eine Abrufoption (etwa mit 60 oder 62 Jahren) oder arbeitest du in einem Beruf mit einem früheren Regelrentenalter, ist eine frühere Auszahlung möglich. Dies wirkt sich jedoch auf die Höhe der späteren Rente aus, da der Vertrag nicht wie vorgesehen bis zum Ende bespart wurde.

Eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen

Möchtest du eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen, solltest du neben einer Beratung, beispielsweise durch unsere CLARK Expert:innen, auch das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Seit 2002 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorzusorgen, und seit 2022 muss dir dein Arbeitgeber dafür einen Zuschuss von mindestens 15 % zahlen. Über welchen Durchführungsweg dein Arbeitgeber die bAV jedoch anbietet und mit welchem Versicherer er dies tut, entscheidet er allein. Möglicherweise hat er bereits einen Vertrag abgeschlossen, in den du aufgenommen werden kannst.

Gibt es an deiner Arbeitsstätte noch keine betriebliche Altersversorgung, hast du einen Anspruch darauf, über den Durchführungsweg Direkt­versicherung Beiträge in die bAV einzuzahlen. Lass dich in diesem Fall gerne von den Expert:innen von CLARK beraten – oder empfiehl deinem Chef, sich mit den CLARK Expert:innen in Verbindung zu setzen. Sie finden nicht nur für dich die richtige betriebliche Altersversorgung, sondern können auch gute Gruppenkonditionen für die gesamte Firma aushandeln. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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