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Krankentagegeld­­versicherung

Krankentagegeld kompensiert Einkommensverluste

Die Krankentagegeld­versicherung sichert dich gegen einen längeren Verdienstausfall ab. Worauf du achten solltest, erfährst du hier.
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Das Wichtigste in Kürze

Eine plötzliche Krankheit kann jeden von uns treffen. Schnell ist man dann für Wochen oder gar Monate arbeitsunfähig. Um den gewohnten Lebensstandard halten zu können oder nicht unter Umständen in existenzielle Schwierigkeiten abzurutschen, solltest du eine Zusatz­versicherung abschließen. Mit der sogenannten Krankentagegeld­versicherung kannst du den Einkommensverlust ausgleichen. Was du dazu wissen solltest, erfährst du in diesem Ratgeber.

  1. Die Krankentagegeld­versicherung bietet dir finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit.
  2. Sowohl für Angestellte als auch für Selbständige ist der Abschluss der Krankentagegeld­versicherung sinnvoll.
  3. Die Höhe und den Startzeitpunkt der Zahlungen vereinbarst du ganz individuell mit deinem Versicherer.

Was ist Krankentagegeld? 

Krankentagegeld ist eine private Zusatz­versicherung, mit der du dafür sorgst, dass du im Falle einer langwierigen Krankheit nicht mit weniger oder gar keinem Einkommen auskommen musst. Du kannst bei der Tarifwahl vieles selbst bestimmen und das Krankentagegeld an deine berufliche und persönliche Situation anpassen.

Krankentagegeld sollte jedoch nicht mit dem gesetzlichen Krankengeld verwechselt werden: 

  • Das Krankengeld wird im Anschluss an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers gezahlt. Es beträgt jedoch nur maximal 70 % des Bruttoeinkommens und nie mehr als 90 % des Nettoeinkommens. 
  • Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV)
  • Krankentagegeld ist eine Zusatz­versicherung, die du gesondert abschließen musst.
  • Das Krankentagegeld kommt in der Regel nach 6 Wochen zum Tragen, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet. Es schließt die Lücke, die das gesetzliche Krankengeld lässt. 

Wenn du in der Privaten Kranken­versicherung (PKV) versichert bist, hast du keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Umso wichtiger ist es, dass du Krankentagegeld als Leistung mit in deinen PKV-Tarif aufnimmst, da du sonst bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung kein Einkommen mehr erhältst.

Leistungen einer Krankentagegeld­versicherung

Folgende Leistungen sind üblicherweise in dieser Versicherung enthalten:

  • Wählbare Tagegeldhöhe: Bei Vertragsabschluss legst du den gewünschten Tagessatz für dein Krankentagegeld fest. Hierbei kannst du dich an deinem Nettoeinkommen orientieren. Die Leistung aus dieser Versicherung darf nicht höher sein als dein gewohntes Einkommen. Einige Versicherungsanbieter setzen eine Obergrenze für die Tagegeldhöhe. Die Bandbreite reicht von 25 € (für gesetzlich versicherte Angestellte) über 300 € bis 500 € (für Selbstständige). Ein Vergleich der Tarife für die Krankentagegeld­versicherung ist daher empfehlenswert.
  • Wählbarer Leistungsbeginn (Karenzzeit): Je nach Arbeitsverhältnis bestimmst du den Zeitpunkt, ab dem die Zahlungen beginnen. Wenn du Arbeitnehmer:in bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Daher macht es Sinn, die Leistung erst ab der siebten Woche bzw. dem 43. Tag der Krankschreibung zu wählen. Bist du selbstständig, benötigst du die Zahlungen in der Regel früher, entweder ab dem 1. oder 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Passe den Tarif an deine Lebenssituation an.
  • Unbegrenzte Leistungsdauer: In der Regel erhältst du Krankentagegeld, solange bis du wieder gesund bist und arbeiten kannst, oder dir dein:e Ärzt:in bescheinigt, dass du berufsunfähig bist. Die meisten Tarife sehen vor, dass das Krankentagegeld unter diesen Bedingungen gezahlt wird. Einige Versicherungsanbieter machen jedoch Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Achte also auf die Details.

