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Pensionsfonds

Was du über diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge wissen musst

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  • Der Pensionsfonds ist einer der jüngeren Durchführungswege der bAV und bietet Arbeitnehmer:innen gute Renditechancen – dank flexibler Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt.
  • Garantierte Zinsgewinne gibt es nicht, eingezahltes Kapital ist jedoch über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert und dein Unternehmen muss für zugesagte Leistungen einstehen.
  • Durch Einzahlung mittels Entgeltumwandlung können sowohl du als auch dein Arbeitgeber dank staatlicher Förderung Steuern und Sozialabgaben sparen.

Wie funktioniert ein Pensionsfonds?

Der Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer:innen Beiträge an den Pensionsfonds als rechtlich selbstständigen Versorgungsträger abführen. Letzterer legt das Guthaben am Kapitalmarkt an und zahlt den Mitarbeiter:innen der Unternehmen im Ruhestand eine Rente aus.

Meist wird das Besparen eines Pensionsfonds im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung angeboten. Dabei nutzt der oder die Arbeitnehmer:in einen Teil des monatlichen Bruttogehalts dazu, für das Alter vorzusorgen.

Eine sichere Form der Altersvorsorge?

Pensionsfonds bieten flexible Anlagemöglichkeiten und unterliegen den Chancen und Risiken des Kapitalmarkts. Damit unterscheiden sie sich von der klassischen Renten­versicherung oder der Einzahlung in eine Pensionskasse.

Allerdings gehst du als Arbeitnehmer:in kein Risiko ein, wenn du über Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds einzahlst. Zwar profitierst du von den Renditechancen des Kapitalmarkts, das Verlustrisiko trägt jedoch allein der Arbeitgeber.

Die Summe deiner eingezahlten Beiträge in die betriebliche Alters­vorsorge ist dir in der Regel garantiert. Kann der Pensionsfonds nicht erwirtschaften, was dir zugesagt wurde, muss der Betrieb für die Differenz aufkommen.

Während der Ansparphase wird deine betriebliche Altersversorgung durch flexible Beitragszahlungen gespeist. Der Aufbau des Rentenkapitals erfolgt während der Ansparzeit durch die Investition in Aktien und andere Wertpapiere. Beim Eintritt ins Rentenalter erhältst du monatlich einen Teil des angesparten Kapitals als betriebliche Zusatzrente ausbezahlt.

Gut zu wissen: Die Besparung eines Pensionsfonds ist auch in Kombination mit staatlicher Riester-Förderung möglich. So sicherst du dir maximale Renditechancen und kannst deine gesetzliche Rente mit Kapital aus attraktiven Aktiengewinnen aufstocken.

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Einzahlung durch Entgeltumwandlung

Die meisten Pensionsfonds werden wie andere Formen der betrieblichen Alters­vorsorge über eine Bruttoentgeltumwandlung bespart. Das heißt, du wandelst einen Teil deines unversteuerten Bruttogehalts in Beiträge um, die dir später als Zusatzrente in Form einer betrieblichen Alters­vorsorge ausbezahlt werden.

Die Besteuerung von Pensionsfonds erfolgt daher nicht in der Ansparungsphase, sondern erst bei Auszahlung. Auf Bezüge aus einem Pensionsfonds, die dir im Rentenalter als Betriebsrente ausbezahlt werden, fallen regulär Steuern und Sozialabgaben an. Der Prozentsatz, der den zu leistenden Abgaben zugrunde liegt, ist im Alter jedoch geringer als während der Erwerbstätigkeit.

Durch die Entgeltumwandlung beim Besparen eines Pensionsfonds reduziert sich dein monatliches Bruttogehalt um den Teil, der in den Fonds eingezahlt wird. Du zahlst als Arbeitnehmer:in auf den abgeführten Beitrag bis zu einer bestimmten Höhe keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben. Weil du dadurch jedoch weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosen­versicherung einzahlst, fällt auch die Höhe der Leistungen im Bezugsfall dementsprechend niedriger aus.

Kurz gesagt: Zahlst du als Erwerbstätige:r weniger in die Rentenkasse ein, ist die gesetzliche Rente, die dir im Alter zusteht, kleiner. Zudem muss die ausbezahlte Rente aus einem Pensionsfonds nachträglich versteuert werden. Die Wertentwicklung des investierten Kapitals, der niedrigere Steuersatz im Alter und der Zuschuss von 15 %, den dir dein Arbeitgeber auf deine Beiträge zahlen muss, gleichen das in der Regel jedoch mehr als aus.

