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Private Kranken­­versicherung (PKV) Kinder

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  • In der privaten Kranken­versicherung (PKV) muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden, auch jedes deiner Kinder. Eine beitragsfreie Mit­versicherung gibt es nicht.
  • Ob ein Kind in der PKV oder in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) zu versichern ist, hängt vom Einkommen und vom Versicherungsstatus der Eltern ab.
  • Die PKV-Tarife für Kinder sind trotz der umfangreichen Leistungen oft deutlich günstiger als Tarife für Erwachsene.

(Wann) muss ich meine Kinder in der PKV versichern?

Wer für sich und seine Kinder eine private Kranken­versicherung abschließen möchte, muss:

  • grundsätzlich jedes Familienmitglied mit einem eigenen Vertrag ausstatten.
  • auch seine Kinder einzeln versichern, da es keine beitragsfreie Familien­versicherung in der PKV gibt.
  • die Tarife bei den unterschiedlichen Versicherern vergleichen, speziell mit Blick auf das Leistungsspektrum für Kinder und Jugendliche.

Ob du dein Kind in der privaten Kranken­versicherung versichern musst oder ob dies überhaupt möglich ist, hängt ab von:

  • deinem Familienstand
  • den Einkommensverhältnissen
  • dem eigenen bisherigen Versicherungsstatus

Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen du deinen Nachwuchs in einer privaten Kranken­versicherung absichern musst, wann es optional ist und in welchen Fällen du Anspruch auf die gesetzliche Kranken­versicherung (inkl. beitragsfreie Familien­versicherung) hast.

Versicherungs­status ElternVersicherungs­status Kind
Beide Elternteile sind gesetzlich pflicht­versichertDas Kind wird beitragsfrei über die Familien­­versicherung der GKV abgesichert. Ein Kinder-Tarif in der PKV ist für Neugeborene jedoch möglich.
Beide Elternteile sind privat versichertDas Kind muss privat versichert werden. Die GKV-Mitglied­schaft ist nicht möglich.
Unverheiratet: ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere Elternteil ist privat versichertWenn ihr nicht verheiratet seid, habt ihr die freie Wahl. Es ist sowohl ein Kinder-Tarif in der PKV möglich als auch eine beitrags­freie Mit­­versicherung in der gesetz­lichen Familien­­versicherung.
Verheiratet: ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere Elternteil ist privat versichertSeid ihr verheiratet, entscheidet das Einkommen des privat versicherten Elternteils:

Wenn das PKV-Mitglied mehr verdient und das Gehalt über der Jahres­arbeits­entgeltgrenze (JAEG) von 69.300 € brutto/Jahr (2024) liegt, muss das Kind privat versichert werden. Es gibt keine Möglich­keit, das Kind in die beitrags­freie Familien­­versicherung der GKV aufzunehmen. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist möglich, aber in der Regel teurer als der Privattarif.

Verdient das GKV-Mitglied mehr als das PKV-Mitglied (bspw. Selbstständige:r unter der Jahres­arbeits­entgeltgrenze), kann das Kind über die Familien­­versicherung der GKV kostenlos mitversichert werden.

Zusammenfassung

  • Ob das eigene Kind privat oder gesetzlich versichert werden muss bzw. kann, hängt von dem Versicherungsstatus, vom Einkommen sowie vom Familienstand der Eltern ab.
  • Bei der PKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Warum du deine Kinder in der privaten Kranken­versicherung versichern solltest

Eine private Kranken­versicherung für deine Kinder solltest du unbedingt abschließen, weil:

  • deine Kinder so früh wie möglich die beste medizinische Versorgung erhalten.
  • die PKV ein umfangreiches Leistungssprektrum anbietet, welches die gesetzlichen Leistungen bei weitem übersteigt.
  • fast jedes zweite Kind eine Zahnfehlstellung entwickelt und die private Kranken­versicherung für Kinder im Bereich der Zahnversorgung die bestmöglichen Materialien in hohem Maße bezuschusst.
  • die PKV-Kosten günstig und allgemein das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Kinder-PKV-Tarifen besonders gut ist.

Ob ihr euer Kind in der privaten Kranken­versicherung anmelden könnt oder müsst, ist von eurer individuellen Lebenssituation abhängig. Versuche daher frühzeitig abzuklären, welcher Fall auf euch zutrifft.