Als Selbstständiger: 

  • erhältst du keine Lohnfortzahlung von einem Arbeitgeber, wodurch du in der Regel ab dem ersten Krankheitstag kein Einkommen mehr erzielst. 
  • solltest du, wenn du privat versichert bist, gründlich darauf achten, dass das Krankentagegeld bereits mit inbegriffen ist, da es deine einzige Absicherung im Krankheitsfall ist.
  • kannst du, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, zwar Anspruch auf Krankengeld mitversichern, der gilt aber erst ab der 7. Woche und bedeutet einen höheren Beitrag für dich. 

Ziel der Krankentagegeld­versicherung ist stets die Absicherung deines Einkommens bei längerem Arbeitsausfall. Sie sollte für alle Erwerbstätigen jedoch nur eine Überbrückung bis zur wichtigsten Absicherung sein, die du haben kannst: der Berufsunfähigkeits­versicherung.

Diese greift, sobald du mindestens sechs Monate lang nicht mehr in der Lage bist, deinen letzten Beruf zu mindestens 50 % auszuführen, und sichert dich finanziell für die volle Länge deines Erwerbslebens ab, also auch nachdem Krankengeld und Krankentagegeld nicht mehr zahlen.

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Krankentagegeld: Wann bekommt man das?

Als Angestellte:r mit GKV

Wahrscheinlich hast du schon einmal von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehört. Arbeitgeber sind verpflichtet, einem bzw. einer arbeitsunfähigen Angestellten bis zu sechs Wochen lang das volle Gehalt weiterzuzahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der oder die Arbeitnehmer:in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist. Im Anschluss zahlt die gesetzliche Krankenkasse ihren Mitglieder:innen Krankengeld.

Bist du längere Zeit erwerbsunfähig, bekommst du ab dem 43. Kalendertag Krankengeld. Diese Leistung belastet die Sozialsysteme erheblich und ist deshalb zeitlich begrenzt. Krankengeld wird in einem Zeitraum von drei Jahren maximal 78 Wochen lang ausgezahlt, 72 Wochen, wenn du sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten hast.

Da diese Zahlung jedoch maximal 70 % des Bruttoeinkommens beträgt, müsstest du in dieser schweren Krankheitszeit auch deinen Lebensstandard senken. Die Krankentagegeld­versicherung hilft dir, diese Lücke privat zu schließen, indem du die restlichen 30 % bis zu der Höhe deines regulären Einkommens versicherst. Die Gesamtsumme die du ausgezahlt bekommst, darf jedoch niemals über deinem regulären Einkommen liegen.

Anders als das Krankengeld der GKV ist das Krankentagegeld einer privaten Versicherung zeitlich unbefristet. Nach Ablauf der Karenzzeit, also der Zeit von der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zur Auszahlung, bekommst du den vereinbarten Satz bis du entweder wieder gesund bist oder sich dein Gesundheitszustand voraussichtlich nicht mehr bessern wird. 

In dem Fall attestiert dir dein:e Ärzt:in Berufsunfähigkeit. Auch dann stellt die Versicherung ihre Zahlungen ein. Besitzt du eine Berufsunfähigkeits­versicherung, übernimmt diese fortan die Zahlung einer zuvor mit dir vereinbarten monatlichen Rente. Bist du privat nicht abgesichert, bleibt dir nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber selten höher als die Grundsicherung und wird erst gezahlt, wenn du nicht mal mehr in der Lage bist, irgendeinen Beruf für mehr als 3 Stunden am Tag auszuüben.

Ein Zeitstrahl, der zeigt wie ein Angestellter mit einer gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall abgesichert ist und wann das Krankentagegeld sinnvoll ist.

Als Angestellte:r mit PKV

Wenn du privat versichert bist, hast du keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Ab dem 43. Krankheitstag erhältst du daher keine weiteren Zahlungen mehr, wenn du keine Krankentagegeld­versicherung besitzt. 

Bei Privatpatient:innen ist das Krankentagegeld jedoch in der Regel Teil des Vertrags mit ihrer Krankenkasse. Falls nicht, kannst du das Krankentagegeld nachträglich in den Vertrag aufnehmen lassen oder eine separate Zusatz­versicherung abschließen. 

Das Krankentagegeld muss hier jedoch eine höhere Summe abdecken und ist nicht nur dafür da, eine Lücke zu schließen. Wie bei den Versicherten der GKV greift der Schutz so lange, bis dich der oder die Ärzt:in wieder für gesund bzw. erwerbsfähig erklärt oder eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert wird. Besitzt du eine Berufsunfähigkeits­versicherung, übernimmt diese fortan die Zahlung einer zuvor mit dir vereinbarten monatlichen Rente.

