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Hausrat­versicherung: Was ist versichert?

  • Die Hausrat­versicherung deckt deinen beweglichen Hausrat bei bestimmten Schäden ab
  • Du kannst verschiedene Zusatzleistungen vereinbaren
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  • Eine Hausrat­versicherung sichert den Hausrat in deiner Wohnung gegen Gefahren wie Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ab. Sie zahlt die Reparatur oder Wiederbeschaffung der Gegenstände.
  • Du kannst zusätzlichen Schutz etwa bei Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl vereinbaren.
  • Wichtig ist, dass deine Versicherungssumme ausreichend hoch ist, sodass dein gesamter Schaden im Ernstfall auch abgedeckt ist.

Was ist über die Hausrat­versicherung abgedeckt?

Bildlich ausgedrückt, ist in der Hausrat­versicherung all das versichert, was herausfallen würde, wenn du dein Haus oder deine Wohnung auf den Kopf stellst. Dein Vertrag versichert zum Beispiel:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Geschirr
  • Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Kleidung, elektronische Geräte, Werkzeug, Sportgeräte und Bücher
  • Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel
  • Wertsachen und Bargeld in der Wohnung

Sanitäranlagen, festeingebaute Schränke oder Maßeinbauküchen sind unter Umständen kein Hausrat und damit nicht in den abgedeckten Leistungen enthalten. Prüfe deine Vertragsbedingungen, solltest dies unbedingt absichert wissen.

Worauf du beim Abschluss einer Hausrat­versicherung achten solltest, kannst du hier erfahren.

Bei welchen Schäden zahlt die Hausrat­versicherung?

Die Hausrat­versicherung zahlt generell, wenn Gegenstände aus deinem Haushalt durch folgende Ursachen beschädigt werden:

  • Brand
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag (aber nicht immer Überspannungsschäden, die dadurch verursacht werden)

Je nach Bedingungen deines Vertrags werden auch die folgenden Schäden übernommen:

  • Explosion und Implosion
  • Vandalismus
  • Frostschäden

Deep Dive Wasserschaden

Die Hausrat­versicherung übernimmt Schäden, die durch defekte Zu- oder Ableitungsrohre entstehen, einschließlich der Leitungen zu Solarheizungsanlagen sowie Klima- und Wärmepumpen. Dabei sind allerdings nur Schäden abgedeckt, die durch Leitungswasser verursacht werden. Bei Überschwemmungen in der Garage oder im Keller durch Regenwasser ist eine zusätzliche Elementarschaden­versicherung erforderlich.

Bitte schütze deine Wasserleitungen bei Frost ordnungsgemäß. Wenn Rohrleitungen aufgrund von gefrorenem Wasser brechen, weil du das Wasser nicht abgestellt hast, kann die Versicherung die Leistungen reduzieren oder sogar ablehnen.

Deep Dive Brandschaden

Schäden am Hausrat, die durch Brand entstehen, sind in der Hausrat­versicherung abgedeckt, solange das Feuer nicht aus einem bestimmungsmäßigen Herd stammt. Breitet sich das Feuer von einem Kamin, Ofen, Grill oder Kerzen aus, wird der entstandene Schaden als Brandschaden betrachtet.

Das bedeutet konkret: Fällt beispielsweise ein Handy in das Feuer eines Kamins, übernimmt die Versicherung in der Regel nicht die Kosten für die Wiederherstellung. Wenn jedoch glühende Kohle auf einen Teppich fällt und diesen entzündet, greift der Versicherungsschutz.

Zu den abgedeckten Brandschäden gehören:

  • Verrußen
  • Schäden durch Funkenflug
  • Rauchschäden
  • Verbrennen
  • Verformen von Gegenständen
  • Anbrennen
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Was für Schäden übernimmt die Hausrat­versicherung gegen Aufpreis?

Der Basistarif einer Hausrat­versicherung schützt vor den gängigsten Gefahren. Wenn du mehr Schutz benötigst, kannst du die Police um weitere Leistungen erweitern. Dadurch steigt der Beitrag. Viele Versicherer bieten zum Beispiel bei folgenden Situationen zusätzlichen Schutz gegen Aufpreis:

  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen
  • Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch
  • Wasserschäden durch undichte Aquarien oder Wasserbetten
  • Elementarschäden, zum Beispiel durch Erdrutsch oder Überschwemmung
  • einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln
  • Verlust des Haustürschlüssels

Deep Dive Fahrraddiebstahl

Die Leistungen der Hausrat­versicherungen hinsichtlich des Fahrradschutzes können stark variieren. In der Regel sind Fahrräder, die sicher im Keller, in einem geschlossenen Fahrradraum, in der Garage oder in der Wohnung abgestellt sind, als beweglicher Besitz mitversichert.

