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Krankenhausaufenthalt

Was kostet es, wenn du in die Klinik musst?

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Als gesetzlich Versicherte:r musst du bei einem stationären Krankenhausaufenthalt einen Eigenanteil von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage zahlen. Ab dem 29. Tag zahlt deine Krankenkasse.
  • Als Privatpatient:in musst du vielleicht in Vorleistung treten, bekommst die Kosten aber nach Einreichen der Rechnung von deiner Kranken­versicherung erstattet. Je nach Tarif kannst du Extras beanspruchen, die die Zeit in der Klinik komfortabler machen.
  • Krankenhauskosten kannst du als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen, sofern sie die Grenze der „zumutbaren Belastung“ überschreiten. Kosten für kosmetische Eingriffe oder vorbeugende Maßnahmen sind jedoch nicht absetzbar.

Wer zahlt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt?

Ob geplante Operation, unerwarteter Notfall oder Unfallverletzung – es gibt viele Gründe, warum du ins Krankenhaus musst. Was oft nicht direkt auffällt: Ein Krankenhausaufenthalt kostet Geld.

Diese Ausgaben werden normalerweise einfach von deiner Kranken­versicherung übernommen. Gesetzliche und private Kranken­versicherungen haben dabei unterschiedliche Kriterien für die Kostenerstattung.

Wenn du eine neue Kranken­versicherung suchst, ist es hilfreich zu wissen, welche Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt dazugehören. Die genauen Infos dazu findest du auf dieser Seite. Außerdem erfährst du, wie du die Kosten senken kannst.

Das ist besonders wichtig, wenn du dich für eine private Kranken­versicherung (PKV) entscheidest. Als Privatpatient:in musst du die Kosten in manchen Fällen vielleicht vorstrecken. Wie komfortabel dein Krankenhausaufenthalt wird, hängt von deinem PKV-Tarif ab.

Unsere erfahrenen Versicherungsexpert:innen helfen dir, den passenden Tarif zu günstigen PKV-Kosten zu finden. Lass dir einfach ein persönliches Angebot senden.

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Was kostet ein Krankenhausaufenthalt?

Wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht, denkst du wahrscheinlich nicht darüber nach, was diese Leistung kostet. Vor allem, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, nimmst du kaum wahr, was die ärztlichen Leistungen für deine Gesundheit kosten.

Ein Blick auf die Preise kann jedoch sehr aufschlussreich sein. Denn manchmal müssen Patient:in eine Zuzahlung leisten, wenn sie im Krankenhaus behandelt werden. Wäre doch interessant zu wissen, für welche Leistungen du bezahlen musst.

Daher steigen wir nun mit ein paar Zahlen in das Thema ein:

5.088 € – so viel kostete 2019 der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt ermittelte. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 5,5 % (2018: 4.823 €). Die Behandlungen im Krankenhaus werden also immer teurer.

Welche Leistungen spielen bei der Berechnung der Kosten für den Klinikaufenthalt eine wichtige Rolle?

  • Dauer des Aufenthalts: Je länger du im Krankenhaus bist, desto mehr kostet der Aufenthalt. Das ist ein einfaches Prinzip.
  • Art der Behandlung: Je nach Aufwand und dem Einsatz moderner Medizintechnik schlagen sich diese Leistungen auf der Rechnung nieder.
  • Besondere Extras: Du wünschst dir ein Einzelzimmer oder eine exklusive Chefarztbehandlung? Diese Premiumleistungen haben natürlich ihren Preis.
  • Diagnostik & Nachsorge: Ein gründlicher Gesundheitscheck sowie intensive Nachbetreuung sind sicherlich gute Boni, aber der Service kann auch den Geldbeutel belasten.

Das sind im Groben die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt und die medizinische Behandlung. Hinzu kommen Zusatzkosten, etwa für Telefon, WLAN, die Nutzung des Fernsehers oder Speisen und Getränke aus der Cafeteria. Damit gestaltest du dir den Aufenthalt angenehmer, was zu deiner schnellen Gesundung beiträgt. Die Kranken­versicherung erstattet dir diese Ausgaben jedoch nicht.

Was erstattet die gesetzliche Kranken­versicherung für den Krankenhausaufenthalt?

Als gesetzlich Krankenversicherte:r erhältst du die allgemeinen Versorgungsleistungen in der Klinik kostenfrei – oder anders gesagt: Das Krankenhaus rechnet die Ausgaben über die Versichertenkarte direkt mit deiner Versicherung ab. Bei einer ambulanten Behandlung musst du nichts selbst bezahlen.

Stationärer Krankenhausaufenthalt

Geht es um eine stationäre Untersuchung, bei der du nicht sofort wieder nach Hause gehen kannst, musst du als gesetzlich Versicherte:r einen Eigenanteil zahlen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 10 € pro Tag. Diese Zuzahlung geht für maximal 28 Tage auf deine Rechnung.

Ab dem 29. Tag springt deine Krankenkasse ein.

Besondere Leistungen bei Krankenhausaufenthalt

Wenn du ins Krankenhaus musst, bedeutet das auch, dass du zusammen mit mehreren anderen Personen in einem Zimmer untergebracht bist. Das findet nicht jede:r angenehm. Privatpatient:innen haben die Möglichkeit, ein Einbettzimmer zu bekommen.

