Gesetzliche Krankenversicherung
Alles Wichtige zu Beitrag und Berechnung
Das Wichtigste in Kürze
Eine Krankenversicherung hierzulande vorweisen zu können ist Pflicht. Die meisten Deutschen sind in einer von 95 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Deren Leistungen sind grundlegend recht ähnlich, unterscheiden sich aber bei genauem Hinsehen beispielsweise im Bereich Zusatzleistungen oder Bonusprogrammen. Ihre Beiträge hängen vor allem vom Einkommen ab. Wer besonders prädestiniert ist für eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV), worauf du achten solltest und wie sich die Kosten zusammensetzen, erfährst du hier in unserem Ratgeber.
- Verdienst du monatlich weniger als monatlich 5.775 € brutto, musst du in die gesetzliche Krankenversicherung.
- Verdienst du mehr und erfüllst die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung, kannst du dich dennoch freiwillig gesetzlich versichern lassen.
- Der geringe Unterschied in den Leistungen, über den die Kassen miteinander konkurrieren, beträgt nur 5 %.
Diese Seite im Überblick
- Wer ist Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung?
- Welche Leistungen bietet eine gesetzlichen Krankenversicherungen?
- Was kostet eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Kasse?
- Wie hoch ist beim KV-Beitrag der Arbeitnehmeranteil?
- Worin unterscheiden sich freiwillig Versicherte von Pflichtversicherten der GKV?
- Für wen gilt ein ermäßigter Beitragssatz?
- Welcher Unterschied besteht bei „freiwillig” und “pflichtversicherten” Rentner:innen?
- Von welchem Einkommen geht der Krankenversicherungsbeitrag ab?
- Wen können gesetzlich Krankenversicherte mitversichern lassen?
- Wird dein Kind automatisch bei dir mitversichert?
- Einen Krankenkassenwechsel beantragen
Wer ist Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung?
Angestellte:
Die meisten von uns sind Angestellte und Arbeitnehmer:innen. Du bist automatisch in der GKV krankenversichert, wenn du im Jahr weniger als 69.300 € brutto verdienst (monatlich 5.775 €). Anders ausgedrückt: Wenn dein Jahresverdienst unter dieser sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, musst du dich in der Krankenkasse pflichtversichern lassen. Du hast keine andere Wahl. Übrigens, wenn du dachtest, der Begriff „Versicherungspflichtgrenze“ ist schon kompliziert genug, dann hast du vielleicht noch nie von der „Jahresarbeitsentgeltgrenze“, kurz JAEG, gehört, oder? Beide Begriffe bedeuten dasselbe – nämlich das jährliche Bruttogehalt, bis zu dem du in der GKV pflichtversichert sein musst.
Selbstständige & Freiberufler:innen:
Du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in bist nicht verpflichtet, dich in der GKV abzusichern. Allerdings besteht für dich eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Du kannst wählen, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversicherst.
Beam:tinnen:
Du kannst dich ebenfalls freiwillig für eine Versicherung in der GKV entscheiden. Unter uns gesagt: Die meisten Beamt:innen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Denn für sie ist die private Krankenversicherung attraktiver.
Studierende:
Auch du hast die Wahl, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest. Bis zu deinem 25. Lebensjahr kannst du dich über einen deiner Elternteile kostenlos familienversichern lassen. Ansonsten gehörst du zu den „freiwillig Versicherten“. Das bedeutet, du hast dich freiwillig für die Krankenversicherung über die GKV entschieden.
Ehepartner:in & Kinder:
Familienangehörige können über die Familienversicherung beitragsfrei in der GKV mitversichert werden.
Welche Leistungen bietet eine gesetzlichen Krankenversicherungen?
Wenn du die Leistungen der Krankenkassen vergleichst, wirst du feststellen, dass es ziemlich einfach ist. Das Leistungsangebot der 95 Krankenkassen in Deutschland (Stand 2024) ist nahezu identisch – schätzungsweise zu 95 %. Der Grund dafür liegt darin, dass das Gesetz vorschreibt, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen erbringen müssen. Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) enthält die Leistungsansprüche der Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband überwacht die Qualität der Gesundheitsversorgung.
Egal, ob Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse: Alle haben die Aufgabe, ihren Mitgliedern im Krankheitsfall die notwendige medizinische Behandlung zu finanzieren, unabhängig vom Einkommen und Alter.
