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Kfz-Versicherung – Fahrzeugwechsel

Neues Auto, neue Versicherung: Erfahre alles Wichtige rund um den Fahrzeugwechsel

Auto­versicherung wechseln bei Fahrzeugwechsel: Wie du deine alte Kfz-Versicherung kündigst und was es beim Versicherungswechsel zu beachten gibt.
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Die alte Auto­versicherung kündigen oder einen Fahrzeugwechsel durchführen ist immer ein guter Anlass, unterschiedliche Versicherungsangebote zu vergleichen und Sparpotenziale zu nutzen. Worauf du beim Wechsel der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel achten solltest, erfährst du hier.

Warum wechselt bei einem Fahrzeugwechsel auch die Kfz-Versicherung?

Ein Kfz-Versicherungsvertrag ist immer fahrzeugbezogen. Das heißt, für jedes Fahrzeug muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, auch bei der Neuzulassung eines Gebrauchten auf dich als neuen Fahrzeughalter musst du dein Auto neu versichern. Der Anbieter muss zunächst ein neues Angebot passend zu deinem Fahrzeug berechnen. Du kannst deine bisherige Kfz-Versicherung also nicht einfach auf den neuen Pkw übertragen. Und selbst wenn du deinem bisherigen Versicherungsanbieter treu bleiben möchtest, muss dein neues Auto neu versichert werden.

Gut zu wissen

Egal, ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Ein Auto kann erst dann bei der Zulassungsstelle zugelassen werden, wenn ein Versicherungsnachweis in Form der eVB-Nummer vorliegt. Die Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel zu wechseln, ist also der erste Schritt direkt nach der Neuanschaffung eines Fahrzeugs.

Wie funktioniert der Wechsel der Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel?

Wenn du vorhast, die Auto­versicherung zu wechseln – etwa, weil du mit den Konditionen deines Versicherers unzufrieden bist oder eine günstigere Versicherung abschließen möchtest –, bist du im Normalfall an eine Kündigungsfrist gebunden. Stichtag für die fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung ist in der Regel der 30.11. eines Jahres. Bis zu diesem Datum muss die schriftliche Kündigung dem Versicherungsanbieter vorliegen.

Hat jedoch ein Fahrzeugwechsel stattgefunden, kannst du deine bisherige Kfz-Versicherung auch vorzeitig kündigen beziehungsweise wechseln. Unabhängig davon, ob dein neuer Wagen beim selben oder bei einem anderen Versicherungsanbieter versichert werden soll, machst du in diesem Fall von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Das bedeutet, dass du beim Wechsel des Fahrzeugs dazu berechtigt bist, deine bisherige Kfz-Versicherung beim bisherigen Versicherer außerordentlich zu kündigen.

Gut zu wissen

Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn du die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel änderst, sondern beispielsweise auch, wenn dein Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert.

Wenn du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchtest, musst du deinem Versicherungsanbieter entweder den Halterwechsel für das zu versichernde Fahrzeug, die Ummeldung oder die Abmeldebestätigung schriftlich nachweisen.

Nun kannst du bei deiner bisherigen oder bei einer anderen Auto­versicherung einen neuen Versicherungsvertrag für das neue Fahrzeug abschließen. Du erhältst beim Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer, die du bei der Zulassungsstelle vorlegst. Dabei handelt es sich um einen individuellen Code aus Ziffern und Buchstaben. Ohne gültige eVB-Nummer kann keine Neuzulassung eines Pkw bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.

Kann ich die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel frei wählen?

Als Fahrzeughalter kannst du die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel frei wählen. Entweder du bleibst deiner bisherigen Auto­versicherung treu und schließt für dein neues Fahrzeug einen neuen Versicherungsvertrag ab oder du wechselst den Anbieter. 

Tipp

Im Zuge des Auto­versicherungswechsels kannst du dir auch überlegen, ob du nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht­versicherung für deinen Wagen abschließt oder dein Auto zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung gegen Schäden absicherst.

Die CLARK Versicherungs-Experten helfen dir dabei, für dich und dein Auto die richtigen Versicherungsangeboten zu finden.

Muss ich meine alte Auto­versicherung bei Fahrzeugwechsel kündigen?

Eine Kündigung der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel ist nicht zwingend nötig. Wie du mit deiner bisherigen Kfz-Versicherung beim Umstieg auf ein neues Fahrzeug verfährst, hängt davon ab, was mit deinem alten Auto geschieht: 

  • Wird ein Auto abgemeldet, weil es verkauft oder verschrottet wird, endet der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung mit der Abmeldung des Pkw bei der Kfz-Zulassungsstelle.
  • Wenn du dein altes Auto behältst, ohne es bei der Zulassungsstelle abzumelden, läuft die Kfz-Versicherung weiter wie bisher.
  • Willst du dein altes Auto als Zweitwagen nutzen, kannst du deinen bestehenden Vertrag von deinem bisherigen Versicherer umschreiben lassen.
  • Wechselst du den Versicherungsanbieter, kann dein altes Auto mit in den neuen Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Was, wenn es beim Wechsel der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel zu einer Überschneidung kommt?

Dass sich zwei Kfz-Versicherungen bei Fahrzeugwechsel überlappen, kommt häufig vor. Solange dein alter Wagen noch nicht abgemeldet ist, läuft der bisherige Versicherungstarif weiter. Vor allem bei spontanen Autokäufen kommt es oft zur Überschneidung der Kfz-Versicherung.

Ersetzt du dein bisher angemeldetes Fahrzeug durch ein neues, ist es oft nicht möglich, die bisherige Versicherung schnell genug zu kündigen. In diesem Fall werden sowohl für das neue als auch für das alte Auto Versicherungsbeiträge fällig.

Gut zu wissen

Innerhalb einer Übergangsfrist von zwei bis vier Wochen profitierst du als Versicherungsnehmer beim Wechsel der Kfz-Versicherung meist vom gleichen Schadenfreiheitsrabat. Dieser wird von den meisten Versicherungsunternehmen pro unfallfreiem Jahr gewährt. Der neue Wagen ist also während der Übergangsfrist in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wie das bisherige Fahrzeug.

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