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Unfall­­versicherung

Gegen Unfallfolgen optimal abgesichert

Die private Unfall­versicherung ist eine wichtige Absicherung gegen schwerwiegende Verletzungen. CLARK sagt dir, wie du einen günstigen Tarif findest.
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Ein schwerer Unfall beim Mountain-Biking, beim Heckeschneiden oder im Wanderurlaub kann das Leben durcheinanderwirbeln – vor allem, wenn die Verletzung bleibende Schäden hinterlässt. Das bedeutet oft starke Einschnitte in den Alltag, die sich im schlimmsten Fall auch finanziell bemerkbar machen können. Etwa wenn du deine Wohnung behindertengerecht umgestalten oder ein anderes Auto kaufen musst. Eine private Unfall­versicherung zahlt dir in diesem Fall eine vorher festgelegte Versicherungssumme aus, mit der du solche unvorhersehbaren Ausgaben stemmen kannst.

Definition: Was ist eine Unfall­versicherung?

Einmal nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: Du bist auf einer gefrorenen Pfütze ausgerutscht, beim Sport umgeknickt oder dein Pferd hat dich beim Reiten abgeworfen. Normalerweise heilen Verletzungen, die aus Freizeitunfällen resultieren, gut aus. Aber natürlich gibt es auch ein Risiko, dass manche Schäden bleiben. Das bedeutet dann mitunter starke Einschränkungen im Alltag. Vielleicht kannst du nicht mehr richtig arbeiten oder du musst dein Zuhause behindertengerecht umbauen. Eine Unfall­versicherung sichert dich gegen die Folgen eines solchen Unfalls ab. Das gilt sowohl für die kurzfristigen, akuten Folgen als auch für längerfristige Auswirkungen – etwa einer leichten bis schweren Invalidität – und sogar für den Todesfall. Bei einem Unfall übernimmt die Unfall­versicherung per Definition vor allem Kosten, die

  • für den Umbau bzw. die Anpassung der Lebensverhältnisse an die neue Situation anfallen, zum Beispiel für eine barrierefreie Wohnung oder eine Kinderbetreuung.
  • den Lohnausfall ausgleichen.
  • für die Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit erforderlich sind und nicht von der Kranken- oder Renten­versicherung getragen werden.

Die Police zahlt nicht bei jedem Unfall. Holst du dir beim Fußballspielen mit deinen Freunden einen Bänderriss und dieser heilt aus, ohne dass ein Schaden zurückbleibt, zahlt die Versicherung nicht. Sie sichert nur schwere, bleibende Schäden ab – etwa, wenn du durch den Unfall invalide wirst. 

Jeder sollte eine private Unfall­versicherung haben
Im Fall einer Invalidität in Folge eines Unfalls sind die Sofortleistungen extrem wichtig, mit denen beispielsweise erforderliche Umbau­maßnahmen an Haus, Wohnung oder Auto bezahlt werden können.
Pe
Petra
Versicherungsexpertin bei CLARK

Warum reicht die gesetzliche Unfall­versicherung nicht aus?

Es gibt zwei Arten der Unfall­versicherung. Viele Erklärungen beziehen sich nur auf die gesetzliche, die Arbeitnehmer absichert, falls ein Unfall auf dem Weg zur beziehungsweise von der Arbeit oder bei der Arbeit selbst passiert. Die gesetzliche Unfall­versicherung gehört zu den Sozial­versicherungen, genau wie die Kranken- oder die Arbeitslosen­versicherung. Als Angestellter bist du automatisch darin versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich allerdings nur auf Unfälle, die an deiner Arbeitsstätte oder auf dem Arbeitsweg passieren, sowie auf Berufskrankheiten. Doch was ist eine private Unfall­versicherung? Diese Police kann jede Person separat abschließen; sie schützt bei Unfällen in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport.

Passiert dir ein Unfall im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub und du trägst bleibende Schäden davon, springt die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ein. Hierfür benötigst du eine private Unfall­versicherung.

