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Riester-Rente Bausparen
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Das Wichtigste in Kürze
Besitzen statt mieten: Der Traum vom Eigenheim
Viele Menschen träumen vom Haus im Grünen oder der Eigentumswohnung mitten in der Stadt. Die steigenden Mieten und anhaltend niedrigen Zinsen geben diesem Traum weitere Nahrung: 3 von 4 Deutschen sehen laut einer Postbank-Umfrage in der eigenen Immobilie beispielsweise die ideale Altersvorsorge. Kein Wunder, dass sich Bausparkassen und Banken über eine Flut von Kreditanfragen freuen dürfen.
Expert:innen halten den Erwerb einer Immobilie allerdings nicht unter allen Umständen und nicht in allen Regionen für sinnvoll. Insbesondere in Ballungsräumen wie München gilt der Markt als überhitzt. Die Preise von Eigentumswohnungen und Bauland rechtfertigen es kaum, jahrzehntelang einen Kredit beziehungsweise Darlehen abzuzahlen.
So unterscheidet sich das Bausparen vom Baukredit
Apropos Baudarlehen und Kredit: Die Begriffe sind nicht ganz synonym. Bei einem Kredit streckt die Bank das Geld sofort vor. Mit einem Bausparvertrag bildest du hingegen so lange Kapital, bis deine Bank oder Bausparkasse grünes Licht für den Bau oder Kauf einer Immobilie gibt. Das heißt: Erst wenn du das vertraglich vereinbarte Bausparguthaben erreicht hast, gewährt dein Vertragspartner ein Baudarlehen.
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Das Bausparguthaben und das Darlehen bilden zusammen die Bausparsumme. Aus ihr ergeben sich deine Gebühren, deine Zahlungen in der Sparphase und die Höhe der Raten in der Tilgungsphase. Die Zinsen bleiben über beide Phasen gleich. In einer Niedrigzinsphase kannst du dir also einen Vorteil sichern.
Je nach Vertrag kannst du die Beträge in der Sparphase anpassen. Auch das einmalige Einzahlen einer höheren Summe ist bei den meisten Anbietern möglich, etwa wenn du einen Bonus oder eine Prämie nutzbringend anlegen möchtest.
Zusammenfassung
- Wohneigentum kann sich als Altersvorsorge lohnen – aber nicht um jeden Preis.
- Ein Baudarlehen ist nicht das gleiche wie ein Kredit. Das Darlehen ist mit Sparen und Warten verbunden.
- In einer Phase niedriger Zinsen lässt sich ein dauerhaft geringer Zinssatz herausholen.
Bausparvertrag mit staatlicher Förderung
Bringst du zu wenig Vermögen mit, um einen Kredit aufzunehmen, oder bist du jung und verdienst erst in Zukunft gutes Geld, dann wirst du vermutlich einen Bausparvertrag abschließen und auf ein Darlehen zusparen, statt einen Kredit zu beantragen. Dabei kannst du dir vom Staat helfen lassen. Über das System der Riester-Rente bietet er Förderung an. Voraussetzung ist, dass du das Darlehen in eine dauerhaft selbst bewohnte Immobilie steckst. Das Kalkül: Wer im Alter mietfrei wohnt, kommt auch mit einer schmalen gesetzlichen Rente zurecht. Deshalb akzeptiert der Gesetzgeber das Wohn-Riester-Bausparen als eine Form der privaten Altersvorsorge.
Zulagen des Staates zum Bausparen
Die erste Säule der Förderung sind Zulagen. Jedem Riester-Sparer und jeder Riester-Sparerin stehen 175 € Grundzulage im Jahr zu, wenn sie oder er genug Beitrag gezahlt hat. Familien profitieren zudem von üppigen Kinderzulagen. Die Zulage für ein ab 2008 geborenes Kind beträgt 300 € im Jahr. Vorher geborener Nachwuchs berechtigt immerhin zu 185 € Zulage, sofern für Sohn oder Tochter noch Kindergeld fließt.
Hast du einen Bausparvertrag mit Riester verknüpft, gehen die Zulagen direkt in dein Wohn-Riester-Darlehen. Sie helfen dir also beim Sparen und später, wenn du deine 4 Wände schon bezogen hast, bei der Tilgung deiner Schulden.
Vorteile bei der Steuer
Staatliche Zulagen sind aber nicht die einzige Form der Riester-Förderung. Viele Menschen profitieren weit mehr von den Steuervorteilen, die mit einem Riester-Vertrag einhergehen: Du kannst jedes Jahr bis zu 2.100 € Beitrag von der Einkommenssteuer absetzen. Die potenziellen Zulagen sind schon eingerechnet.
Das hat es mit der nachgelagerten Besteuerung auf sich
Den Wohn-Riester gibt es nicht geschenkt. Der Staat holt sich einen Teil der Steuern, die du in deinem Berufsleben sparst, später zurück. Sprich: Wenn du in Rente gehst, zahlst du auf das geförderte Vermögen Steuern. Das ist summa summarum für die meisten Sparer:innen günstig. Erstens ist das zu versteuernde Einkommen im Alter niedriger. Zweitens gilt für Rentner:innen ein anderer persönlicher Steuersatz als für Arbeitnehmer:innen. Da fällt es grundsätzlich auch nicht ins Gewicht, dass du in der Förderphase jedes Jahr 2 % Zinsen auf dein Kapital zahlst. Diesen Inflationsausgleich, den sich der Staat sichert, solltest du lediglich früh genug bedenken: bilde Rücklagen für deine Steuer.
Zusammenfassung
- Der Staat gewährt Riester-Förderung fürs Wohnen, wenn es der Altersvorsorge dient.
