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Sterbegeld­­versicherung & Steuer

Was du zur steuerlichen Behandlung bei Ein- und Auszahlung wissen musst

Die Auszahlung aus der privaten Sterbegeld­versicherung ist steuerfrei. Doch was muss man bei der Steuer beachten wenn der Arbeitgeber ein Sterbegeld zahlt?
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Das Wichtigste in Kürze

Während sich Beiträge zu einer privaten Sterbegeld­versicherung nur bei Altverträgen von der Steuer absetzen lassen, ist die Auszahlung aus einer privaten Sterbegeld­versicherung grundsätzlich steuerfrei. Anders verhält es sich mit Sterbegeldleistungen vom Arbeitgeber oder aus einem Beamtenverhältnis. Diese sind steuerpflichtig. Die Höhe hängt dabei auch vom Empfänger ab.

  1. Sterbegeld aus einer privaten Sterbegeld­versicherung ist steuerfrei.
  2. Beiträge zu einer privaten Sterbegeld­versicherung lassen sich hingegen kaum noch von der Steuer absetzen.
  3. Sterbegeld vom Arbeitgeber ist steuerpflicht. Heutzutage haben aber nur noch Beamte und Beschäftige im öffentlichen Dienst Anspruch darauf.

Muss ich Sterbegeld versteuern?

Ob Sterbegeld steuerpflichtig ist oder steuerfrei bleibt, hängt davon ab, aus welcher Quelle das Sterbegeld stammt. Grundsätzlich gilt: Sterbegeld aus einer privaten Sterbegeld­versicherung ist immer steuerfrei. Der Grund dafür ist, dass diese Police zu den Lebens­versicherungen zählt, und diese werden grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt.

Nur wer diese Versicherung vorzeitig auflöst bzw. zurückkauft, unterliegt der Besteuerung: Die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag ist innerhalb der Einkommensteuer steuerpflichtig. Leistungen, die nach einem Todesfall von der eigens dafür abgeschlossenen Versicherung gezahlt werden, sind dagegen steuerfrei. 

Etwas anders sieht es bei Sterbegeld aus, das aus staatlichen Quellen stammt. Bezieht eine Witwe beispielsweise Sterbegeld aufgrund des Beamtenstatus des verstorbenen Ehepartners, wird diese Auszahlung abzüglich der Einkommensteuer gezahlt.

Zusammenfassung

  • Sterbegeld als Leistung für die Hinterbliebenen von Beamten muss versteuert werden.
  • Sterbegeld aus einer Sterbegeld­versicherung muss nicht versteuert werden.
  • Die Sterbegeld­versicherung zählt zur Kategorie der Lebens­versicherungen.
  • Bei einer vorzeitigen Auflösung einer Sterbegeld­versicherung fallen Steuern auf die Differenz von eingezahlten Beiträgen und Auszahlungssumme an.

Beiträge zur Sterbegeld­versicherung steuerlich absetzen

Du kannst deine Beiträge zur Sterbegeld­versicherung unter einer Bedingung von der Steuer absetzen:

  • Der Vertrag für die Versicherung muss vor 2005 abgeschlossen worden sein. 

In diesem Fall kannst du deine Beiträge dann als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung geltend machen.

Dafür gibt es ein gleichnamiges Formular, das du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung einreichst. Dort werden Risiko­versicherungen unter „Sonderausgaben“ aufgeführt. Die Absetzungsgrenze liegt für diese Sonderausgaben innerhalb des Vorsorgeaufwands allerdings recht niedrig: Angestellte können 1.900 Euro, Selbstständige bis zu 2.800 Euro in der Steuererklärung geltend machen.

Da du jedoch in der Regel die Kranken– und Pflege­versicherung in der Steuererklärung, steuerlich absetzen willst und möglicherweise noch weitere private Vorsorge­versicherungen abgeschlossen hast, wie beispielsweise eine Unfall– oder Lebens­versicherung, sind diese absetzbaren Beträge schnell überschritten. Dann bringt die Einzahlung in die Sterbegeld­versicherung de facto keinen steuerlichen Vorteil mehr für dich.

Sowohl die Auszahlung innerhalb der Risikolebens­versicherung, als auch die des Sterbegeldes im Todesfall, findet steuerfrei statt. Davon profitierst du als Versicherter zwar nicht selbst, wohl aber deine Angehörigen nach deinem Tod. 