Als Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) musst du ein solches Extra aus eigener Tasche bezahlen, denn dies sind Selbstzahlerleistungen. Oder du entscheidest dich für eine private Zusatz­versicherung, die diese Leistungen übernimmt.
Übrigens: Solltest du nachweisen können, dass Leistungen wie die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung medizinisch notwendig sind, dann erstattet dir die Krankenkasse die Kosten auch dafür.

Gut zu wissen

Zu den allgemeinen Behandlungen im Krankenhaus gehören nach dem Krankenhausentgelt­gesetz alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind, damit du wieder gesund wirst, und die die Klinik mit der vorhandenen Ausstattung erbringt. Wahlleistungen machen den Klinikaufenthalt komfortabler, sind aber medizinisch nicht zwingend notwendig. Solltest du diese beanspruchen wollen, gehen die Kosten auf deine Rechnung.

Wie erfolgt die Kostenerstattung für Krankenhausaufenthalt in der PKV?

Als Privatpatient:in musst du dir wenig Gedanken über Zuzahlungen oder Eigenanteile machen. Die Leistungen, die dein Versicherer bezahlt, sind ganz klar in deinem PKV-Tarif festgelegt.

Wie geht die Abrechnung der Kosten für den Krankenhausaufenthalt?

Du solltest sehr genau Bescheid wissen, welche Kosten für deine Unterbringung im Krankenhaus entstehen. Denn die Rechnung geht zunächst an dich. Möglicherweise musst du in Vorleistung gehen. Dein Versicherer erstattet dir die Kosten, nachdem du die Rechnung eingereicht hast und die einzelnen Posten geprüft wurden. Oft geht dies so schnell, dass du die Summe gar nicht erst aus den eigenen Ersparnissen vorschießen musst. Es ist hilfreich, wenn du den Krankenhausaufenthalt und die entsprechende Therapie oder OP bereits im Vorfeld mit dem Versicherer und dem Arzt oder der Ärztin genau abgestimmt hast.

Je nach Tarif erstattet dir der private Kranken­versicherer auch wählbare Leistungen wie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung.

Im Allgemeinen hat die PKV den Ruf, dass sie auch Kosten für moderne Therapieverfahren oder OP-Methoden übernimmt. Das ist ein klarer Vorteil im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung, bei der die erstattungsfähigen Leistungen viel stärker eingeschränkt sind.

Die Suche nach dem PKV-Tarif mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis gestaltet sich in Eigenregie oft knifflig, weil die Anbieter sehr viele Tarif-Varianten haben. Überlasse diese Arbeit den erfahrenen Versicherungsprofis von CLARK und lass dir einfach ein persönliches Angebot zusammenstellen.

Welche Kosten fallen bei einem Krankenhausaufenthalt an?

Falls du dich nun fragst, welche Kosten bei einem Aufenthalt in der Klinik auf dich zukommen, haben wir hier eine kurze Zusammenfassung für dich zusammengestellt. Vor allem für gesetzlich Versicherte könnte es spannend sein, über eine private Zusatz­versicherung nachzudenken.

Versicherungsstatus und die damit verbundenen Kosten:

Gesetzlich versichert

  • Allgemeine Leistungen: übernimmt die Krankenkasse
  • Zuzahlung: 10 € pro Tag (aber nur für maximal 28 Tage)
  • Wahlleistung (z. B. Chefarzt/Chefärztin, Einzelzimmer): muss der Patient oder die Patientin selbst zahlen

Gesetzlich versichert mit privater Zusatz­versicherung

  • Allgemeine Leistungen: übernimmt die Krankenkasse
  • Zuzahlung: 10 € pro Tag (maximal 28 Tage)
  • Wahlleistung: ist zunächst eine Selbstzahler:innen-Leistung, aber die Zusatz­versicherung erstattet dir später nach Einreichen der Rechnung die Kosten

Privat versichert

  • Allgemeine Leistungen: Du zahlst vorab, aber die PKV erstattet dir die Kosten, nachdem du die Rechnung eingereicht hast.
  • Zuzahlung: Keine.
  • Wahlleistung: Du zahlst vorab, aber deine Versicherung erstattet dir ebenfalls nach Rechnungsvorlage die Kosten.

Kannst du die Kosten für den Krankenhausaufenthalt steuerlich geltend machen?

Ja, du kannst Krankenhauskosten tatsächlich von der Steuer absetzen. Die Ausgaben fallen unter die Kategorie „außergewöhnliche Belastung“. Das funktioniert, wenn deine Krankenhauskosten die Grenze der „zumutbaren Belastung“ übersteigen. Diese Grenze variiert je nach individuellen Faktoren wie Anzahl deiner Kinder und Höhe deines Einkommens.

Tipp

Steuerlich absetzbar sind nur die Kosten, die direkt für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung von Beschwerden entstehen. Bei einem Krankenhausaufenthalt für kosmetische Eingriffe oder vorbeugende Maßnahmen erstattet das Finanzamt hingegen nichts. Hol dir am besten Rat von einem oder einer Steuerexpert:in, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen.

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Wenn du dir mehr Komfort für zukünftige Krankenhausaufenthalte wünschst, kann eine private Kranken­versicherung eine empfehlenswerte Option sein. Oder doch eine Zusatz­versicherung? Fordere dir dein persönliches Angebot an und lass dich beraten.

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