Zusammenfassung

  • Pensionsfonds können flexibler am Kapitalmarkt anlegen und ermöglichen so höhere Renditen für deine betriebliche Altersvorsorge.
  • Nur eingezahlte Beiträge sind garantiert. Das Risiko für Verluste liegt jedoch beim Unternehmen.
  • Durch Entgeltumwandlung kannst du als Arbeitnehmer:in steuerlich begünstigt in deine bAV einzahlen. Bis zu 4 % der BBG kannst du sozial­versicherungsfrei einzahlen und bis zu 8 % steuerfrei.
  • Spart dein Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung Steuern, ist er gesetzlich verpflichtet, 15 % als Arbeitgeberzuschuss in deine bAV einzuzahlen.

Vor- und Nachteile des Pensionsfonds

Einer der Vorteile des Pensionsfonds im Vergleich zu einer Pensionskasse oder Direkt­versicherung ist die höhere Flexibilität bei der Anlage des Sparkapitals. Der Gewinn, den aktienbasierte Fonds bieten, fällt daher möglicherweise höher aus als bei starreren Geldanlagen zur Altersvorsorge.

Dennoch besteht keine Renditegarantie und die Sicherheit, dass Gewinne bis zum Beginn der Auszahlung erhalten bleiben, kann nicht gewährleistet werden. Allerdings stehen dir als Mitarbeiter:in deine einbezahlten Beiträge in voller Höhe zu. Für den Ausgleich eines möglichen Verlustes muss dein Betrieb aufkommen. Du kannst bei dieser Form der betrieblichen Alters­vorsorge also nichts verlieren.

Gut zu wissen: Eine Ausnahme von dieser Regel bildet das sogenannte Sozialpartnermodell, auch Zielrente oder reine Beitragszusage genannt. Die reine Beitragszusage wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungs­gesetz eingeführt und dient dem Zweck, mehr Arbeitgeber dazu zu ermutigen, ihren Mitarbeiter:innen eine bAV anzubieten.

Bei der Zielrente muss der Arbeitgeber die Summe der Einzahlungen nicht mehr garantieren, was theoretisch dazu führen kann, dass Mitarbeiter:innen weniger aus ihrer Altersversorgung bekommen, als sie eingezahlt haben. Weil das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, wurde das Modell Zielrente an sehr enge Bedingungen geknüpft.

So ist dieses Modell ausschließlich im Rahmen eines Tarifvertrags möglich, damit Arbeitnehmer:innen auch wirklich von den Neuerungen profitieren. Durch die engen Bedingungen ist die Zielrente bislang nicht sehr weit verbreitet.

Wie sicher sind Pensionsfonds?

Wer Alters­vorsorge über den Durchführungsweg Pensionsfonds betreibt, bekommt bei Rentenbeginn im Zweifelsfall nur das eingezahlte Kapital zurück. Denn es besteht keine Renditegarantie.

Andersherum gesehen: Du kannst nichts verlieren. Investierst du selbst in Aktien, trägst du das höhere Risiko und stehst im Zweifelsfall mit nichts da. Im Durchführungsweg Pensionsfonds trägt das Ausfallrisiko allein dein Arbeitgeber.

Auch vor Insolvenz bist du geschützt. Denn sollte das Unternehmen insolvent werden, kümmert sich der Pensions-Sicherungs-Verein um die Verwaltung deiner Anwartschaft und die Zahlung deiner Rente im Ruhestand.

Zusammenfassung

  • Der größte Vorteil liegt in der Anlagefreiheit für Pensionsfonds und der daraus resultierenden Chance auf höhere Gewinne und somit eine besser aufgestellte betriebliche Altersvorsorge.
  • Deine Beitragszahlungen sind garantiert und entsprechend abgesichert, eventuelle Renditen jedoch nicht.
  • Das Verlustrisiko ist für dich als Anleger:in geringer, als wenn du dein Geld privat anlegst. Im Zweifelsfall muss dein Arbeitgeber für zugesicherte Renditen geradestehen. Im Falle einer Insolvenz springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein.

Besteuerung von Pensionsfonds

Während der Ansparphase sind Beiträge, die du selbst aus Entgeltumwandlung leistest, bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten­versicherung (BBG) steuerfrei und bis 4 % der BBG auch sozialabgabenfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Bruttogehalts, bis zu der Arbeitnehmer:innen Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlen müssen. Sie wird jährlich vom Staat angehoben. Im Jahr 2024 beträgt sie 90.600 € jährlich, bzw. 7.550 € pro Monat.

Das heißt, du kannst monatlich 302 € (4 % von 7.550 €) steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen. Davon schießt dir dein Arbeitgeber 15 € zu. Es reicht also, 257 € einzuzahlen, um vom vollen Steuer- und Sozialabgabenvorteil zu profitieren. Da dein Gehalt erst nach Abzug der 257 € versteuert und verbeitragt wird, fehlen dir davon, je nach Steuerklasse und Gehalt, netto nur etwa 50 %.