Hier lohnt sich ein Tarifvergleich, insbesondere im Hinblick auf das umfangreiche Leistungsspektrum, den besseren Versicherungsschutz sowie die integrierten Zusatzleistungen für PKV-Versicherte. 

Infografik, die die Zusatzleistungen der Privaten Krankenversicherung hervorhebt

Diese Extraleistungen müssen bei gesetzlich Versicherten meist über diverse Krankenzusatz­versicherungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Heilpraktiker-Leistungen abgedeckt werden – und das kann pro Jahr und Versicherung teuer werden.

Die bestmögliche medizinische Versorgung

Private Kranken­versicherungen bieten im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen viele interessante Zusatzleistungen inklusive an. So ist beispielsweise fast immer das sogenannte Rooming-in im Leistungsangebot enthalten. Das bedeutet, dass du im Falle eines Krankenhausaufenthaltes deines Kindes im selben oder in einem Zimmer in der Nähe untergebracht wirst. Gerade in einer Krankenhaussituation willst du deine Tochter oder deinen Sohn nicht allein lassen.

Fast jedes zweite Kind hat eine Zahnfehlstellung und bräuchte eigentlich eine Zahnspange. Ein guter PKV-Tarif ermöglicht deinem Kind eine Behandlung mit den besten Materialien und den modernsten Behandlungsmethoden. Somit garantierst du deinen Kindern bei diesem für sie oft unangenehmen Thema die bestmögliche Versorgung.

Wenn du dir im Krankheitsfall die bestmögliche medizinische Versorgung wünschst, sollte dies erst Recht für deine Kinder gelten. In der gesetzlichen Kranken­versicherung werden die Leistungen zudem regelmäßig gekürzt, wodurch du die derzeitigen Leistungen in Zukunft nicht garantiert hast.

In der privaten Kranken­versicherung sind die Leistungen, die bei Vertragsabschluss ausgewählt sind, dauerhaft garantiert und können nur von dir gestrichen oder hinzugefügt werden, falls du dies wünschst. 

Wer vor der Wahl der passenden Kranken­versicherung steht, sollte sich genau informieren und alle Optionen durchrechnen. Da die PKV-Tarife für Kinder und Jugendliche besonders günstig sind und das Leistungsspektrum zusätzlich deutlich umfangreicher als in der GKV ist, lohnt sich eine Versicherung in der PKV eigentlich immer. 

PKV und GKV im Vergleich

PKV: Freie Ärzt:innenwahl, schnelle Terminvergabe

GKV: Grundversorgung durch Hausärzt:in oder Überweisung an Fachärzt:in

PKV: Freie Krankenhauswahl, 1- oder 2-Bettzimmer, Behandlung durch Chefärzt:in

GKV: Mehrbettzimmer, keine Mitbestimmung bei behandelnden Ärzt:innen oder Krankenhaus, Eigenkostenanteil

PKV: Volle Kostenübernahme für alle zugelassenen und verschriebenen Medikamente

GKV: Nur verschreibungspflichtige Medikamente, 5-10 € Zuzahlung

PKV: Kostenübernahme von hochwertigen Hilfsmitteln

GKV: Gedeckelte Zuschüsse für die jeweils einfachste Ausführung

PKV: Bis zu 100 % Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz

GKV: 50 % Kostenübernahme der Grundversorgung

PKV: Volle Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen

GKV: Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen ab Erreichen der Altersgrenze

Die CLARK-Expert:innen stehen dir für eine Beratung beim Thema private Kranken­versicherung jederzeit zur Verfügung.

Zusammenfassung

  • Mit einer PKV sicherst du dir und deinen Kindern die beste medizinische Behandlung.
  • Die monatlichen Beiträge für Kinder in der PKV sind meist deutlich günstiger als die für Erwachsene.
  • PKV-Tarife haben ein deutlich höheres Leistungsspektrum als die gesetzliche Kranken­versicherung, insbesondere bei Zusatzleistungen wie Rooming-in, kieferorthopädischen Behandlungen und alternativen Heilmethoden.
  • Die Leistungen in der PKV sind garantiert. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherer unterliegt hingegen ständiger Veränderung.
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Private Kranken­versicherung: Tarife für Kinder sind nicht teuer

Der konkrete Beitrag der privaten Kranken­versicherung für Kinder und Jugendliche richtet sich – wie auch bei Erwachsenen – nach:

  • dem Gesundheitszustand
  • dem Leistungsumfang
  • dem Alter bei Vertragsabschluss

Wie erwähnt sind die PKV-Kindertarife in der Regel weitaus günstiger als die Tarife für Erwachsene. So ist das jüngste Familienglied schon ab circa 100 bis 150 € pro Monat privat abgesichert.

