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Kranken­­versicherung im Vergleich

Eine Versicherungspflicht, die sich für deine Gesundheit auszahlt

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Kranken­versicherung? Und wo bist du am besten aufgehoben? Erfahre es hier.
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Das Wichtigste in Kürze

Die Kranken­versicherung bezahlt alles, was im Ernstfall für deine medizinische Behandlung nötig ist: ob bei Erkrankungen, bei Mutterschaft oder auch nach Unfällen. In Deutschland ist diese Absicherung für alle verpflichtend, wobei du je nach Berufsgruppe und Einkommen zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken­versicherung wählen kannst. Beide haben zwar Vorzüge. Sind dir erstklassige Leistungen jedoch das Wichtigste, ist die private Kranken­versicherung für dich das Richtige.

  • Rund 70 Millionen Deutsche sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und rund neun Millionen in einer privaten Kranken­versicherung.
  • Eine gute Kranken­versicherung ist auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sein, sodass du dich bei Krankheit entspannt um dich kümmern kannst, um schnell wieder gesund zu werden.
  • Es gibt aktuell 95 gesetzliche Krankenkassen und mehr als 45 Anbieter für private Kranken­versicherungen.

Kranken­versicherung – Der optimale Schutz für deine Gesundheit

Ja, sie ist eine Pflicht in Deutschland – die Kranken­versicherung. Jede:r in Deutschland muss eine Kranken­versicherung haben. Auch du. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Du hast also gar keine Wahl. Oder vielleicht doch, denn es gibt gleich zwei Systeme für die Kranken­versicherung:

Hinzu kommen die Krankenzusatz­versicherungen, mit denen du als GKV-Versicherte:r noch etwas mehr Leistung aus deinem Versicherungsschutz herausholst.

Was kann die gesetzliche Kranken­versicherung?

Rund 70 Millionen Deutsche sind in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert. Sie ist damit das größere der beiden Kranken­versicherungssysteme.
Bei der GKV-Mitgliedschaft gibt es zwei Gruppen:

  • Die Pflichtversicherten: Dazu gehören die Arbeitnehmer:innen. Für sie besteht eine Versicherungspflicht in der Krankenkasse. Erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 69.300 €(Versicherungspflichtgrenze) dürfen sie sich privat krankenversichern. Außerdem sind viele Rentner:innen sowie Beziehende von Arbeitslosengeld und Bürgergeld, Studierende und Künstler:innen in der Krankenkasse pflichtversichert.
  • Die freiwillig Versicherten: Dazu zählen Selbstständige und Freiberufler, Beamte und Angestellte, deren Einkommen über der erwähnten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Bist du Mitglied in der GKV – ob Pflicht oder freiwillig spielt keine Rolle –, dann kannst du deine Familienangehörigen beitragsfrei in der Familien­versicherung mitversichern lassen. Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre sind dann über die Eltern krankenversichert.

Leistungen: Was bietet die gesetzliche Kranken­versicherung?

Aktuell gibt es knapp 100 Krankenkassen. Das Angebot an Leistungen ist bei allen zu etwa 95 % gleich. Der Grund: Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Leistungskatalog der GKV umfasst alle notwendigen Maßnahmen, die für den medizinischen Gesundheitsschutz aller Mitglieder erforderlich sind.

Leistungsunterschiede gibt es bei den einzelnen Krankenkassen in den ergänzenden Versicherungsleistungen sowie dem Angebot an Bonusprogrammen und Wahltarifen.

Zu den Extra-Leistungen gehören zum Beispiel die anteilige Kostenübernahme bei einer professionellen Zahnreinigung ebenso wie die Kostenerstattung von Fitnesskursen oder Reiseschutzimpfungen für den privaten Aufenthalt im Ausland.

Beiträge: Wonach richtet sich der Versicherungsbeitrag in der GKV?

Wie viel du für den Kranken­versicherungsschutz in der GKV bezahlen musst, ergibt sich aus drei Angaben:

  • Deinem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate
  • Dem allgemeinen Beitragssatz der GKV
  • Dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse

Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse liegt derzeit bei 14,6 %.

Den Zusatzbeitrag bestimmt jede Krankenkasse für sich selbst. Die Werte liegen aktuell zwischen 0,9 % und 2,7 %.

Angenommen, die Beitragssätze ergeben zusammen 15,9 % und dein Gehalt liegt bei 3.000 € im Monat. Dann betragen die Kosten für die Kranken­versicherung (15,9 % von 3.000) genau 477 €.

Was ist bei der privaten Kranken­versicherung anders?

Anders als die GKV steht die private Kranken­versicherung nicht für jede:n offen.

