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Unterstützungskasse

Was du über diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge wissen musst

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  • Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um die älteste von 5 Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Besonders für Arbeitnehmer:innen mit höherem Einkommen ist sie daher attraktiv.
  • Bei den Einzahlungen bist du weniger flexibel als auf anderen Durchführungswegen.
  • Bei Auszahlung deiner Rente wird nachgelagert besteuert, Abzüge fallen jedoch dank niedrigerem Einkommen ebenfalls niedriger aus als im Erwerbsleben.

Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist einer der 5 sogenannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, die dich über die gesetzliche Rente hinaus absichert. Über sie können Unternehmen zur Altersversorgung ihrer Mitarbeiter:innen beitragen. Dabei übernimmt die Unterstützungskasse als externe und eigenständige Versorgungseinrichtung die Organisation für den Arbeitgeber.

Beiträge zur Altersabsicherung von Angestellten stammen direkt vom Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter:innen über den Arbeitsvertrag Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zugesagt hat, und/oder aus Beiträgen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, die diese:r über Entgeltumwandlung direkt aus seinem Bruttogehalt entrichtet. Im Alter erhältst du dafür eine Zusatzrente ausbezahlt, die sich aus dem während deiner Erwerbstätigkeit angesparten Kapital speist.

Man unterscheidet zwischen:

  • Der sogenannten rückgedeckten Unterstützungskasse, bei der das Vermögen ausschließlich über Rückdeckungs­versicherungen abgesichert und angelegt ist
  • Der pauschaldotierten Unterstützungskasse, die ihr Vermögen frei am Kapitalmarkt anlegen kann.

Bei einer Entgeltumwandlung sind für Arbeitnehmer:innen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Renten­versicherung sozial­versicherungsfrei. Beiträge, die du selbst aus deinem Bruttogehalt zahlst, sind bei der Einzahlung sogar unbegrenzt steuerfrei. Dadurch eignet sich diese Art der Versicherung auch besonders für Besserverdienende.

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Pauschaldotierte oder rückgedeckte Unterstützungskasse

Für dich als Arbeitnehmer:in ist diese Unterscheidung von geringer Bedeutung. Für den Arbeitgeber und die Unterstützungskasse selbst hat sie hingegen große Auswirkung hinsichtlich ihrer steuerlichen Behandlung.

In einer pauschaldotierten Unterstützungskasse können die Beiträge flexibel investiert werden. Eine weitverbreitete Anlageform ist die vollständige Vermögensanlage per Darlehensgewährung an das Trägerunternehmen (deinen Arbeitgeber). Dadurch ergeben sich erhebliche Steuervorteile.

In einer rückgedeckten Unterstützungskasse sind alle dir zugesagten Leistungen über Rückdeckungs­versicherungen gegenfinanziert. Diese stabilere, aber weniger flexible Anlage des Sparkapitals schützt den Arbeitgeber besser vor unabsehbaren Risiken.

Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht, was sie von anderen Durchführungswegen wie der Pensionskasse, dem Pensionsfonds oder der Direkt­versicherung unterscheidet. Dadurch ist sie freier in ihrer Geldanlage.

Offiziell heißt es deshalb häufig im Kleingedruckten, du hast als Mitarbeiter:in eines Trägerunternehmens keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen aus der Unterstützungskasse (höhere Renditechance = höheres Risiko). Das ist auch richtig, allerdings hast du immer einen Rechtsanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber.

Dein Arbeitgeber darf sich aussuchen, über welchen Durchführungsweg er die betriebliche Altersversorgung organisiert. Dafür haftet er aber auch für die zugesagten Leistungen. Kann die Unterstützungskasse die zugesagte Leistung nicht erwirtschaften, muss dein Arbeitgeber die Differenz ausgleichen.

Vor- und Nachteile der Unterstützungskasse

Der größte Vorteil der Unterstützungskasse liegt für dich in der Steuerbefreiung der Einzahlungen aus Entgeltumwandlung. Daher lohnt sich diese Form der betrieblichen Altersabsicherung vor allem für Gutverdienende. 302 € pro Monat sind außerdem sozialabgabenfrei (Stand 2024).

Andererseits ist die Unterstützungskasse weniger flexibel als andere Durchführungswege. Im Unterschied zur Direktzusage lassen sich aufgrund der Finanzierung keine variablen Bezüge wie beispielsweise Bonuszahlungen einbringen. Beiträge sind nur aus laufendem Gehalt und regelmäßigen Sonderzahlungen möglich.

Wechselst du das Unternehmen, kannst du deine Altersversorgung sehr wahrscheinlich nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. In diesem Fall wird sie beitragsfrei gestellt und dir mit Eintritt in den Ruhestand ausbezahlt.