Zusammenfassung

  • Die Sterbegeld­versicherung ist nur steuerlich absetzbar, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurde.
  • Dann gilt sie als Sonderausgabe im Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung.
  • Dort können allerdings nur niedrige Beträge geltend gemacht werden.
  • Durch die steuerfreie Auszahlung dieser Versicherung profitieren deine Angehörigen, da nach deinem Tod die komplette Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Ist Sterbegeld vom Arbeitgeber steuerfrei?

Öffentliche Arbeitgeber, wie zum Beispiel Behörden von Bund und Ländern, zahlen für ihre Angestellten nach deren Tod häufig noch Sterbegeld. Seltener ist der Fall, dass auch private Arbeitgeber zur Auszahlung verpflichtet sind, da im Tarifvertrag eine entsprechende Klausel vorhanden ist. Dabei ist unerheblich, welche Hinterbliebenen diese Zahlung erhalten: sowohl eine Witwe als auch die Kinder des Verstorbenen müssen dieses Sterbegeld versteuern.

Das Finanzamt sieht darin einen sogenannten Versorgungsbezug – und dieser ist im Rahmen deiner Steuererklärung lohnsteuerpflichtig. Abzüge für die Sozial­versicherung fallen für die Angehörigen des Verstorbenen hingegen nicht mehr an.

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Wo gebe ich das Sterbegeld in der Steuererklärung an?

Bei Angestellten wird die Steuer automatisch vom Sterbegeld abgezogen. Das ist auch in der Lohnsteuerkarte vermerkt und beim Finanzamt hinterlegt. Als Bezugsberechtigter vermerkst du die Höhe der Zahlung dennoch in deiner Steuererklärung. Konkret trägst du das Sterbegeld des Arbeitgebers des Verstorbenen in Anlage N ein. Es handelt sich dabei um eine Sondereinnahme im Rahmen deiner Bezüge als nicht selbstständig Beschäftigter.

Zusammenfassung

  • Private Arbeitgeber zahlen selten Sterbegeld nach dem Tod eines Angehörigen.
  • Dieses Geld muss versteuert und in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Das Finanzamt sieht die Auszahlung von Sterbegeld an Angestellte im Öffentlichen Dienst als Versorgungsbezug an.
  • Darauf fallen allerdings keine Sozial­versicherungsausgaben an.

Bleibt Sterbegeld für Beamte steuerfrei?

Stirbt ein Beamter oder Pensionär, fließt Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge beziehungsweise Pension. Als Hinterbliebener stellt sich dann für dich die Frage, ob dieses Sterbegeld versteuert werden muss. Die Antwort darauf fällt nicht eindeutig aus, da die Auffassungen der Finanzgerichte auseinandergehen. 

Allgemein existieren zwei unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Versteuerung hinsichtlich des Sterbegelds von Beamten:

Auffassung 1: Das Sterbegeld aus der Beamtenversorgung ist als „sonstiger Bezug“ zu versteuern, wenn es Familienmitgliedern des Verstorbenen zugutekommt. Steuerlich gilt dabei, dass die Höhe der Abgaben von der Steuerklasse und dem Einkommen des Beamten abhängen.

Der Unterschied von Sterbegeld und Kostensterbegeld visuell dargestellt.

Auffassung 2: Wird das Sterbegeld hingegen an einen Freund oder Bekannten ausgezahlt, der sich nach dem Todesfall um das Begräbnis kümmert, muss das Finanzamt eine Steuervergünstigung gewähren. Das sogenannte Kostensterbegeld gilt als Notstandshilfe und wird daher steuerfrei ausgezahlt.

In vielen Fällen ist die Lage steuerrechtlich sehr schwierig zu durchschauen. Im Zweifelsfall solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.

Zusammenfassung

  • Hinterbliebene von Beamten und Pensionären erhalten Sterbegeld.
  • Dieses umfasst den zweifachen Betrag des monatlichen Dienstbezugs bzw. der Pension.
  • Die Auffassungen zu dessen Besteuerung unterscheiden sich.

Eine Sterbegeld­versicherung abschließen

Eine Sterbegeld­versicherung ist ein wichtiger Schutz, um deine Familie vor den hohen Kosten deiner Beerdigung zu schützen. Je früher du dich mit diesem schweren Thema befasst, desto günstiger werden deine Beiträge und letztlich auch die Gesamtsumme, die du bezahlst.

Welche Sterbegeld­versicherung günstig ist, darüber entscheiden deine eigenen Ansprüche.  Die Experten von CLARK machen mit dir den Tarifvergleich und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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