Wenig bis keine Chance auf PKV

  • Für Arbeitnehmer:innen sind die Voraussetzungen recht hoch: Sie müssen dauerhaft sehr gut verdienen, um Mitglied zu werden.
  • Personen, die älter als 55 Jahre sind, und Rentner:innen müssen beim Wechsel in die PKV große Hürden bewältigen. Hohe Beiträge, wenig Zeit für den Aufbau von Alterungsrückstellungen und die kritische Gesundheitsprüfung sind ihre Herausforderungen.

Gute Chancen auf PKV

  • Für Selbstständige, Beamte sowie Studenten und Studentinnen sind die Voraussetzungen und die Aufnahmechancen besser. Sie unterliegen nicht der GKV-Versicherungspflicht. Wenn sie sich die Kosten für die Private leisten können, steht einer Absicherung kaum etwas im Weg.

In den Zusatz­versicherungen sind in erster Linie GKV-Mitglieder versichert. Mit diesen Zusatzangeboten von privaten Kranken­versicherungen erweitern sie den Versicherungsschutz, den sie von ihrer Krankenkasse erhalten. Sehr beliebt sind Zahnzusatz­versicherungen oder Auslandsreisekranken­versicherungen. Weil PKV-Versicherte sich ihre Absicherung selbst zusammenstellen und bei anderen Leistungswünschen den Tarif wechseln können, sind sie in der Regel nicht auf Zusatz­versicherungen angewiesen.

Leistungen: Was bietet die private Kranken­versicherung?

Die PKV ist vor allem für besten Service bekannt. Schnellere Terminvergabe und kurze Wartezeiten machen sie attraktiv. Sie ist eher bereit, auch alternative und neue Behandlungsmethoden zu unterstützen.

Eine bequeme Familien­versicherung, wie in der GKV, bieten die privaten Versicherungsunternehmen allerdings nicht an. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag.

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Beiträge: Wonach richtet sich der Versicherungsbeitrag in der PKV?

Die Kosten für die PKV hängen davon ab, welchen Tarif bzw. welchen Leistungsumfang du wählst. Doch die Versicherer suchen sich ihre Mitglieder sehr sorgfältig aus. Für den Vertragsabschluss erkundigen sie sich nach:

  • Deinem Alter
  • Deinem Gesundheitszustand
  • Deinem Beruf
  • Deinen Hobbys

Wenn dein Lebensstil, deine Krankengeschichte oder dein Job das Risiko für Erkrankungen erhöhen, rechnet die Versicherung einen Risikozuschlag auf die Kosten auf oder schließt Leistungen aus. Oder sie lehnt deinen Aufnahmeantrag komplett ab.

Vergleich: Gesetzliche und private Kranken­versicherung

Damit du den Überblick behältst, fassen wir die wichtigsten Infos zu den Kranken­versicherungen hier noch einmal kurz zusammen:

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
Steht grundsätzlich jeder Person offen, nur für Angestellte mit Bruttogehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Pflicht­versicherungNur für bestimmte Personen geöffnet: Beamtinnen & Beamte, Studierende, Selbstständige, Freiberufler:innen und Angestellte ab einer festgelegten Einkommenshöhe
Grundlage für die Beitragsbemessung ist das EinkommenBeitragshöhe richtet sich nach Tarif sowie Alter und Gesundheitszustand
Leistungsangebot gesetzlich vorgeschriebenLeistungsangebot deutlich umfangreicher, besserer Service für Patient:innen und Unterstützung moderner und neuer Behandlungsmethoden
Keine GesundheitsprüfungGesundheitsprüfung erforderlich
Kostenlose Absicherung von Familienmitgliedern möglichJedes Mitglied braucht einen eigenen Vertrag
PKV und GKV im Vergleich

Wir helfen dir, die beste Kranken­versicherung zu finden

Der Zugang zur privaten Kranken­versicherung ist nicht einfach und nicht für jede Person machbar. Und bei der Kostenfrage spielen viele individuelle Faktoren hinein. Ein schneller Online-Antrag mit ein paar Klicks ist daher nicht möglich. Auch ein Preisvergleich wird dadurch schwierig. Besser ist es daher, wenn du dich von unseren CLARK-Versicherungsexpert:innen unterstützen lässt, um dich unverbindlich nach passenden Tarifen und Kosten zu erkundigen.

Die gesetzliche Kranken­versicherung macht es dir beim Angebotsvergleich leichter. Weil sich die Kosten schnell ausrechnen lassen, kannst du online in eigener Regie einen Preisvergleich erledigen.

Sollte deine Kranken­versicherung also einmal den Zusatzbeitrag nach oben schrauben, dann schaue dich einfach nach einem günstigeren Anbieter um.

FAQ: Häufige Fragen

Was ist eine Kranken­versicherung?

