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Unfall­­versicherung – Leistungen

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Nach einem Unfall erbringt die private Unfall­versicherung wichtige Leistungen. Lies, was dir die Police wann bringt und welche Fälle nicht versichert sind.
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„Die meisten Unfälle passieren im Haushalt.“ So abgegriffen diese Weisheit klingt, so viel Wahrheit steckt darin. Umso wichtiger ist es, sich privat gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abzusichern. Eine private Unfall­versicherung bietet Leistungen vor allem für langfristige Beeinträchtigungen und Invalidität. Doch was deckt die private Police konkret ab? Ist ein Knochenbruch ebenso versichert wie Beeinträchtigungen durch einen Schlaganfall? Und was zahlt die Unfall­versicherung bei einem Bänderriss?

Welche Leistungen übernimmt die Unfall­versicherung?

Zunächst ist zwischen der gesetzlichen und privaten Unfall­versicherung zu unterscheiden: Die gesetzliche sichert Arbeitnehmer auf dem Weg zur und von der Arbeit ab – die private Versicherung erbringt Leistungen bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt und im Urlaub. Dabei steht die Übernahme der Kosten, die durch langfristige Schäden und Invalidität entstehen, im Fokus. Beispielsweise übernimmt die private Unfall­versicherung ganz oder teilweise die Kosten für den barrierefreien Umbau einer Wohnung, um dauerhafte Verdienstausfälle auszugleichen.

Was deckt die private Unfall­versicherung im Detail ab?

Konkreter lassen sich die Leistungen der privaten Unfall­versicherung in vier Bereiche einteilen:

  1. Invalidität: Von Invalidität ist die Rede, wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt sind. Als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung meist, wenn diese länger als drei Jahre bestehen wird und/oder eine dauerhafte Besserung nicht in Sicht ist. Wie oben bereits beschrieben, geht es bei Invalidität darum, die Kosten für die Anpassung an die neue Lebenssituation zu übernehmen sowie den Erhalt des (finanziellen) Lebensstandards zu sichern. Wie viel die Unfall­versicherung dabei zahlt, hängt von der vereinbarten Grund­versicherungssumme, ggf. der vereinbarten Progression und dem Invaliditätsgrad ab, der sich nach der sogenannten Gliedertaxe richtet. Diese listet im Detail auf, wie hoch der Invaliditätsanteil beim Verlust bzw. der Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile ausfällt. Geht die Funktion eines Beins infolge eines Bänderrisses beispielsweise dauerhaft verloren, ist eine Gliedertaxe von 50 Prozent nicht unüblich. Bei einer Grund­versicherungssumme von 200.000 Euro würdest du in diesem Fall mindestens 100.000 Euro ausgezahlt bekommen.
  2. Unfallrente: Während die Unfall­versicherung Geldleistungen bei Invalidität einmalig auszahlt, ist bei der sogenannten Unfallrente eine lebenslange monatliche Zahlung vorgesehen. Voraussetzung für die Zahlung ist meist eine 50-prozentige dauerhafte Einschränkung nach einem Unfall.
  3. Unfalltod: Die Leistungen im Todesfall dienen der Absicherung der Hinterbliebenen und werden fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt.
  4. Zusätzliche Leistungen: Je nach persönlichem Lebensstil und Risiko kannst du individuelle Leistungen innerhalb der privaten Unfall­versicherung vereinbaren. Zu den häufigsten gehören sogenannte Übergangsleistungen. Diese werden kurzfristig gezahlt, wenn der Heilungsprozess nach einem Unfall länger als sechs Monate andauert. Dabei ist es egal, ob deine Verletzungen dauerhaft oder vorübergehend sind. Weitere gängige Zusatzleistungen sind die finanzielle Absicherung von Bergungskosten, Reha-Beihilfe und die Übernahme von kosmetischen Operationen.
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Experten-Tipp

Achte darauf, dass deine Unfall­versicherung bereits bei einer Invalidität ab einem Prozent Leistungen übernimmt.

Wann zahlt die Unfall­versicherung Krankenhaustagegeld?

Wenn du nach einem Unfall für mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben musst, zahlt dir deine Kranken­versicherung in der Regel ab dem 43. Tag ein Krankentagegeld. Darüber hinaus beziehst du ab Tag eins deines Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld – vorausgesetzt, du hast einen solchen Zusatz vereinbart. Bist du privat abgesichert, kannst du das Krankenhaustagegeld entweder über deine private Kranken­versicherung oder über die private Unfall­versicherung vereinbaren. Auch eine Kombination der Zahlungen ist möglich.

Wichtig: Bei Krankenhaustagegeld, das von der Unfall­versicherung gezahlt wird, muss die langfristige stationäre Behandlung durch einen Unfall ausgelöst worden sein – im Krankheitsfall würde nur die Kranken­versicherung ein entsprechendes Tagegeld zahlen.