Also: Monatlich 302 € in die betriebliche Alters­vorsorge einzahlen, aber netto nur auf etwa 107 € verzichten!

Erst bei der Auszahlung fallen Steuern an sowie Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge. Weil auch dein Betrieb während der Ansparphase keine Beiträge zur Sozial­versicherung geleistet hat, musst du den vollen Kranken- und Pflege­versicherungsbeitrag leisten. Durch den in der Regel niedrigeren Steuersatz im Alter, den Zuschuss des Unternehmens und die Wertentwicklung lohnt sich das in der Regel trotzdem für dich.

Beiträge in der Steuererklärung

Neben der häufig gewählten Variante, einen Teil des unversteuerten Bruttoeinkommens in Beiträge für einen Pensionsfonds umzuwandeln, besteht die Möglichkeit, den Fonds auch vom bereits versteuerten Nettoeinkommen zu besparen. Hierbei hast du die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen und die abgeführten Beiträge zum Pensionsfonds in der Einkommensteuererklärung aufzuführen.

Werden Beiträge, die du in einen Pensionsfonds einzahlst, individuell besteuert, kannst du sie in der Einkommenserklärung im Rahmen der Riester-Förderung über den sogenannten Sonderausgabenabzug geltend machen.

Versteuerung von Einmalzahlungen

Wird das Sparguthaben im Rahmen einer einmaligen Kapitalabfindung ausbezahlt, unterliegt die Einmalzahlung dann der Steuerpflicht, wenn schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung ein Kapitalwahlrecht vorgesehen war. Das bedeutet, dass die Versteuerung einer Einmalzahlung aus einem Pensionsfonds der regulären Einkommensteuer unterliegt.

Du zahlst also nicht nur auf monatliche Rentenbezüge, sondern auch auf eine einmalige Auszahlung aus einem Pensionsfonds Steuern, wenn die Beitragszahlungen steuerfrei geleistet wurden. Bei einer Einmalzahlung aus einem Pensionsfonds handelt es sich demnach nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.

Da du auf diese Weise plötzlich viel Geld aus deiner betrieblichen Alters­vorsorge erhältst, steigst du im Jahr des Bezugs automatisch in eine höhere Steuerklasse auf. Dem Nachteil der höheren Besteuerung im Vergleich zur Rentenzahlung steht dafür jedoch die Vererbbarkeit gegenüber. Du kannst über das Geld aus einer Einmalzahlung frei verfügen, während von der Rentenoption, je nach Versicherung, nur deine Hinterbliebenen begünstigt sind.

Zusammenfassung

  • Einzahlungen in deinen bAV-Vertrag profitieren bis zu 8 % der BBG von Steuerfreiheit. Du musst nichts in der Steuererklärung eintragen.
  • Nutzt du die Riester-Förderung und besparst deinen Vertrag aus dem Nettoeinkommen, kannst du geleistete Beiträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
  • Deine Beitragszahlungen sind garantiert und entsprechend abgesichert, eventuelle Renditen jedoch nicht.
  • Für Leistungen aus deiner Betriebsrente fallen Steuern für Einkommen aus Versorgungsleistungen an. Du zahlst zudem volle Beiträge für Kranken- und Pflege­versicherung, inklusive Arbeitgeberanteil. Unter dem Strich ist diese Belastung jedoch meist geringer als während des aktiven Erwerbslebens.
  • Bei einmaligen Kapitalauszahlungen aus einem Pensionsfonds fallen volle Steuern an, falls du dich gegen eine monatliche Rente entscheidest. Du erhältst jedoch einmalig einen stattlichen Betrag – der möglicherweise besser zu deiner Lebenssituation passt als eine lebenslange Rente.

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Da die gesetzliche Rente im Alter selten für die Finanzierung des gewohnten Lebensstandards reichen wird, ist eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge sinnvoll – Vorteil, Nachteil – alles ist wohlüberlegt abgewägt.Die betriebliche Vorsorge lohnt sich auch in den meisten Fällen. Für Arbeitnehmer:innen ist der Vergleich verschiedener Produkte für die betriebliche Alters­vorsorge normalerweise nicht möglich- der Arbeitgeber bestimmt, in welcher Form die bAV abgeschlossen wird und wählt auch den Anbieter aus.

Wenn dein Arbeitgeber dir jedoch nichts aktiv anbietet und du selbst mittels Entgeltumwandlung in eine bAV einzahlen willst, lohnt sich wiederum ein Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern. Die CLARK Expert:innen unterstützen dich dabei gern. Auch wenn du noch offene Fragen hinsichtlich einer Betriebsrente haben solltest, helfen sie dir gerne weiter. 

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