Ein Zeitstrahl, der zeigt wie ein Angestellter mit einer privater Krankenversicherung im Krankheitsfall abgesichert ist und wann das Krankentagegeld sinnvoll ist.

Als Selbstständige:r mit freiwilliger GKV

Als Selbstständige:r oder Freiberuflerin hast du keinen festen Arbeitgeber und erhältst folglich auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt, für die ersten 6 Wochen hast du kein Einkommen. Erst danach steht dir über die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld zu, aber auch nur, wenn du bei der Entscheidung, dich freiwillig gesetzlich zu versichern, eine Wahlerklärung abgegeben hast. Durch diese Wahlerklärung zahlst du den regulären Beitragssatz zur GKV anstelle des ermäßigten. Außerdem musst du Folgendes beachten:

  • Für die nächsten drei Jahre bist du an diese Entscheidung gebunden und darfst nicht in die PKV wechseln. 
  • Die Höhe deines gesetzlichen Krankengeldes ist durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Krankenkasse gedeckelt. 
  • Du erhältst also nicht 70 % deines letzten Bruttoverdienstes, sondern nur 70 % der BBG. Diese liegt 2024 bei 5.175 €. Dein Krankengeld ist also auf 3.622,50 € brutto gedeckelt.. 

Statt auf das gesetzliche Krankengeld zu warten und 6 Wochen Verdienstausfall hinzunehmen, empfiehlt es sich deshalb dringend, eine Krankentagegeld­versicherung abzuschließen. Diese zahlt je nach Anbieter, schon ab der zweiten Krankheitswoche ein Krankentagegeld aus. 

Alternativ kannst du dich auch in der privaten Kranken­versicherung versichern. In vielen Tarifen ist das Krankentagegeld inklusive. Als Selbstständige:r bist du außerdem nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und kannst jederzeit, unabhängig vom Einkommen, von der GKV in die PKV wechseln.

Ein Zeitstrahl, der zeigt wie ein Selbstständiger mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall abgesichert ist und wann das Krankentagegeld sinnvoll ist.

Als Selbstständige:r mit PKV

Als privat Versicherte:r ist ein Krankentagegeld in der Regel Teil der Leistungen deines Tarifs. Wenn nicht, solltest du dies nachträglich hinzufügen, denn als Selbstständige:r erhältst du weder 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Krankengeld. Mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bricht dein Einkommen weg.

Nach einer Karenzzeit von mindestens einer Woche, also der Zeit von der ärztlichen Diagnose bis zur Auszahlung, zahlt dir die PKV den vereinbarten Tagessatz aus, wodurch du nur eine kurze Zeit mit deinem Ersparten durchhalten musst. Das Krankentagegeld wird solange gezahlt, bis du wieder arbeiten kannst oder von einem oder einer Mediziner:in für berufsunfähig erklärt wirst. 

Damit du in letzterem Fall nicht ins Nichts fällst, ist es wichtig, neben einer Krankentagegeld­versicherung unbedingt auch eine Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen.

Eine Infografik über einen Zeitstrahl der aufzeigt, was passiert wenn ein privat versicherter Selbstständiger krank wird und wieso das Krankentagegeld so wichtig ist.

Wann ist man eigentlich arbeitsunfähig?

Arbeitsunfähig bist du, wenn du deiner gewohnten Arbeit nicht nachgehen kannst und auch keine anderen Aufgaben übernehmen könntest. Ob das der Fall ist, entscheidet ein:e Ärzt:in. Ein entsprechendes Attest musst du deiner Krankenkasse beziehungsweise der Versicherungsgesellschaft vorlegen, von der du Krankentagegeld beziehst. 

Hat die Krankentagegeld­versicherung etwas mit der Krankenhaustagegeld­versicherung zu tun?

Bei diesen beiden Versicherungen handelt es sich um unterschiedliche Produkte. Die Krankentagegeld­versicherung bewahrt vor Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit. Die Krankenhaustagegeld­versicherung zahlt dir einen gewissen Betrag für jeden Tag, den du im Krankenhaus verbringst.

