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Riester Rente für Ehepaare
Was Paare über das Riestern wissen sollten
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Das Wichtigste in Kürze
Altersvorsorge durch die Hintertür: wenn der oder die Partner:in mitriestert
Die Riester-Förderung steht in erster Linie den Pflichtversicherten der Deutschen Rentenversicherung zu. Daneben können aber auch deren Ehepartner:innen Anspruch auf die staatlichen Zulagen erheben. Die Beiträge zur Rente, die der eine verbindlich entrichtet, zahlen sich also für die freiwillige Vorsorge des anderen aus.
Wer einen Riester-Vertrag abschließen darf
Grundsätzlich kann jede:r einen Riester-Vertrag schließen, der oder die in Deutschland wohnt oder arbeitet. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Form der Rente auch mit Zulagen gefördert wird. Unmittelbar förderfähig sind in erster Linie die pflichtversicherten Beitragszahler:innen der gesetzlichen Rentenversicherung, also zum Beispiel Arbeitnehmer:innen in Festanstellung.
Außerdem unmittelbar zur Zielgruppe der Riester-Rente gehören:
- Selbstständige, die in der Künstlersozialkasse versichert sind
- Handwerker:innen
- freiberufliche Lehrkräfte
- Mütter und Väter in Elternzeit
- Menschen, die Angehörige pflegen
- Auszubildende
- Beamte oder Beamtinnen
Mittelbare Förderung in der Ehe …
Wenn es direkt Förderberechtigte gibt, dann lässt der Gesetzgeber auch eine indirekte Riester-Förderung zu: Die Option gilt für Ehefrauen und Ehemänner, die selbst keine gesetzlichen Rentenbeiträge abführen.
… oder in einer eingetragenen Partnerschaft
In manchen Onlineratgebern steht, mittelbar kämen die Zulagen nur Ehepartner:innen zugute. Diese Info ist veraltet. Lebst du mit einer Frau oder einem Mann in einer eingetragenen Partnerschaft, habt ihr das gleiche Recht auf die Riester-Zulagen wie Verheiratete. Auch für eingetragene Lebenspartner:innen gilt: Eine:r muss unmittelbar förderfähig sein.
Voraussetzung für die Zulagen
Staatliche Förderung steht bei Riester grundsätzlich nur solchen Sparer:innen zu, die genug in ihren Vertrag einzahlen. Was genug ist, hängt vom Einkommen des Vorjahres sowie vom Förderstatus ab, also davon, ob der Anspruch unmittelbaren oder mittelbaren ist. Bist du mittelbar begünstigt, so stehen dir die vollen Zulagen zu, wenn:
- du einen eigenen Riester-Vertrag abschließt,
- du mindestens den Sockelbeitrag von 60 € im Jahr einzahlst und
- dein:e Partner:in den Vertrag aus dem eigenen Einkommen wie vorgesehen bedient.
Zusammenfassung
- Ehepartner:innen von Angestellten und anderen Förderfähigen können Zulagen erhalten.
- Mittelbar förderberechtigte Partner:innen benötigen einen Vertrag, in den sie eigene Beiträge einzahlen.
- Der oder die förderberechtigte Ehepartner:in muss den eigenen Vertrag ebenfalls erfüllen.
Stolperfallen bei Riester: so vermeiden Paare böse Überraschungen
Die Riester-Rente ist kein sehr übersichtliches Produkt der privaten Altersvorsorge. Versicherte können so manches falsch machen. Das kann sich später rächen, denn erhaltene Zulagen und Steuervorteile gehen an den Staat zurück, wenn sie zu Unrecht geflossen sind.
Regel Nummer 1: Den Riester-Anbieter informiert halten
Sollte sich in eurem Leben etwas Grundlegendes ändern, lasst es die Versicherung wissen. Folgende Ereignisse können sich beispielsweise auf die Riester-Rente auswirken:
- der Wechsel von einer Festanstellung in die Selbstständigkeit oder umgekehrt
- die Geburt eines Kindes (Kinderzulage mitnehmen)
- getrennte Wohnungen (auch ohne Scheidung)
- eine Gehaltserhöhung
- der Tod des Partners oder der Partnerin
Deine schönste Änderung bei der Riester-Rente: ein Kind
Besonders häufig verursacht Riester Durcheinander, wenn Kinder geboren werden und die Frau bis dahin als mittelbar begünstigt galt, denn in den ersten 3 Jahren sind Mütter gesetzlich rentenversichert und damit bei Riester unmittelbar förderberechtigt.
Es fließt nun eine Kinderzulage. Zugleich kann das Paar mehr Beiträge von der Steuer absetzen, da jedes Elternteil nun maximal 2.100 € einzahlen kann und sich die Fördergrenze so auf 4.200 € erhöht.
CLARK unterstützt euch gerne, wenn ihr bei der Riester-Rente Hilfe braucht.
Regel Nummer 2: Steuer richtig erklären
Ehepaare nutzen bei der Steuererklärung die Anlage AV, um die privaten Beiträge zu einer Rentenversicherung anzugeben. Den Ehegatten bzw. der Ehegattin ist jeweils eine Spalte vorbehalten.
Zwei direkt zulagenberechtigte Ehepartner
Bezieht ihr beide ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen und habt ihr beide einen Riester-Vertrag, erzielt ihr mit der Altersvorsorge Steuervorteile. Die volle Förderung steht euch bereits zu, wenn ihr beide mindestens 4 % des Bruttojahresgehalts einzahlt. Ihr könnt aber auch mehr einzahlen. Bis zu 2.100 € sind absetzbar. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt bei Ehepaaren also 4.200 €, abzüglich der Zulagen.