Versicherte haben bei allen Krankenkassen Anspruch auf:
- Diagnosen und Untersuchungen in der Arztpraxis
- Grundversorgung beim Zahnarzt
- psychotherapeutische Hilfe
- Versorgung mit Medikamenten und Heilmitteln
- verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
- Krankengeld oder Familienversicherung
- Krankenhausbehandlungen
Was kostet eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Kasse?
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Den allgemeinen Beitragssatz der GKV bestimmt der Staat. Er liegt momentan bei 14,6 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. „Allgemein“ bedeutet, dass der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen und für alle Versicherten gleichermaßen gilt. Den Zusatzbeitrag legen die Krankenkassen selbst fest. Die meisten Kassen informieren ihre Kunden zum Jahreswechsel über die Höhe des Zusatzbeitrags. Er unterscheidet sich also von Kasse zu Kasse und bietet die Möglichkeit, Kosten zu sparen: durch einen Krankenkassenwechsel.
Tipp
Falls dir deine Krankenkasse teuer vorkommt, schau dich nach Alternativen um. Achte dabei nicht allein auf den Beitrag, sondern auch auf eventuelle Zusatzleistungen und Bonusprogramme. Die Leistungen ähneln sich zwar weitgehend, jedoch bieten unterschiedliche Krankenkassen auch unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen an. Lies dazu mehr unter Krankenkassenwechsel.
Der geringe Unterschied in den Leistungen, über den die Kassen miteinander konkurrieren, beträgt nur 5%. Was gehört dazu? Beispielsweise Bonusprogramme und Wahltarife, mit denen sich Krankenkassen voneinander abheben. Dazu gehören auch verschiedene Zusatzleistungen wie:
- professionelle Zahnreinigung
- zusätzliche Schutzimpfungen
- Unterstützung alternativer Heilmethoden
- Auslandsreiseschutz
Wie hoch ist beim KV-Beitrag der Arbeitnehmeranteil?
Angestellte teilen sich die Beitragssätze zur Krankenversicherung mit dem Arbeitgeber. Jede:r zahlt die Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung beträgt also 7,3 % des Bruttogehalts. Der Zusatzbeitrag wird seit 2020 ebenfalls geteilt. Liegt dein Zusatzbeitrag bei 1 %, zahlst du 0,5 %. Selbständige müssen alle Beiträge zur Krankenkasse selber zahlen.
Was hat es mit der Beitragsbemessungsgrenze auf sich?
Der Gesetzgeber hat die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Für 2024 gilt: Wer mehr als 5.775 € im Monat beziehungsweise 69.300 € im Jahr verdient, führt bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV.
Gut zu wissen
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip. Gutverdiener:innen zahlen unterm Strich mehr ein als Versicherte mit durchschnittlichem Einkommen. Das Alter und der Gesundheitszustand der Versicherten haben keinen Einfluss auf den Beitrag zur Krankenversicherung.
Beiträge für Selbstständige und freiwillig Versicherte
Selbstständige und freiwillig versicherte Personen haben in der Regel kein festes monatliches Einkommen. Bei ihnen bestimmen die Krankenkassen den Beitrag anhand des durchschnittlichen Einkommens. Sie gehen von einem Mindesteinkommen von 1.178,33 € (Stand 2024) pro Monat aus.
Selbstständige, die auf das Krankengeld verzichten, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14 %.
Die Krankenversicherung in der GKV kostet dich monatlich mindestens rund 165 €. Dazu kommen noch die Kosten für den Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung.
Aktuelle Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen
Welche Beitragssätze verlangen die Krankenkassen aktuell? Mit den Prozenten von den rund 100 gesetzlichen Krankenkassen wollen wir dich nicht überfordern. Ein Überblick über die zehn größten Krankenkassen vermittelt dir einen passenden Eindruck der üblichen Beitragssätze (Stand 2024).
Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Beitrag |
Techniker Krankenkasse (TK) | 1,2 % | 15,8 % |
Barmer | 2,19 % | 16,79 % |
DAK Gesundheit | 1,7 % | 16,3 % |
AOK Bayern | 1,58 % | 16,18 % |
AOK Baden-Württemberg | 1,6 % | 16,2 % |
AOK Plus | 1,8 % | 16,4 % |
IKK Classic | 2,19 % | 16,79 % |
AOK Rheinland/ Hamburg | 2,2 % | 16,8 % |
AOK Niedersachsen | 1,5 % | 16,1 % |
AOK Nordost | 2,7 % | 17,3 % |
Worin unterscheiden sich freiwillig Versicherte von Pflichtversicherten der GKV?