Zusammenfassung

  • Arbeitnehmer:innen erhalten zunächst sechs Wochen lang ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber.
  • Ab dem 43. Tag zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.
  • Als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständige:r oder Freiberufler:in musst du dafür eine Wahlerklärung abgeben.
  • Tarife der privaten Kranken­versicherung enthalten meist schon Krankentagegeld als Leistung. Falls nicht, kannst du sie nachträglich hinzufügen oder dich über eine Zusatz­versicherung erkundigen.
  • Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse müssen für Krankentagegeld in jedem Fall eine private Zusatz­versicherung abschließen.
  • Krankentagegeld ist weder gleichbedeutend mit Krankengeld noch mit Krankenhaustagegeld.

Was du im Krankheitsfall bekommst

Gesetzlich versicherte Angestellte

Gesetzlich versicherte Angestellte bekommen Krankengeld, sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach sechs Wochen einstellt. Es beträgt 70 % deines Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettogehalts. Außerdem ist es gedeckelt, und zwar auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung.

Davon gehen noch die Beiträge zur Sozial­versicherung ab, sodass im Jahr 2024 maximal 2.890,75 € Krankengeld netto gezahlt werden. Mehr zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung nicht – egal wie viel der Betroffene normalerweise verdient.

Anders beim Krankentagegeld: Die Höhe vereinbarst du individuell mit dem Versicherer. Dabei gilt allerdings eine Höchstgrenze. Das Krankentagegeld darf laut Bereicherungsverbot zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld nicht mehr ergeben als das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. 

Berechne dein gewünschtes Tagegeld möglichst präzise, denn von der Höhe hängen maßgeblich deine Versicherungsbeiträge ab. Das Krankentagegeld wird steuerfrei ausgezahlt und unterliegt, anders als das Krankengeld, auch nicht dem Progressionsvorbehalt, wodurch sich dein Steuersatz also nicht erhöht.

Privat versicherte Angestellte

In den meisten Tarifen der PKV ist ein Krankentagegeld vorgesehen. Der Versicherer zahlt es ab dem 43. Kalendertag der Krankheit, also im Anschluss an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Überprüfe unbedingt ob du das Krankentagegeld bei Abschluss der PKV als Leistung integriert hast, da du sonst nach diesen 6 Wochen ohne Einkommen dastehst.

Da du keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld hast, muss das Krankentagegeld, wenn möglich, dein ganzes regelmäßiges Einkommen abdecken. Schau in deinem Vertrag nach, wie hoch das Krankentagegeld angesetzt ist. Falls es dir zu niedrig erscheint, kannst du nachverhandeln.

Die Höhe deines gewünschten Krankentagegelds beeinflusst deine Beiträge. Du solltest jedoch definitiv darauf achten den gewünschten Tagessatz an dein aktuelles Einkommen anzupassen. Im Ernstfall ist dies nämlich deine einzige Einnahmequelle für die Dauer der Krankheit.

Selbstständige mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung

Als Selbstständige:r in der GKV entscheidest du selbst, ob du einen Anspruch auf Krankengeld erwerben möchtest. Wählst du den gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 %, bekommst du ab dem 43. Tag einer möglichen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld – so wie ein Angestellter. Bei dir beträgt das Krankengeld etwa 70 % des Einkommens, auf Grundlage dessen sich deine Beiträge errechnen. Zusätzlich ist das Krankengeld auf 70 % der BBG begrenzt, wodurch du maximal 3622,50 € brutto bekommen würdest.

Wir empfehlen dir hingegen bei der Kranken­versicherung den verminderten Satz von 14,0 % abzuführen. In diesem Fall steht dir zwar kein Krankengeld zu, jedoch sparst du dir die Kosten des Regelsatzes. Mit einer Krankentagegeld­versicherung musst du nicht 6 Wochen warten, bis du wieder ein Einkommen ausgezahlt bekommst.

Das Krankentagegeld kann je nach Anbieter, ab dem 8. Krankheitstag ausgezahlt werden, wodurch du nur kurze Zeit von deinen Ersparnissen leben müsstest. Du kannst bis zu 100 % deiner errechneten Nettoeinkünfte absichern und würdest auch die volle Summe ausgezahlt bekommen, da das Krankentagegeld steuerfrei ist. 

Selbstständige mit privater Kranken­versicherung

Beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung ist das Krankentagegeld in der Regel bereits mit inbegriffen. Da es jedoch keine Lohnfortzahlung gibt, muss die Auszahlung so früh wie möglich beginnen. Je nach Anbieter ist eine Auszahlung ab der zweiten Krankheitswoche möglich.  