Wird ein angeschlossenes Fahrrad jedoch auf der Straße gestohlen, ist eine Hausrat­versicherung mit einer speziellen Fahrradklausel erforderlich. Wähle ein Angebot, das rund um die Uhr Schutz gegen Fahrraddiebstahl bietet und eine ausreichende Versicherungssumme für den Ersatz des Fahrrads enthält.

Deep Dive Glasbruch

Die Hausrat­versicherung deckt Fensterschäden nicht ab, es sei denn, sie entstehen durch einen Einbruch. Bei Schäden, die durch Unachtsamkeit verursacht werden, muss du die Reparaturkosten selbst tragen. Du kannst eine zusätzliche Glasbruch­versicherung abschließen, wenn du große Fensterflächen, wie Wintergärten, hast. Für die meisten ist es jedoch oft günstiger, eine einzelne Fensterscheibe selbst zu ersetzen.

Was zahlt die Hausrat­versicherung?

Die Hausrat­versicherung ersetzt zerstörte Gegenstände zum Neuwert, unabhängig davon, wie alt die Gegenstände sind und in welchem Zustand. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis, den du zahlen müsstest, um den Gegenstand erneut zu kaufen. Bei nicht aktuellen Elektronikgeräten, zum Beispiel einem 2 Jahre alten Smartphone, kann dieser Wert unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen. Bei Gegenständen, die sich nur schwer ersetzen lassen, zum Beispiel alte Bücher, kann er hingegen deutlich höher sein als der Preis, den du ursprünglich gezahlt hast.

Ist der Gegenstand nicht zerstört, sondern nur beschädigt, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten – es sei denn, die Reparatur ist teurer als die Wiederbeschaffung.

Gut zu wissen

Bei Vertragsabschluss legst du eine Versicherungssumme fest, die den Wert deines Hausrats abdeckt. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zum Thema Hausrat­versicherung berechnen.

Was deckt die Hausrat­versicherung noch ab?

Die Hausrat­versicherung kommt nicht nur für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Gegenständen auf, sondern übernimmt auch Kosten, die das Schadenereignis nach sich zieht. Zu den Leistungen der Hausrat­versicherung gehören zum Beispiel:

  • Kosten für Aufräumen und Reinigung, zum Beispiel nach einem Einbruch in der Wohnung
  • Hotelkosten, wenn du vorübergehend nicht in deiner Wohnung bleiben kannst, zum Beispiel nach einem Wasserschaden oder Feuer
  • Kosten für Transport und Lagerung, wenn der Hausrat zum Beispiel nach einem Wasserschaden aus der Wohnung gebracht und eingelagert werden muss

Sind Gegenstände außerhalb der Wohnung versichert, zum Beispiel im Urlaub?

Zur Hausrat­versicherung gehört die Außen­versicherung. Durch sie sind auch Gegenstände abgesichert, die sich für einen bestimmten Zeitraum außerhalb der Wohnung befinden, zum Beispiel während des Urlaubs. Wenn Einbrecher:innen aus deinem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung die teure Spiegelreflexkamera entwenden, entschädigt dich die Versicherung. Der Versicherungsschutz gilt dabei weltweit.

Die Außen­versicherung bietet Schutz für Schäden am Hausrat, der vorübergehend in ein Ferienhaus mitgenommen wird, beispielsweise bei Diebstahl von Laptop oder Kamera. Dieser Schutz ist in der Regel für 3 Monate gültig und deckt bis zu 10 % der Versicherungssumme.

Bedenke: Die Hausrat­versicherung der Hauptwohnung gilt nicht für eine Zweitwohnung. Dafür brauchst du einen eigenen Vertrag.

Gut zu wissen

Die Außen­versicherung ist häufig zeitlich beschränkt. Befindest du dich länger als 3 Monate außerhalb des im Versicherungsscheins genannten Wohnsitzes, springt die Versicherung häufig nicht ein. Die Versicherungssumme für die Außen­versicherung ist oft etwas geringer.