Die Gründe

  • Die Pflegepflicht­versicherung ist für Kinder beitragsfrei, sofern sie nicht über eigene Einkünfte verfügen. 
  • Dazu bilden private Kranken­versicherer bei Versicherten bis zu einem Alter von 21 Jahren noch keine Altersrückstellungen. Diese werden erst bei Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr erhoben.
  • Die Kinder haben in der Regel einen sehr guten Gesundheitszustand und keine chronischen Vorerkrankungen.

Die Verträge laufen aus, wenn der Nachwuchs erwachsen ist. Mindestens bis 18, in der Ausbildung zum Teil noch bis 27 kann der Kindertarif beansprucht werden. Danach steht entweder der Wechsel in einen anderen Tarif der PKV an oder der junge Erwachsene wird in der GKV ­versicherungspflichtig. 

Sollte dein Kind studieren, kann es sich in einem speziellen Studententarif der PKV versichern lassen. Diese sind auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten, bieten eine optimale medizinische Versorgung und sind in der Regel nicht teurer als die gesetzlichen Pendants. 

Besonderer Schutz für Neugeborene

Genauso wie Erwachsene müssen Kinder in der Regel durch eine Gesundheitsprüfung. Einzige Ausnahme: Neugeborene. Die Gesundheitsprüfung entfällt, wenn du dein Baby noch bis zu 2 Monate nach der Geburt anmeldest. Mit der sogenannten Kindernach­versicherung ohne Gesundheitsprüfung verpflichten sich die privaten Versicherer, das neugeborene Kind rückwirkend zu versichern. 

Dein Neugeborenes bekommt deinen Tarif und deinen Leistungsumfang. Daher ist es ratsam, frühzeitig mit deinem Anbieter zu sprechen und gegebenenfalls sogar noch den Tarif zu wechseln, falls du andere Zusatzleistungen für deine Tochter oder deinen Sohn wünschst. 

Wichtig: Damit euer Baby ebenfalls problemlos in die PKV aufgenommen werden kann, musst du oder dein:e Partner:in mindestens 3 Monate privat krankenversichert sein.

Lässt sich die private Kranken­versicherung für Kinder von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du:

  • die Kosten für deinen PKV-Tarif sowie für den PKV-Kindertarif in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. 
  • Einzige Voraussetzung: Du bist kindergeldberechtigt oder verfügst rechtlich über den Kinderfreibetrag. 
  • Solltest du für dein Kind Unterhalt und auch den Versicherungsbeitrag zahlen, kannst du dies ebenso steuerlich geltend machen

Allerdings ist das Absetzen des Versicherungsbeitrags für die private Kranken­versicherung deines Kindes nicht immer ganz einfach. Es kommt darauf an, ob du selbst der Versicherungsnehmer beziehungsweise Versicherungsnehmerin bist, oder dein Kind es ist. Hierbei kann dich dein:e Steuerberater:in oder der Lohnsteuerhilfeverein beraten.

Du kannst sogar Zuschüsse zur privaten Kranken­versicherung deiner Kinder erhalten

Privat versicherte Angestellte

Bist du angestellt und Mitglied einer privaten Kranken­versicherung, erhältst du einen Zuschuss für die Kranken­versicherung deiner Kinder, wenn der Arbeitgeberzuschuss deines eigenen PKV-Beitrags unterhalb des Höchstzuschuss liegt. Dieser beläuft sich 2024 auf maximal 421,76 € im Monat.

Errechnet wird diese Summe durch:

Der Arbeitgeberzuschuss wiederum ergibt sich aus:

  • dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, 
  • plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 %,
  • geteilt durch 2. 

Wenn der Zuschuss für deinen PKV-Beitrag also nicht ausgeschöpft ist, muss dein Arbeitgeber die restliche Summe, maximal die Hälfte des Versicherungsbeitrags für dein Kind, übernehmen. Alle Kosten, die über den Arbeitgeberzuschuss hinausgehen, musst du selbst tragen.