Die Höhe der Auszahlung sollte stets an deine aktuellsten Einkünfte angepasst werden, da der Tagessatz die Beitragshöhe bestimmt. Das Krankentagegeld wird steuerfrei ausgezahlt und sorgt darüber hinaus bei der Berechnung des Steuersatzes auch nicht für eine Erhöhung. 

Wie kannst du deinen Bedarf an Krankentagegeld berechnen?

Falls du noch nie eine Haushaltsrechnung erstellt hast, dann ist der Moment jetzt gekommen. Finde heraus, wie viel Geld du durchschnittlich im Monat brauchst, und teile diese Summe durch 30. Das Ergebnis entspricht in etwa dem Krankentagegeld, das du im Krankheitsfall benötigst. Beziehst du Krankengeld, ziehst du das ab und ermittelst so die finanzielle Lücke.

Zusammenfassung

  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen erhalten im Jahr 2024 höchstens 2.890,75 € Krankengeld ausgezahlt (mit Abzug der Abgaben für Sozial­versicherungen).
  • Privat versicherte Arbeitnehmer:innen haben keinen Anspruch auf Krankengeld und sollten den Tagessatz vom Krankentagegeld daher möglichst hoch ansetzen.
  • Gesetzlich versicherte Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld erhalten etwa 70 % ihres Arbeitseinkommens. Höchstens jedoch 70 % der BBG.
  • Privat versicherte Selbstständige müssen ab dem ersten Krankheitstag die Kosten selbst stemmen und sollten daher eine Krankentagegeld Versicherung besitzen, die so früh wie möglich greift.
  • Das (grob) benötigte Krankentagegeld kannst du selbst berechnen.

Für wen ist Krankentagegeld sinnvoll?

Krankentagegeld lohnt sich für dich, wenn du für finanzielle Absicherung sorgen willst, ohne dir ständig Gedanken über fehlende Einnahmen zu machen. Wie hoch die Summe ist, die das Krankentagegeld abdecken muss, ist bei jedem Menschen unterschiedlich.

Arbeitsunfähigkeit kann uns alle treffen. Meist geschieht dies völlig ohne Vorwarnung. Deshalb solltest du dich am besten so früh wie möglich um eine Absicherung für diesen Ernstfall kümmern. Besonders sinnvoll ist das Krankentagegeld daher für:

  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehme:innenr, die 30 % Einkommensverlust in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde.
  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, weil das Krankengeld auf 70 % der BBG begrenzt ist und sich somit eine große Versorgungslücke ergeben kann.
  • Gesetzlich versicherte Selbstständige oder Selbstständige ohne Krankentagegeldtarif in der PKV, weil das Einkommen mit dem ersten Krankheitstag wegbricht und gesetzliches Krankengeld erst nach 6 Wochen gezahlt wird.

Allen Erwerbstätigen droht eine Versorgungslücke, wenn eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit eintritt. Die Krankentagegeld­versicherung ist daher für jede Person sinnvoll, jedoch sind einige Berufsgruppen stärker darauf angewiesen als andere. In der nachfolgenden Tabelle findest du einige Beispiele:

RitaJochenFatmaSonja
Die 43-Jährige ist selbstständige Steuerberaterin und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie hat monatliche Einkünfte von 7.500 €.Der Abteilungsleiter in einem chemischen Betrieb verdient gut 4.200 € netto. Trotz seines hohen Gehalts ist Jochen freiwillig gesetzlich versichert.Die 28-Jährige arbeitet als selbstständige Architektin. Sie verdient ungefähr so viel wie Rita, ist aber privat versichert.Die 37-Jährige arbeitet als Pilotin für eine Fluggesellschaft. Sie ist privat versichert.
Da Rita seit 3 Jahren den Regelsatz von 14,6 % ihres Gewinns abführt, hat sie Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.Sollte Jochen länger als sechs Wochen erkranken, würde die Krankenkasse das maximal mögliche Krankengeld von 2.890,75 € (netto) zahlen.Sollte Fatma arbeitsunfähig sein, bekäme sie bereits nach zwei Wochen das vereinbarte Krankentagegeld in voller Höhe ausgezahlt.Um ihre Monatsbeiträge zu senken, hat Sonja bei Abschluss ihrer Versicherung das Krankentagegeld aus dem Vertrag gestrichen.
Rita rechnet: Durch ihre hohen Einkünfte würde sie maximal 3.622,50 € (brutto) im Monat ausgezahlt bekommen. Außerdem müsste sie 6 Wochen ohne jedes Einkommen zurechtkommen.Jochen rechnet: Bei längerer Krankheit läge sein Einkommen rund 1.300 €niedriger als gewohnt. Zwar verfügt Jochen über erhebliche Ersparnisse, aber als Familienvater will er sich darauf nicht verlassen.Fatma rechnet: Sie hat beim Abschluss der PKV 90 % ihrer durchschnittlichen Nettoeinkünfte versichern lassen und würde im Krankheitsfall somit 6.750 € im Monat ausgezahlt bekommen.Sonja rechnet: Würde sie länger als 6 Wochen erkranken, stünde sie ab dem 43. Tag ohne Einkommen da.
Rita entscheidet: Der Wechsel in die private Kranken­versicherung hat vielleicht doch mehr Vorteile als ich zunächst dachte. Da meine Wahlerklärung abgelaufen ist, werde ich mich nun nochmal zu einem Wechsel in die PKV beraten lassen.Jochen entscheidet: Eine Krankentagegeld- Zusatz­versicherung ist für mich sehr sinnvoll.Fatma entscheidet: Ich habe mit dem Abschluss meiner PKV alles richtig gemacht und muss dank dem Krankentagegeld im Krankheitsfall nicht um meine Existenz fürchten.Sonja entscheidet: Auf Krankentagegeld zu verzichten, war fahrlässig. Ich korrigiere den Fehler, indem ich privat eine Zusatz­versicherung abschließe.

Krankentagegeld­versicherung oder Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die Krankentagegeld­versicherung ist niemals eine Alternative zur Berufsunfähigkeits­versicherung. Sobald du erwerbstätig bist, solltest du dich schnellstmöglich um den Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung kümmern. Denn solltest du berufsunfähig werden, erhältst du aus der BU-Versicherung eine monatlich Rente.

Berufsunfähig ist man jedoch erst, wenn man mindestens sechs Monate lang nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Job auszuüben. Und bis die erste Zahlung fließt, kann es dauern. Daher ist die Krankentagegeld­versicherung eine sinnvolle Ergänzung, um diese Zeit zu überbrücken.

Zusammenfassung

  • Das Krankentagegeld ist für jede:n Erwerbstätige:n sinnvoll. Für die einen schließt es eine finanzielle Lücke, für die anderen ist es nahezu existenzsichernd.
  • Arbeitnehmer:innen erhalten das Krankentagegeld spätestens ab der siebten Krankheitswoche steuerfrei ausgezahlt.
  • Selbstständige brauchen zwingend eine Krankentagegeld­versicherung, entweder als Leistung innerhalb der PKV oder als Zusatz­versicherung.
  • Das Krankentagegeld ersetzt niemals die Berufsunfähigkeits­versicherung.

Was kostet eine Krankentagegeld­versicherung? 

Die Höhe der Beiträge für eine Krankentagegeld­versicherung werden ganz individuell berechnet. In der Regel gilt: Je Jünger du bist, desto günstiger ist die Versicherung für dich, denn für den Versicherer ist das Risiko geringer, dass es zum Leistungsfall kommt. Das wirkt sich positiv auf deine Beitragshöhe aus. 

Diese Beitragshöhe berechnet sich auch verschiedenen persönlichen Faktoren, was vor allem in jungen Jahren zu günstigen Beiträgen führt. Dazu zählen in erster Linie:

  • die gewünschte Höhe des Krankentagegelds, da eine hohe Auszahlungssumme auch mit höheren Beiträgen verbunden ist.
  • der Beginn der Auszahlung. Vor allem Selbstständige sind auf eine möglichst frühe Zahlung angewiesen, dabei gilt jedoch, je früher das Geld gezahlt wird, desto höher sind die Beiträge.
  • dein Alter. Wie bei fast jeder Versicherung gilt auch hier: Umso früher du dich um den Versicherungsabschluss kümmerst, desto günstiger sind deine Beiträge.
  • dein Gesundheitszustand. Vor dem Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung musst du einige Gesundheitsfragen beantworten. Dies hilft dem Versicherer dabei einzuschätzen, ob du in nächster Zeit arbeitsunfähig werden könntest.

Welche Gesundheitsfragen musst du beantworten? 

Wenn du deine Krankentagegeld­versicherung abschließen willst, musst du alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.