In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb erscheint es vielleicht zunächst unlogisch, wenn von freiwillig Krankenversicherten gesprochen wird. „Freiwillig versichert“ bedeutet meistens nur, dass jemand in der GKV bleibt, obwohl er sich privat versichern könnte. Das gilt zum Beispiel für Angestellte, die mindestens 69.300 € im Jahr (Stand: 2024) verdienen, sowie unter bestimmten Umständen für Studenten. Auch Selbständige und Freiberufler dürfen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Zu den freiwillig Versicherten gehören außerdem manche Hausfrauen und Hausmänner, deren Ehegatten privat versichert sind. Sie profitieren nicht von der Familienversicherung der GKV und müssen sich deshalb eigenständig versichern.
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Manche Menschen fürchten sich vor dem Moment, an dem ihre Versicherungspflicht in der GKV endet. Dazu zählen etwa Arbeitnehmer:innen, die längere Zeit ins Ausland ziehen. Keine Sorge: Niemand kann dich zwingen, dich nach deiner Rückkehr privat statt gesetzlich zu versichern. Allerdings könnte es sich durchaus lohnen, darüber einmal nachzudenken. Die private Krankenversicherung eignet sich für mehr Menschen als du glaubst. CLARK berät dich gern.
Für wen gilt ein ermäßigter Beitragssatz?
Manche gesetzlich Versicherten zahlen einen ermäßigten Beitrag von 14,0 statt 14,6 % ihres Bruttogehalts. Es handelt sich dabei überwiegend um Menschen, die keinen Lohn beziehen. Dazu gehören beispielsweise Selbständige. Aber auch Hausfrauen und Hausmänner, deren Ehegatten privat versichert sind, zahlen in der GKV den ermäßigten Beitragssatz. Der Grund: Wer keinen Lohn empfängt, kann auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantragen (auf gut Deutsch heißt das schlicht Krankengeld). Im Gegenzug zahlen sie weniger KV-Beitrag.
Student:innen mit Beitragspflicht
Wer älter als 25 Jahre ist, lange oder spät studiert sowie regelmäßig mehr als 505 € in einem Nebenjob verdient (bzw. 538 € bei Minijob), kann sich nicht mehr bei den Eltern mitversichern. Auch solche Studenten zahlen aber deutlich weniger Beitrag in die Krankenkasse ein als andere Versicherte. Hier lohnt es jedoch, sich genau zu informieren, denn es gibt Ausnahmeregelungen zu Einkommens- und Altersgrenzen.
Welcher Unterschied besteht bei „freiwillig” und “pflichtversicherten” Rentner:innen?
Ob ein:e Rentner:in sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert oder in der Krankenversicherung der Rentner:innen (KVdR) pflichtversichert ist, hat enorme Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Wer die gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Rentner:innen mit diesem Status zahlen dann in der Regel deutlich geringere Beiträge als freiwillig gesetzlich versicherte. Wer diesen Status erhalten will, muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % Mitglied in der GKV gewesen sein. Zum Rentenbeginn sollte man von der Krankenkasse prüfen lassen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
Von welchem Einkommen geht der Krankenversicherungsbeitrag ab?
Wenn du angestellt bist, geht dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Gehalt ab. Auch Rentner:innen entrichten ihren KV-Beitrag automatisch mit der Rente. Sollte ein:e Ruheständler:in freiberuflich tätig werden, gehen von den Honoraren Beiträge an die Kasse ab. Beitragsfrei bleiben hingegen Kindergeld, Wohngeld und Blindengeld.
Wen können gesetzlich Krankenversicherte mitversichern lassen?
Kinder unter 25 Jahren, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden, sind in der Regel über die Familie mitversichert. Allerdings nur, sofern sie keine Nebenjobs haben, bei denen sie mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Die Familienversicherung der GKV kann außerdem Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner umfassen, wenn diese kein eigenes Einkommen haben.
Wird dein Kind automatisch bei dir mitversichert?
Wenn du als gesetzlich Versicherte:r ein Kind mitversichern möchtest, musst du bei der Kasse zunächst einen Antrag stellen. Geprüft wird zum Beispiel, ob dein:e Ehegatt:in oder eingetragene:r Partner:in privat versichert ist. In diesem Fall darf er nicht mehr als 5.775 € verdienen (Stand 2024).
Einen Krankenkassenwechsel beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.
Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, ist die Unterstützung von Fachleuten sehr hilfreich. So gehst du vor:
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