Privat versicherte Beamt:innen

Als Beamte:r hast du ebenfalls Anspruch auf einen Zuschuss für die private Kranken­versicherung deines Kindes – die sogenannte Kinderzulage. Der Staat zeigt sich hier großzügig: Fast überall in Deutschland bekommen Beamte und Beamtinnen 80 % der Gesundheitskosten für ihre Kinder erstattet. Zusätzlich erhalten sie selbst auch einen Zuschuss von mindestens 50 %, die sogenannte Beihilfe.

Aufgrund dieses staatlichen Zuschusses erhalten Beamt:innen auch deutlich günstigere Tarife als Angestellte oder Selbstständige und sind, wie ihre Kinder, in der Regel bei einer privaten Kranken­versicherung versichert.

Zusammenfassung

  • Tarife für Kinder beinhalten keine Pflege­versicherungsbeiträge und sind daher weitaus günstiger als Erwachsenentarife.
  • Neugeborene Kinder profitieren von den guten Konditionen der elterlichen Tarife und sind von der Gesundheitsprüfung befreit. Bis zu 2 Monate nach Geburt können Babys rückwirkend privat versichert werden.
  • Fällt der Nachwuchs aus dem Kindertarif, so muss er entweder einen anderen Tarif der privaten Kranken­versicherung wechseln, oder er wird in der GKV ­versicherungspflichtig.
  • Wer kindergeldberechtigt ist, kann die PKV-Beiträge steuerlich geltend machen.
  • Privat versicherte Angestellte können einen Zuschuss zur Kranken­versicherung der Kinder erhalten.
  • Der maximale Zuschuss für Angestellte liegt bei insgesamt 421,76 € (2024) pro Monat. Alle darüber hinausgehenden Kosten müssen selbst bezahlt werden.
  • Privat versicherte Beamt:innen profitieren von staatlichen Beihilfen und erhalten daher deutlich günstigere Tarife.

Was du sonst noch zur PKV für Kinder wissen solltest

Keine Sorge wegen Zahlungsschwierigkeiten 

Solltest du einmal durch eine finanziell schwierige Phase gehen und die Versicherungsbeiträge für die Kinder nicht mehr zahlen können, verlierst du nicht sofort den Versicherungsschutz. In solchen Fällen steht dir ein Sondertarif zu. Der PKV-Notlagentarif für Kinder und Jugendliche sichert dem Nachwuchs eine medizinische Versorgung zu, wenn auch der Leistungsumfang deutlich reduziert ist. 

Wer zahlt die Beiträge bei der Trennung der Eltern?

Wer die private Kranken­versicherung der Kinder im Falle einer Trennung der Eltern bezahlt, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel muss der Elternteil, der Unterhaltszahlungen zu leisten hat, auch die Versicherungsbeiträge übernehmen. Unterhaltszahlungen gestalten sich in jedem Trennungsfall jedoch sehr individuell. Die beste Lösung ist die direkte, fachkundige Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht. 

Zusammenfassung

  • Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es einen PKV-Notlagentarif für Kinder und Jugendliche, der eine medizinische Versorgung für deine Kinder abdeckt.
  • Bei der Trennung der Eltern ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht bezüglich der PKV für die Kinder beraten zu lassen.

Eine private Kranken­versicherung für deine Kinder abschließen

Mit einer privaten Kranken­versicherung bist du in medizinischer Sicht optimal abgesichert. Da du dir mit Sicherheit denselben Schutz für deine eigenen Kinder wünschst, solltest du dich frühzeitig über die speziellen Tarife für Kinder und Jugendliche informieren. Diese Tarife sind deutlich günstiger als für Erwachsene und bieten dennoch dasselbe Leistungsspektrum an, welches du auch genießt.

Bevor du deine Kinder bei deinem eigenen Anbieter versicherst, solltest du alle Optionen und Tarife miteinander vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Dies ist bei der Vielzahl von Anbietern jedoch recht aufwändig. Wende dich daher lieber direkt an die CLARK Expert:innen. Sie helfen dir dabei, den Tarif zu finden, der am besten auf dich und deine Familie zugeschnitten ist. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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