Ein Gesundheitsfragebogen umfasst jedoch nur 5-10 Fragen und ist gerade in jungen Jahren leicht zu bestehen. Dies sind die häufigsten Fragen: 

  • Körpergröße und Körpergewicht
  • Bestehende Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen?
  • Besteht eine Fehlsichtigkeit?
  • Besteht ein HIV-Infektion?
  • Werden regelmäßig Arzneimittel eingenommen?
  • Besteht eine anerkannte Behinderung?
  • Haben in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen oder sonstige Therapeut:innen stattgefunden, oder bestanden Krankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, die nicht behandelt worden sind?
  • Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten?
  • Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Beobachtungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus oder Sanatorium stattgefunden?

Alles, was nicht explizit gefragt wird, musst und solltest du auch nicht angeben. Wenn du zum Beispiel vor 12 Jahren in Psychotherapie warst, musst du dies nicht angeben, wenn nur nach den letzten 10 Jahren gefragt wird.

Tipp: Als Angestellte:r solltest du die Beiträge zu deiner Zusatz­versicherung gelegentlich prüfen. Sinkt dein Nettoeinkommen, beispielsweise weil du in Teilzeit wechselst, informiere deinen Versicherer. Er sollte deine Beiträge dann entsprechend anpassen.

Zusammenfassung

  • Die Beiträge sind völlig individuell auf jeden Versicherungsnehmer zugeschnitten.
  • Es gibt 4 Hauptfaktoren, die zur Berechnung deines Beitrags genutzt werden.
  • Diese sind: dein Alter, dein Gesundheitszustand, die Versicherungssumme und der Auszahlungsbeginn.
  • Die Gesundheitsfragen beziehen sich meistens nur auf Krankheiten der letzten 5-10 Jahre, ältere Erkrankungen müssen nicht angegeben werden.
  • Eine Krankentagegeld­versicherung bei bestehender Krankheit ist dennoch möglich.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung? 

Die meisten Versicherer ermöglichen den Abschluss bis zum 60. Lebensjahr. Da du jedoch möglichst dein ganzes Erwerbsleben absichern möchtest, solltest du dich sowieso frühestmöglich um den Versicherungsschutz kümmern.

In der Regel ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Du musst jedoch nur die Krankheiten angeben, die explizit gefragt werden oder im abgefragten Zeitraum liegen. Trotz Vorerkrankungen kannst du in der Regel eine Krankentagegeld­versicherung abschließen.

Außerdem besteht in der Regel eine Wartezeit, das heißt, der Versicherungsschutz beginnt erst eine gewisse Zeit nach Abschluss des Vertrags. Krankentagegeld fließt während der Wartezeit nicht. Wer eine Versicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen wünscht, muss einen höheren Basisbeitrag akzeptieren.

Was ist die Karenzzeit?

Das Krankentagegeld wird nicht ab dem ersten Tag des Ausfalls gezahlt, sondern erst nach Ablauf der Karenzzeit. Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum vom Tag der ärztlichen Feststellung deiner Erkrankung bis zum Beginn der Zahlungen von Tagegeld. Bei Arbeitnehmer:innen ist das in der Regel der Zeitraum der Lohnfortzahlung, also sechs Wochen, Selbstständige können andere Zeiträume vereinbaren.

Beispiel 1: Du bist gesetzlich versicherte Angestellte und möchtest dein gesetzliches Krankengeld durch ein privates Krankentagegeld aufstocken. Dann beträgt die Karenzzeit 42 Tage, denn so lange beziehst du dein Gehalt weiter. Ab dem 43. Tag beziehst du parallel zum Krankengeld der GKV ein Krankentagegeld der Zusatz­versicherung. 

Beispiel 2: Du bist privat versichert, angestellt und kannst dir das Risiko leisten, ein paar Wochen kein Einkommen zu beziehen. Dann wähle die Karenzzeit entsprechend länger. Dies würde sich positiv auf dein Beiträge auswirken. 42 Tage lang beziehst du Gehalt, danach lebst du zwei Wochen von Ersparnissen und erst nach einer Karenzzeit von insgesamt 56 Tagen fließt Tagegeld.

Zusammenfassung

  • Du kannst eine Krankentagegeld­versicherung in der Regel bis zu deinem 60. Lebensjahr abschließen.
  • Vor Vertragsabschluss musst du eine Gesundheitsprüfung ablegen.
  • Bis der Versicherungsschutz greift, gibt es eine Wartezeit. Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit, jedoch verbunden mit höheren Beiträgen.
  • Die Karenzzeit beschreibt den Zeitraum von der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zur eigentlichen Auszahlung.