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Wann zahlt die Unfall­versicherung?

Wie es immer so ist: Die Versicherung zahlt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Bedingung bezieht sich auf die Invalidität. Also die Frage, ob du tatsächlich eine dauerhafte Beeinträchtigung durch den Unfall hast. Als dauerhaft gilt ein Gesundheitsschaden, wenn er voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und es keine Hoffnung auf Besserung gibt.

Aktueller Hinweis zur Coronaschutzimpfung

Die Impfung gegen das Coronavirus schreitet in Deutschland voran. Die Impfstoffe auf dem Markt besitzen eine bedingte Zulassung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA. Nach Impfungen kann es üblicherweise dennoch zu Impfreaktionen wie Schwellungen oder Rötungen kommen, die nach einigen Tagen wieder abklingen. Impfkomplikationen treten hingegen nur in sehr seltenen Fällen auf. Inwiefern in diesen wenigen Einzelfällen die private Unfall­versicherung greift, hängt von folgenden Bedingungen ab:

Ob die Versicherung zahlt, entscheidet zunächst der jeweilige Tarif. Gute private Unfall­versicherungen greifen dann, wenn es durch die Schutzimpfung zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommt. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab. Um den Anspruch geltend zu machen, muss die gesundheitliche Beeinträchtigung ärztlich nachgewiesen werden.

Beim Abschluss einer Unfall­versicherung ist darauf zu achten, dass Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen als Unfallereignis mit abgedeckt werden. Außerdem sollte der Tarif keine vordefinierte Liste von Infektionskrankheiten beinhalten, da hier neue Schutzimpfungen, wie die gegen Corona, meist ausgeschlossen sind. Wer bereits eine private Unfall­versicherung besitzt, kann durch ein Tarifupgrade Impfschutzschaden nachträglich einschließen. Sollte es durch die Schutzimpfung zu einer mindestens 6 Monate anhaltenden Arbeitsunfähigkeit kommen, greift auch eine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Was gilt bei einer Unfall­versicherung als Invalidität?

Wie beschrieben, ist eine Unfall­versicherung vor allem bei einer Invalidität und deren Folgen entscheidend. Doch wann genau spricht man eigentlich von Invalidität und wie wirkt sie sich auf die Versicherungsleistungen aus?

Grundsätzlich ist von Invalidität die Rede, wenn nach einem Unfall ein Schaden zurückbleibt, der deine körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten dauerhaft einschränkt. Das kann beispielsweise der Verlust eines Körperteils sein, oder die Funktion eines Körperteils ist eingeschränkt. Mithilfe der sogenannten Gliedertaxe berechnet die Versicherung nach einem Unfall den Grad der Invalidität. Dabei ist jedem Körperteil ein gewisser Prozentsatz zugewiesen, der mit der vereinbarten Versicherungssumme verrechnet wird – heraus kommt die zu zahlende Entschädigung.

Wie ist ein Unfall konkret definiert?

So klar die Definition der Unfall­versicherungen auch scheinen mag: Tritt ein Schadenfall ein, stellt sich oftmals doch die Frage, ob es sich dabei überhaupt um einen Unfall handelt. Die Antwort darauf ist wichtig, entscheidet sie doch darüber, ob die Unfall­versicherung zahlt oder nicht. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du die Definition für einen Unfall kennst, und zwar so, wie eine Unfall­versicherung sie formuliert. Damit die Versicherung greift, müssen nämlich verschiedene Merkmale vorliegen:

  • Zeitraum/-punkt: Das Ereignis, das zum Schaden geführt hat, muss plötzlich und ohne längere Vorgeschichte eingetreten sein.
  • Ereignis und Auslöser: Damit es als Unfall gilt, muss das Ereignis entweder durch menschliches Handeln oder durch eine Naturkraft ausgelöst werden und von außen auf den Körper einwirken. Der so beiläufige Begriff „von außen“ ist dabei besonders wichtig, denn entsteht der vermeintliche Unfall durch eine organische (innere) Ursache, etwa einen Herzinfarkt, ist dies laut Definition kein Versicherungsfall.
  • Unfreiwilligkeit: Dieser etwas sperrige Begriff besagt, dass der Schaden unfreiwillig geschehen sein muss. So sind Selbstmord und Selbstverstümmelung als Versicherungsfälle ausgeschlossen.
  • Versicherungsgegenstand: Unfall­versicherungen definieren Ihren Wirkungsrahmen meist mit dem Begriff „Gesundheitsschäden“. Das heißt, dass die Versicherung nur bei körperlichen Beeinträchtigungen greift, nicht aber bei psychischen Störungen oder bei Sachschäden, die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehen.

Zusammengefasst ergibt sich aus diesen Kriterien ein Satz, der in den Geschäfts­bedingungen von Unfall­versicherungen oft als Definition für einen Unfall genutzt wird: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Wie hoch die finanzielle Entschädigung im konkreten Schadenfall ausfällt, hängt von den Vertrags­bedingungen ab. Die CLARK-Experten helfen dir gerne dabei, die passende Police zu finden.

Wie funktioniert ein Vergleich bei der privaten Unfall­versicherung?

Es gibt zahlreiche Tarife für Unfall­versicherungen – von der einfachen Basisvariante bis zum Rundum-sorglos-Paket. Doch in deinem individuellen Fall werden nicht alle Leistungen benötigt. Je nachdem, wofür du dich entscheidest, können auch die Beiträge variieren. Oft gibt es bei den Kosten große Unterschiede – selbst bei ähnlichen Leistungen. Als Laie ist es gar nicht so einfach, da durchzusteigen, doch ein Vergleich ist bei Unfall­versicherungen unabdingbar. Ansonsten zahlst du möglicherweise zu hohe Beiträge.

Ein Online-Vergleich kann dir einen ersten Überblick liefern. Doch gerade die Feinheiten können die Vergleichsrechner nur schwer mit einbeziehen. Bei CLARK profitierst du von persönlicher Beratung.

Was muss man beim Tarifabschluss beachten?

Bevor du dich für eine günstige Unfall­versicherung entscheidest, solltest du dir überlegen, was dir wichtig ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Versicherungssumme: Wähle diese so hoch, dass sie im Fall der Fälle hoch genug ist, um Umbauten in deinem Zuhause finanzieren und Einkommensausfälle abfedern zu können.
  • Gliedertaxe und Progression: Wie hoch sollen diese sein? Reicht dir eine einfache oder möchtest du lieber eine erweiterte Gliedertaxe?
  • Welche Zusatzleistungen sind dir wichtig? Möchtest du zum Beispiel Tagegeld oder Krankenhaustagegeld von deiner Versicherung bekommen, wenn dir etwas zugestoßen ist? Möchtest du zusätzlich eine Todesfallleistung vereinbaren?

Neben den gewünschten Leistungen und Extras spielt auch die Ausgestaltung des Tarifs eine wichtige Rolle, nicht zuletzt für die Kosten. Dazu gehört etwa die Frage, ob Beiträge und Versicherungssumme einer Dynamik unterliegen, also in regelmäßigen Abständen ansteigen. Du musst dich außerdem entscheiden, ob du einen normalen Tarif abschließen möchtest oder eine Unfall­versicherung mit Beitragsrückgewähr. Diese Tarife der Unfall­versicherungen zahlen dir einen Teil der Beiträge am Ende der Laufzeit zurück, wenn du die Unfall­versicherung nicht in Anspruch nehmen musstest. 

Gut zu wissen

Wofür du dich entscheidest, hängt immer auch von deiner individuellen Situation ab. Beachte dabei, dass einige Faktoren zu höheren Beiträgen führen können. Umgekehrt kannst du einen zu hohen Beitrag senken, indem du auf verschiedene Zusatzleistungen verzichtest.