In Deutschland ist der Abschluss einer Kranken­versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Was heißt das konkret? Du brauchst eine Versicherung, die deine Krankheitskosten übernimmt, seien es ärztliche Behandlungen, Medikamente oder andere medizinisch notwendige Verordnungen.

Es gibt zwei Arten der Kranken­versicherung: die gesetzliche und die private. In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) sind die meisten Angestellten pflichtversichert. Der Beitrag ist einkommensabhängig. Die private Kranken­versicherung (PKV) können Beamte, Selbstständige und Student:innen frei wählen. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach Alter und Leistungsumfang.

Wer zahlt die Kranken­versicherung?


Die Kranken­versicherung zahlt in der Regel der oder die Versicherungsnehmer:in selbst. Bist du über die Familien­versicherung gesetzlich versichert, musst du gar keinen Beitrag zahlen. Dein Schutz läuft kostenlos über den Versicherungsbeitrag deines Partners oder deiner Partnerin.

Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber 50 % der Kranken­versicherungskosten. Das gilt in jedem Fall für die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV). Bei Privatpatient:innen ist der Arbeitgeberzuschuss gedeckelt. Auch Rentner:innen wird unter gewissen Umständen ein Teil der Kranken­versicherung über den Renten­versicherungsträger gezahlt.

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) zahlt jede:r Versicherte:r seinen bzw. ihren individuellen Beitrag.

Wer zahlt die Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit (ohne Leistungsbezug)?

Bei Arbeitslosigkeit zahlt das Jobcenter die Kranken­versicherung, egal ob du Arbeitslosengeld I oder II beziehst. Die Beiträge werden auch dann gezahlt, wenn etwa wegen einer Sperrzeit keine Leistungen fließen (kein Leistungsbezug). Zudem ist es unerheblich, ob du in der gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung versichert bist.

Als Kassenpatient:in erhältst du über das Jobcenter bei Arbeitslosigkeit den Sockelbeitrag sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag für Ihre Kranken­versicherung. Als Privatpatient:in wird ein Zuschuss gezahlt, den du gegebenenfalls beantragen musst.

Wie viel Krankenkassenbeitrag bezahlen jeweils Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber?

Die Antwort auf die Frage, wer die Kranken­versicherung bei einem Arbeitnehmer:innen-Arbeitgeber-Verhältnis zahlt, ist einfach: beide. Du und dein:e Chef:in stemmen jeweils 50 Prozent des Beitrags für die gesetzliche Kranken­versicherung. Das gilt sowohl für den Grundbeitrag von 14,6 % als auch für den Zusatzbeitrag, den Ihre Krankenkasse erhebt.

An den Kosten der privaten Kranken­versicherung beteiligen sich Arbeitgeber ebenfalls. Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der PKV-Kosten. Als Privatpatient:in erhältst du allerdings nicht mehr als ein:e gesetzlich Versicherte:r maximal erhalten würde. Der Anteil deines Arbeitgebers ist derzeit somit auf rund 390 € im Monat gedeckelt.

Wie wechselst du deine Kranken­versicherung?

Wie du deine Kranken­versicherung wechselst, hängt ganz davon ab, wie du versichert bist. In der gesetzlichen Kranken­versicherung musst du mindestens zwölf Monate bei einer Krankenkasse Mitglied gewesen sein, ehe du wechseln kannst. Machst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, gilt diese Einschränkung nicht. Stell dafür bei der neuen Krankenkasse einfach einen entsprechenden Antrag. Diese kümmert sich um alles Weitere – auch um die Kündigung bei deiner bisherigen Versicherung.

In der privaten Kranken­versicherung ist der Wechsel zwar auch einfach möglich, meist aber nicht vorteilhaft, weil eine relevante Kostenersparnis selten machbar ist. Der Wechsel in die GKV gelingt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Tarifwechsel steht dir dagegen jederzeit offen, um die Leistungen und den Beitrag deiner PKV zu optimieren.

Wie kündigst du deine Kranken­versicherung?

Um du deine Kranken­versicherung zu kündigen, hast du zwei Optionen.

Nummer 1: Du kündigst regulär. Dann musst du die Kündigungsfrist beachten. In der GKV beträgt sie zwei Monate bis zum Monatsende. Bedenke, dass du mindestens zwölf Monate bei deiner aktuellen Kasse Mitglied gewesen sein musst. In der PKV sind es hingegen drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres.

Nummer 2: Du kündigst außerordentlich, etwa aufgrund einer Beitragserhöhung oder wegen Leistungskürzungen. In der PKV hast du dafür ab Erhalt der sogenannten Änderungsmitteilung zwei Monate Zeit. Auch in der GKV gilt diese Kündigungsfrist. Sie endet am letzten Tag des Monats, in dem deine Kasse erstmals mehr Geld von dir verlangt. An eine Mindest­versicherungszeit ist die Sonderkündigung nicht geknüpft.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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