Bin ich bei Raub oder Diebstahl versichert?

Die Außen­versicherung greift nicht nur im Urlaub, sondern auch dann, wenn du in deiner Stadt unterwegs bedroht und ausgeraubt wirst. Allerdings gilt der Schutz nur bei Raub, also wenn dir Gewalt angedroht und/oder angetan wurde. Bei einfachem Diebstahl zahlt die Hausrat­versicherung hingegen nicht. Einfacher Diebstahl ist, wenn du nicht bedroht wirst, also wenn dir jemand zum Beispiel in einem unbeobachteten Moment das Handy aus dem Rucksack klaut.

Sind die Gegenstände in meinem Keller in der Hausrat­versicherung mitversichert?

Der Keller gehört zum Wohnraum dazu. Gegenstände, die dort gelagert werden, sind also mitversichert. In Mehrfamilienhäusern gilt jedoch, dass dein Kellerabteil abgetrennt und abgeschlossen sein muss, damit die Hausrat­versicherung zahlt. Lagerst du wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad in deinem Kellerabteil und ist dieses von außen einsehbar, kann es passieren, dass die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit wertet.

Sind meine alte und neue Wohnung geschützt, wenn ich umziehe?

Wenn du umziehst, sind vorübergehend beide Wohnungen geschützt. Meist gilt dieser erweiterte Schutz für 3 Monate nach Beginn des Umzugs. Du musst den Umzug allerdings deiner Hausrat­versicherung melden.

Gut zu wissen

Schäden, die während des Umzugs entstehen, wenn zum Beispiel eine teure Vase im Umzugstransporter umkippt und zerbricht, werden nicht von der Hausrat­versicherung abgedeckt. Hier benötigst du eine separate Transport­versicherung.

Welche Besonderheiten gibt es bei Wertsachen?

Wertsachen wie Briefmarken, Münzen, Schmuck, Edelsteine, Antiquitäten und Kunstobjekte sind ebenfalls in der Hausrat­versicherung versichert. Allerdings werden sie meist nicht komplett zum Neuwert ersetzt, sondern es gibt eine Grenze, oft 20 % der Versicherungssumme. Für bestimmte Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck gibt es oft eigene Entschädigungsgrenzen.

Experten Tipp

Wenn du teure Wertgegenstände besitzt, etwa eine Uhrensammlung, solltest du eine Hausrat­versicherung wählen, die dir eine möglichst hohe Versicherungssumme für Wertsachen bietet. Manchmal besteht auch die Möglichkeit, höhere Entschädigungsgrenzen zu vereinbaren. Dadurch steigt natürlich auch der Beitrag.

Zahlt die Hausrat­versicherung, wenn du einen Schaden selbst verursacht hast?

Bei selbst verursachten Schäden muss man unterscheiden zwischen absichtlich herbeigeführten Schäden und solchen, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Bei absichtlichen Schäden – wenn du zum Beispiel deinen Laptop ins gefüllte Waschbecken fallen lässt, weil du einen neuen möchtest – zahlt die Hausrat­versicherung natürlich nicht.

Anders sieht es bei grober Fahrlässigkeit aus. Grob fahrlässig bedeutet, dass du unvorsichtig gehandelt hast, dies aber keine Absicht war. Oft sind es Situationen, die „mal passieren“ können, aber hätten verhindert werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du die Waschmaschine anstellst, zum Einkaufen gehst und die Waschmaschine in dieser Zeit kaputtgeht und einen Wasserschaden verursacht.

Grobe Fahrlässigkeit ist nicht in jeder Hausrat­versicherung abgedeckt. Es gibt aber häufig die Möglichkeit, solche Schäden gegen Aufpreis zu versichern oder in einen teureren Tarif zu wechseln, der eine entsprechende Leistung bietet.

Wann solltest du eine Hausrat­versicherung abschließen?

Eine Hausrat­versicherung empfiehlt sich dann, wenn der Wert deines Hausrats so hoch ist, dass du ihn kurzfristig nicht aus eigenen Mitteln komplett ersetzen könntest. Das wäre zum Beispiel nach einem Feuer der Fall. In einer Studierendenbude gibt es beispielsweise oft nicht genug von Wert, für das sich eine Versicherung lohnt. Wenn du später mehr verdienst und sich dein Lebensstandard entsprechend wandelt, ist die Hausrat­versicherung aber sinnvoll.

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