- Die staatlichen Zulagen lohnen sich vor allem für Familien.
- Ein Riester-Vertrag geht mit Steuervorteilen einher.
Bedingungen fürs Riester-Bausparen
Staatliche Förderung bedeutet: Hier fließt Steuergeld in private Bauvorhaben. Deshalb wacht der Gesetzgeber streng darüber, wofür du deine Riester-geförderte Immobilie nutzt. Eine Wohnung per Riester-Bausparvertrag finanzieren und dann teuer vermieten – das geht nicht. Auch Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Das klingt erst einmal logisch. Wenn sich staatliche Förderung allerdings nicht mit realen Lebensumständen verträgt, wird sie zum Nachteil.
Förderfähig: Selbst bewohntes Haus in Europa
Der Gesetzgeber fordert von Wohn-Riester-Sparer:innen, dass sie ihr Eigenheim als Hauptwohnsitz anmelden und tatsächlich darin bewohnen. Wenn du umziehen musst, gehen alle Vorteile verloren und du zahlst die Förderung zurück. Eine Ausnahme macht der Staat nur, wenn du den Erlös aus dem Verkauf in ein neues Zuhause steckst.
Eine Förderung ist überdies nur möglich, wenn das Gebäude in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraum steht. Das schließt neben der EU die Länder Norwegen, Island und Liechtenstein ein. Ein Umzug über die Grenze nach Belgien zum Beispiel wäre möglich, wenn du mit deinem geförderten Kapital dort ein neues Haus baust oder eine Wohnung kaufst. Gehst du nach Kanada, ist die Förderung futsch.
Umzug sogar im Alter heikel
Das Gebot zum Selberwohnen besteht noch 20 Jahre über den Rentenbeginn hinaus. Das heißt: Eine alte Dame oder ein alter Herr muss alle Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen, wenn ein Umzug ins Senioren- oder Pflegeheim unvermeidlich wird. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber nur, wenn sich die Rentnerin oder der Rentner in das Heim einkauft. Mit dem Erlös aus dem Verkauf muss also ein Bleiberecht erworben werden. Hier schmerzt die geringe Flexibilität des Wohn-Riester besonders.
Was bei einer Scheidung passiert
Gemeinsam geriestert, gemeinsam gebaut – und dann geht die Ehe auseinander. Auch jetzt darf nicht einfach verkauft werden. Wenn einer der Expartner im Haus bleibt, können Riester-Guthaben, die Förderung und die Steuerschuld auf ihn allein übertragen werden. Wenn beide ausziehen, muss mindestens eine Person über Riester eine neue Immobilie erwerben.
Riester-Darlehen vor der Rente abzahlen
Wer seinen Bausparvertrag mit Riester verbindet, sollte das Darlehen bis zur Rente tilgen. Spätestens mit dem 68. Geburtstag sollten Sparer:innen über eine schuldenfreie Behausung verfügen. Aus dieser Bedingung ergibt sich für die meisten Arbeitnehmer:innen: Je früher du das Bausparen beginnst, desto besser. Liegt dein Einstiegsalter unter 40, dürften deine finanziellen Verbindlichkeiten erträglich bleiben.
Zusammenfassung
- Die Riester-Zulagen fürs Eigenheim setzen voraus, dass du auch weit über den Renteneintritt hinaus in deiner Immobilie bleibst.
- Die Ausnahmen sind streng geregelt und werden nur auf Antrag gewährt.
- Der Wohn-Riester als Altersvorsorge – das funktioniert nur, wenn du deine Schulden bis zur Rente getilgt hast.
Wechseln zwischen Riester-Produkten möglich
Du fragst dich: Ist der Wohn-Riester sinnvoll? Wir von CLARK sagen: Ja, wenn du ganz sicher bauen oder kaufen willst. Andernfalls spare besser auf eine klassische Riester-Rente.
Annahme 1: Du willst eine eigene Immobilie
Willst du eine eigene Immobilie, aber die Bedingungen der Riester-Förderung jagen dir Schauer über den Rücken, so trenne die Baufinanzierung von Riester. Schließe gegebenenfalls eine gewöhnliche Riester-Rente ab und sichere dir so eine Zusatzrente.
Annahme 2: Du bist unsicher, ob du Wohneigentum anstrebst
Bist du dir unsicher, ob du Wohneigentum willst, aber die Idee maximaler Förderung durch Riester-Zulagen und Vorteilen bei der Steuer lockt dich, so schließe eine Riester-Rente ab und zahle deine Beiträge. Du darfst die Riester-Förderung später umwidmen und in eine Immobilie stecken. Obacht: Die Möglichkeit zum Wechseln hast du nur einmal.
Annahme 3: Du willst einen Wohn-Riester loswerden
Den Wohn-Riester loswerden kannst du, indem du das Riester-Guthaben in einen anderen Riester-Vertrag umschichtest. Du kannst eine gewöhnliche Riester-Rente abschließen. Riester gibt es aber auch als Fondssparplan oder Banksparplan. Beim Wechsel fallen wahrscheinlich erneute Abschlussgebühren an. Kündigen ist trotzdem keine gute Idee: Du müsstest die Förderung zurückzahlen.
Lohnt sich der Wohn-Riester?
Der Wohn-Riester kann eine enorme Hilfe sein, wenn man sich ein Eigenheim finanzieren möchte. Allerdings eignet sich die staatliche Förderung nicht für jeden. Es gibt einige Faktoren, die zu beachten sind. Wenn du dir unsicher bist, ob der Wohn-Riester auch für dich die sinnvollste Lösung ist, kannst du dich an die CLARK-Expert:innen wenden. Wir helfen dir mit persönlicher und unverbindlicher Beratung, die richtige Entscheidung zu treffen.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
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