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Auslandskranken­­versicherung mit Kreditkarte

Was taugen Versicherungen über die Kreditkarte?

Banken werben verstärkt für Kreditkarten mit Auslands­versicherung. CLARK empfiehlt, sehr genau ins Kleingedruckte zu schauen.
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Kreditkarten sind gelegentlich mit einer Reise­versicherung verknüpft – sei es mit einer Auslandskranken­versicherung oder einer Reiserücktritts­versicherung. Verbraucherschützer warnen allerdings, dass die Leistungen hinter vollwertigen Tarifen zurückbleiben. Und auch die Versicherungsexperten bei CLARK raten von der Kombination Kreditkarte mit Auslands­versicherung eher ab.  

Banken und Sparkassen lassen sich einiges einfallen, um Kunden ein Girokonto mit goldener Kreditkarte schmackhaft zu machen. Gerne werden die Visa Gold oder die Mastercard Gold beispielsweise mit einer Reise­versicherung verknüpft. Manchmal ist damit eine Reiserücktritts­versicherung gemeint, manchmal eine Reisekranken­versicherung für den Urlaub, manchmal beides. Konzentrieren wir uns auf den Auslandskrankenschutz, den die Anbieter von Kreditkarten gesetzlich Versicherten in ihrer Online-Werbung versprechen. 

Kredit und Kranken­versicherung im Mix

Egal ob Visa oder Mastercard: Jede Bank gibt ihre Kreditkarten zu eigenen Konditionen heraus. Der Kunde bekommt also keine „Visa-Reise­versicherung“. Vielmehr kooperiert die Bank mit einem Anbieter von Versicherungen und bringt das gemeinsame Produkt auf den Markt. Das heißt, die Visa Card von Bank A unterscheidet sich von der Visa Card von Bank B teilweise erheblich. Kreditrahmen, Gebühren und Auslandskranken­versicherung – all das ergibt in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einen wilden Mix. Gesetzlich Versicherte, die eine Kreditkarte mit Auslands­versicherung wünschen, müssen das in ihrem Vergleich berücksichtigen. Für Laien ist es schwierig, die Übersicht zu behalten und alle Qualitätskriterien auf einmal zu prüfen.

Begriff „Auslandskranken­versicherung“ oft irreführend

In aller Regel handelt es sich bei der Auslands­versicherung, die an eine Kreditkarte gebunden ist, streng genommen um eine gewöhnliche, aber abgespeckte Reisekranken­versicherung. Das heißt, die Anbieter beschränken die Dauer des Reiseschutzes stets auf wenige Wochen am Stück. Das genügt allenfalls für den Urlaub. Es wäre ein fataler Irrtum anzunehmen, die Visa Gold oder Mastercard Gold biete bei mehrmonatigen Aufenthalten im Ausland Versicherungsschutz. Für Langzeit-Auslandskrankenschutz sorgt ausschließlich eine private Zusatz­versicherung. Ohne sie könnte der Inhaber der Kreditkarte schnell mehr Geld bezahlen als ihm lieb ist. 

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Unbedingt das Kleingedruckte lesen 

Wer sich für eine Visa oder Mastercard mit Reisekranken­versicherung interessiert, sollte schon bei der Online-Recherche auf folgende Details achten: 

  • Ab wann greift der Versicherungsschutz über die Kreditkarte? 
  • Inwieweit sind die Leistungen im Vergleich zu regulären Reisekranken­versicherung eingeschränkt?
  • Ist der Rücktransport aus dem Ausland im Notfall mit abgedeckt?
  • Wie hoch fällt die Selbstbeteiligung aus, falls du im Ausland zum Arzt musst?
  • Wird der Anbieter das Geld für eine Behandlung nur dann zurücküberweisen, wenn du die Reise mit der von ihm ausgegebenen Kreditkarte bezahlt hast? 
  • Brauchst du den Versicherungsschutz ausschließlich für dich selbst? Oder soll ein Partner/deine Familie mitversichert sein? 

Wie du an diesen Fragen erkennst, ist die Paketlösung „Kreditkarte mit Auslandsreisekranken­versicherung“ im Vergleich zu einer eigens abgeschlossenen Zusatz­versicherung nur sehr bedingt von Vorteil. 

An einer Zusatz­versicherung führt kein Weg vorbei 

Eine gute Reisekranken­versicherung für den Urlaub bekommst du schon für rund 10 Euro im Jahr. Ist dir diese Ersparnis das Risiko wert, wegen einer Kreditkarte mit Auslands­versicherung in Schwierigkeiten zu geraten? Für längere Aufenthalte brauchst du ohnehin eine Langzeit-Auslands­versicherung. Hierfür bietet dir die Kreditkarte keinen Schutz. Wende dich gern an CLARK, wenn du Beratung zum Thema Auslandskrankenschutz wünschst.

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