Unsere CLARK Expert:innen beraten dich gerne bei der Auswahl der passenden Altersvorsorge. Ruf einfach an.

Zusammenfassung

  • Beiträge zur Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber entrichtet oder speisen sich aus Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.
  • Einzahlungen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Beiträge bis zu 4 % der BBG bleiben sozialabgabenfrei.
  • Beiträge müssen regelmäßig erfolgen und können nicht nachträglich gesenkt werden. Die Möglichkeiten zu Mitnahme bei einem Arbeitgeberwechsel sind eingeschränkt, private Weiterführung ist nicht möglich.
  • Pauschaldotierte Unterstützungskassen locken mit besseren Renditen, bieten jedoch weniger Anlagesicherheit. Rückdotierte Unterstützungskassen sind durch Rückdeckungs­versicherungen besser gegen Zahlungsausfälle geschützt, erwirtschaften meist jedoch geringere Beträge und binden mehr Kapital des Arbeitgebers.

Die Unterstützungskasse in der Auszahlungsphase

Bei der betrieblichen Alters­vorsorge durch eine Unterstützungskasse muss der oder die Arbeitnehmer:in Einzahlungen nicht versteuern. Sie fließen als unbesteuerter Teil des Bruttogehalts direkt in den Versicherungsvertrag. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig von der Höhe der Beiträge.

Allerdings werden die Rentenzahlungen besteuert. Du zahlst also als Rentner:in nachträglich Steuern auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem werden dann die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung fällig, auch der bei der Einzahlung gesparte Arbeitgeberanteil. Die Wertsteigerung deiner Beiträge sowie der wahrscheinlich niedrigere Steuersatz im Ruhestand gleichen das jedoch in der Regel mindestens aus

Auszahlung nach der Fünftelregelung

Steht die Auszahlung einer betrieblichen Alters­vorsorge an, hast du als Leistungsbezieher:in die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente. Die steuerliche Behandlung einer Unterstützungskassen-Auszahlung unterscheidet sich nicht von anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge, auf die ebenfalls erst im Bezugszeitraum Steuern fällig werden.

Eine einmalige Unterstützungskassen-Auszahlung wird nach § 19 Einkommensteuer­gesetz (EStG) genauso nachgelagert besteuert wie reguläre Rentenzahlungen aus einer Unterstützungskasse. Lässt du dir das Rentenkapital als Einmalsumme auszahlen, kann dir die sogenannte Fünftelregelung bei der Besteuerung einer Unterstützungskassen-Auszahlung jedoch Vorteile bringen.

Dabei wird zur Berechnung der Steuer nur ein Fünftel des eigentlichen Kapitalbetrages zugrunde gelegt und zu deinem Jahreseinkommen addiert. Die Differenz aus deiner Steuerschuld ohne Auszahlung und deiner Steuerschuld mit gefünftelter Auszahlung wird dann mal 5 genommen und mit deiner regulären Steuerschuld addiert. Daraus ergibt sich der zu versteuernde Betrag, der niedriger ist als bei regulärer Besteuerung.

Ob eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente die bessere Option ist, ist stark von deinen persönlichen Umständen abhängig. Hier lohnt es sich, gegebenenfalls genau nachzurechnen, um deine gesetzliche Rente bestmöglich aufzustocken.

Zusammenfassung

  • Während der Ansparphase fallen keine Steuern an, im Leistungsfall jedoch wird deine Rente voll versteuert und Beiträge zur Kranken- und Renten­versicherung werden fällig.
  • Da du als Rentner:in meist über ein geringeres zu versteuerndes Einkommen verfügst, fallen jedoch auch deine Sozialabgaben und Steuern geringer aus.
  • Wählst du statt einer monatlichen Rente eine einmalige Kapitalzahlung aus der Unterstützungskasse, kannst du dank der Fünftelregelung Steuern sparen.

Eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen

Möchtest du eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen, solltest du neben einer Beratung, beispielsweise durch unsere CLARK Expert:innen, auch das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Seit 2002 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorzusorgen. Über welchen Durchführungsweg dein Arbeitgeber die bAV jedoch anbietet und mit welchem Versicherer er dies tut, entscheidet er allein. Möglicherweise hat er bereits einen Vertrag abgeschlossen, in den du aufgenommen werden kannst.

Gibt es an deiner Arbeitsstätte noch keine betriebliche Altersversorgung, hast du einen Anspruch darauf, über den Durchführungsweg Direkt­versicherung Beiträge in die bAV einzuzahlen. Lass dich in diesem Fall gerne von den Expert:innen von CLARK beraten – oder empfiehl deinem Chef, sich mit den CLARK Expert:innen in Verbindung zu setzen. Sie finden nicht nur für dich die richtige betriebliche Altersversorgung, sondern können auch gute Gruppenkonditionen für die gesamte Firma aushandeln. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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