Regelung für mittelbares Riestern
Ist ein Vertrag unmittelbar förderfähig und der oder die Partner:in riestert indirekt mit, so erhaltet ihr bei der Riester-Rente nicht die gleichen Steuervorteile wie andere begünstigte Ehepaare. Bei einer gemeinsamen Veranlagung der Steuer kommen zu den maximal 2.100 € des einen lediglich die 60 € Sockelbeitrag des anderen hinzu. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt hier also 2.160 €, abzüglich der staatlichen Riester-Zulagen.
Zusammenfassung
- Die Zulagen bei Riester sind an die Beiträge und damit an das Einkommen des Vorjahres gekoppelt.
- Versicherte sollten ihren Riester-Anbieter über Änderungen im Leben informieren.
- Paare mit einem mittelbar begünstigten Sparer erhalten geringere Steuervorteile.
Wenn ein Riester-Sparer in der Ansparphase stirbt
Kommt es vor Rentenbeginn zum Todesfall, denken die Hinterbliebenen sicher nicht zuerst an die Riester-Rente. Aber irgendwann steht die Frage im Raum: Was wird aus dem Riester-Vertrag, wenn ein:e Sparer:in stirbt? Wir haben für Ehepaare und alternative Erben einen eigenen Ratgeber erstellt. Im Folgenden deshalb nur knapp einige wesentliche Informationen.
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Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.
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Angebot erhaltenRiester-Rente im Erbe: angespartes Vermögen übertragen
Stirbt ein:e verheiratete:r Riester-Sparer:in in der Ansparphase, darf der oder die Partner:in das angesparte Kapital des oder der Verstorbenen auf das eigene Riester-Konto übertragen lassen. Das gilt inklusive der Zulagen, die in die Riester-Rentenversicherung geflossen sind. Sind die Kinder die Erben, geht die staatliche Förderung hingegen verloren.
Neuvertrag für die eigene Rente
Liegt beim Tod des Sparers oder der Sparerin noch kein eigener Vertrag vor, darf der/die verwitwete Ehepartner:in innerhalb eines Jahres einen solchen abschließen. So lässt sich das Geld der verstorbenen Person übertragen und eine zusätzliche monatliche Rente erzielen. Wende dich gern an CLARK, falls du Beratung wünschst.
Anderen Erben als dem oder der Ehepartner:in steht dieses Recht nicht zu. Hinterbliebene dürfen lediglich mit der Auszahlung der Beiträge der verstorbenen Person rechnen. Die staatliche Förderung der Riester-Rente geht im Todesfall verloren.
Riester-Vertrag mit Hinterbliebenenrente
Geht das Erbe an andere Hinterbliebene als den/der Ehepartner:in, besteht dennoch eine Chance, die komplette Riester-Rente im Todesfall zu sichern: Hat der oder die Verstorbene die Hinterbliebenen in dem Riester-Vertrag explizit bedacht, besteht Anspruch auf das Kapital beziehungsweise auf eine Hinterbliebenenrente.
Zusammenfassung
- Der Tod während der Sparphase wirkt sich auf die erhaltenen Zulagen aus. Erben darf sie nur der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin.
- Dazu muss ein eigener Riester-Vertrag vorliegen, in den das Kapital übertragen wird.
- Anderen Hinterbliebenen steht nur die Auszahlung der Beiträge zu.
Scheidung: das passiert mit der geförderten Altersvorsorge
Relativ einfach liegen die Dinge, wenn beide Partner:innen förderfähig sind und sie keine gemeinsamen Kinder haben. Dann laufen die Verträge nach einer Trennung weiter wie gehabt und jeder bekommt seine Grundzulage. Mit Kindern wird es komplizierter, denn pro Kind wird nur eine Zulage gezahlt.
Wer nach der Trennung die Kinderzulagen bekommt
Bei der Riester-Rentenversicherung bekommt in einer Ehe automatisch die Person die Kinderzulage, die auch das Kindergeld bezieht. Ändert sich nach einer Scheidung der Anspruch auf Kindergeld, müssen die jeweiligen Riester-Anbieter davon erfahren, denn damit ändern sich die Beiträge, nach denen die Zentrale Zulagenstelle eure Zulagen bemisst.
Beispiel: Während der Ehe ging das Kindergeld für die Tochter an den Vater und die Leistungen für den Sohn an die Mutter. Nach der Trennung ziehen die Kinder zur Mutter. Sie erhält nun für beide das Geld von der Familienkasse. Das heißt, ihr Eigenbeitrag sinkt, während der Riester-Beitrag des Vaters steigt.
Versorgungsausgleich: wann Mann und Frau halbe-halbe machen
Bei einer Scheidung geht es nicht nur um Tisch, Bett und Hund, sondern auch um Rentenanwartschaften. Egal ob gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherung: Grundsätzlich werden die Ansprüche im sogenannten Versorgungsausgleich je zur Hälfte unter euch aufgeteilt.
Habt ihr jeweils einen Riester-Vertrag, werden die Bestandswerte nach diesem Prinzip zusammengerechnet und dann halbiert. Hat nur eine:r von euch einen Riester-Vertrag, bekommt der oder die andere jene Hälfte der Vorsorgeansprüche, die während der Ehe entstanden sind. Das gilt auch für die Zulagen.
Zusammenfassung
- Lassen sich riesternde Eltern scheiden, kann das die Riester-Beiträge und die Zulagen beeinflussen.
- Rentenansprüche von Geschiedenen werden in der Regel hälftig aufgeteilt.
- Liegt nur ein Riester-Vertrag vor, wir das in der Ehe angesparte Kapital zur Hälfte übertragen.
Nächste Schritte
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