Worauf musst du sonst noch achten?

Eine private Zusatz­versicherung solltest du nicht im Vorübergehen abschließen. Lass dich nicht von besonders niedrigen Beiträgen locken, sondern vergleiche Preis und Leistung genau. Folgende Punkte könnten dir beispielsweise wichtig sein:

  • die Möglichkeit, das Krankentagegeld regelmäßig ohne Gesundheitsprüfung mit deinem Einkommen abzugleichen
  • Bezug des Krankentagegelds auch während einer Reha, die sich an eine längere Erkrankung anschließt
  • Addition der Karenztage. Fällst du wegen einer bestimmten Krankheit immer wieder aus, solltest du nicht jedes Mal neu auf dein Krankentagegeld warten müssen
  • Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherers: manche Versicherer behalten sich das Recht vor, den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre zu kündigen
  • Außerdem überlassen es seriöse Anbieter Ärzt:innen zu entscheiden, wie lange du als arbeitsunfähig giltst. 

Arbeitsunfähig bist du, wenn du deinem gewohnten Beruf nicht nachgehen kannst, es jedoch abzusehen ist, dass sich dieser Zustand wieder ändern könnte. Erst wenn Mediziner:innen entscheiden, dass du voraussichtlich nie wieder voll in deinem erlernten Beruf arbeiten gehen wirst, spricht man von Berufsunfähigkeit. Und erst dann stellt der Versicherer die Zahlungen von Krankentagegeld ein. Bist du dir bezüglich dieser Details im Unklaren, wende dich an die CLARK Expert:innen. Sie helfen dir gern weiter.

Zusammenfassung

  • Vergleiche vor dem Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung unbedingt verschiedene Anbieter.
  • Achte besonders auf die Faktoren, die für dich wichtig und relevant sind.
  • Stelle sicher, dass es einem Facharzt obliegt, zu entscheiden, wann eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ab wann es sich zur vollständigen Berufsunfähigkeit entwickelt.

Kannst du die Versicherung auch kündigen?

Du kannst deinen Tarif kündigen und einen neuen abschließen. Das hat aber einen entscheidenden Nachteil: Während deiner Vertragslaufzeit bildet der Versicherer Altersrückstellungen. Sie sorgen dafür, dass deine Beiträge im Alter nur moderat steigen. 

Diese Rückstellungen behält der Versicherer bei einer Kündigung zu einem großen Teil ein. Zudem zahlst du bei einem Wechsel mit zunehmendem Alter einen höheren Einstiegsbeitrag. Deshalb sollte deine Entscheidung möglichst für das ganze Leben gelten.   

Was passiert, wenn du arbeitslos wirst?

Kannst du deine Beiträge wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr bedienen, lege den Vertrag auf Eis. Diese sogenannte Beitragsfreistellung kannst du aufheben sobald du wieder einen Job hast. Anschließend zahlst du deine Beiträge weiter. Alternativ kannst du eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Dann zahlst du nur noch sehr niedrige Beiträge und steigst später zu den ursprünglichen Konditionen wieder in deinen Vertrag ein. 

Zusammenfassung

  • Bei einer Kündigung behält dein Versicherer einen Teil der Altersrückstellungen ein.
  • Mit höherem Alter steigen außerdem die Beiträge bei einem Neuabschluss. Besser ist es also, den Vertrag gut auszusuchen und zu behalten.
  • Wirst du arbeitslos, kannst du deinen Vertrag ruhen lassen oder nach einer Anwartschafts­versicherung fragen.

Eine Krankentagegeld­versicherung abschließen

Eine Krankentagegeld­versicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen gesundheitlichen Absicherung. Sinnvoll ist diese Versicherung für jede:n Erwerbstätige:n. Während gesetzlich versicherte Angestellte damit eine Versorgungslücke schließen, ist es für Selbstständige oftmals die einzige finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. 

Da du niemals mit Gewissheit sagen kannst, ob du durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich für eine längere Zeit arbeitsunfähig wirst, solltest du dich frühestmöglich mit diesem Thema beschäftigen.

Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Am Ende kommt es darauf an, dass eine Krankentagegeld­versicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. 

Die CLARK Expert:innen helfen dir, durch den Tarifdschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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