Kann man eine Unfall­versicherung online abschließen?

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Unfall­versicherung online abzuschließen. Dies ist meist schnell erledigt. Neben deinen persönlichen Daten musst du dabei zum Beispiel angeben, welchen Beruf du ausübst, und auch einige Gesundheitsfragen beantworten. Diese sind allerdings nicht so umfangreich wie beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung. Ehrlich solltest du bei der Beantwortung trotzdem sein. Machst du Falschangaben, kann es sonst passieren, dass der Versicherer im Ernstfall die Auszahlung der Versicherungssumme verweigert.

Welche Besonderheiten gelten für Kinder?

Kinder haben ein höheres Verletzungsrisiko, da sie gefährliche Situationen meist noch nicht so gut einschätzen können. Im Kindergarten oder in der Schule greift zwar die gesetzliche Unfall­versicherung, in der Freizeit jedoch nicht. Dafür wird eine private Versicherung benötigt. Was Eltern nicht vergessen sollten: Ist das Kind nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, bedeutet das oft, dass es intensivere Betreuung benötigt. Muss einer der Eltern dafür beruflich kürzer treten, sollte die Versicherungssumme so hoch sein, dass sie auch den Einkommensausfall eines Elternteils ausgleicht. 

Eine eigene Absicherung für Kinder lohnt sich
Bei Kindern empfehle ich immer, sie nicht in der gewöhnlichen Familienunfall­versicherung abzusichern, sondern in Kinderunfall-Tarifen, da dort speziell auf Kinder abgestimmte Sonderleistungen (Kindergarten- und Schulausfallgeld für die Eltern, etc.) abgesichert sind.
Pe
Petra
Versicherungsexpertin bei CLARK

Welche Besonderheiten gelten für Rentner?

Auch für Rentner ist eine private Unfall­versicherung wichtig. Da sie nicht mehr arbeiten, stehen ihnen keine Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung zu. Viele genießen ihren Ruhestand aber sehr aktiv, etwa mit Sport oder Reisen und haben so ein höheres Verletzungsrisiko. Für Rentner ist es sinnvoll, bei Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass umfassende Assistenzleistungen zum Tarif gehören, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt oder beim behindertengerechten Umbau der eigenen vier Wände. Wichtig ist auch, dass der Vertrag einen erweiterten Unfallbegriff enthält. So werden auch Vorfälle, die in der Unfall­versicherung normalerweise nicht als Unfälle zählen, als solche gewertet. Dazu gehören zum Beispiel Verletzungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung passieren, und Ereignisse wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Bewusstseinsstörungen.

Was ist sinnvoller – Berufsunfähigkeits- oder Unfall­versicherung?

Eine Unfall­versicherung deckt nur dauerhafte Schäden oder Beeinträchtigungen aus Unfällen ab. Anders dagegen eine Berufsunfähigkeits­versicherung: Sie zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf längerfristig oder dauerhaft nicht ausüben kannst. Das kann durch einen Unfall oder eine Krankheit passieren. Im Falle einer BU zahlt die Versicherung zudem bereits, sobald du für voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig bist und in deinem Job nur noch 50 % deiner Arbeitsleistung nachkommen kannst. Damit hat die Berufsunfähigkeits­versicherung eindeutige Vorteile gegenüber einer Unfall­versicherung.

Klingt ähnlich, ist es aber nicht
Die Unfall­versicherung ersetzt auf keinen Fall die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Denn zum einen ist nur der Unfall abgesichert, zum anderen geht es bei der Berufsunfähigkeit darum, sein Einkommen dauerhaft abzusichern.
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Petra
Versicherungsexpertin bei CLARK

Nicht jeder kann sie allerdings abschließen. Wenn die Versicherungsgesellschaft dir beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen oder fortgeschrittenen Alters keine BU anbieten kann, macht es Sinn, über eine Alternative, beispielsweise eine Unfall­versicherung als Schutz nachzudenken.

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