Hast du das Krankenhaustagegeld der Unfall­versicherung in Anspruch genommen, kannst du im Anschluss außerdem sogenanntes Genesungsgeld beziehen. Diese Geldleistung ist beispielsweise für die Unterstützung im Haushalt während der Genesungsphase vorgesehen. 

Wann zahlt die (private) Unfall­versicherung?

„Jetzt habe ich schon eine Unfall­versicherung, und die zahlt trotzdem nicht.“ Das ist leider häufig zu hören. In den meisten Fällen verweigert die Unfall­versicherung Geldleistungen, weil es sich bei dem vermeintlichen Unfall gar nicht um einen solchen handelt. Ein Vorkommnis, das einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat, wird erst dann als Unfall gewertet, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Der Schaden ist durch äußere Einwirkungen entstanden, etwa durch menschliches Handeln oder eine Naturkraft. Verlierst du nach einem Sturz beispielsweise die Funktionsfähigkeit eines Beins, gilt das in der Regel als Unfall, erst recht, wenn der Sturz durch Glatteis herbeigeführt wurde.
  • Der Schaden muss plötzlich und ohne längere Vorgeschichte eingetreten und unfreiwillig geschehen sein. Der Begriff „unfreiwillig“ ist wichtig, da so beispielsweise Leistungen im Falle einer Selbstverletzung ausgeschlossen werden.

Gut zu wissen

Für psychische Schäden, die durch Unfälle entstehen, und eventuelle Sachschäden sind innerhalb der Unfall­versicherung keine Leistungen vorgesehen.

Wann zahlt die Unfall­versicherung nicht?

Viele Versicherte sind unsicher, wann ein Unfall wirklich ein Unfall ist. So fragen sich viele, was die Unfall­versicherung bei einem Knochenbruch oder Sturz zahlt. Meist lautet die Antwort: Gar nichts. Denn in der Regel heilen Knochenbrüche und Verletzungen wieder vollständig ab – die Beeinträchtigung ist also nicht dauerhaft. Auch bei inneren Verletzungen oder Schäden an Organen, die nicht durch äußere Einwirkung entstanden sind, greift eine Unfall­versicherung nicht. In solchen Fällen greifen stattdessen meist die Kranken- und ggf. auch die Berufsunfähigkeits­versicherung

Experten-Tipp

Wenn du deinen Versicherungsschutz in jeder Lebenslage überprüfen und komplettieren möchtest, stehen dir die CLARK-Experten gerne beratend zur Seite.

Was zahlt die Unfall­versicherung bei einem Knochenbruch?

Da ein Knochenbruch in den meisten Fällen innerhalb einiger Wochen komplett ausheilt, sind grundsätzlich keine Leistungen vorgesehen. Musst du aufgrund eines komplizierten, durch einen Unfall verursachten Bruchs längere Zeit im Krankenhaus bleiben, hast du eventuell Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Außerdem gibt es bei einigen Versicherern eine kostenpflichtige Zusatzleistung: das sogenannte Gipsgeld, auch Schmerzensgeld genannt. Bei einem unfallbedingten Knochenbruch, der ambulant oder teilstationär versorgt wird, erhältst du eine einmalige Summe als finanzielle Entschädigung. 

Wie viel zahlt die Unfall­versicherung bei einer Schulterverletzung?

Bei einer Schulterverletzung kommt es ebenfalls auf die Schwere der Blessur an. Behältst du einen dauerhaften Schaden beziehungsweise ist die Funktion der Schulter dauerhaft eingeschränkt, greift die Gliedertaxe und du erhältst entsprechende Leistungen von der Unfall­versicherung. Heilt die Verletzung wieder aus, kann auch hier das oben erwähnte Gipsgeld interessant sein. In vielen Fällen werden nämlich nicht nur Brüche darüber abgesichert, sondern auch Schäden an Bändern und Sehnen. Betreibst du beispielsweise einen Sport, bei dem Schulterverletzungen häufig vorkommen, lohnt es sich, bei der Wahl der Unfall­versicherung genau auf passende (Zusatz-)Leistungen zu schauen.

Greift die Unfall­versicherung bei einem Kreuzbandriss?

Ein Kreuzbandriss ist einer jener gesundheitlichen Schäden, die oft lange in der Heilung brauchen und sogar dauerhafte Beeinträchtigungen nach sich ziehen können. Für die private Unfall­versicherung ist ein Kreuzbandriss also ein typischer Versicherungsfall. Neben ergänzenden Leistungen für die (schnellere) Regeneration und Reha-Maßnahmen können auch Krankenhaustagegeld und Invaliditätszahlungen fällig werden. 

Zahlt die Unfall­versicherung bei einem Sturz?

Bei einem Sturz liegt per Definition meist ein Unfall vor, denn er passiert plötzlich, ist von außen bedingt und unfreiwillig. Wie in allen anderen Fällen gilt natürlich auch hier: Die Schäden, die durch den Sturz entstehen, müssen dauerhaft sein, damit die Police umfangreiche Leistungen zahlt. Das Krankenhaustagegeld wird ggf. unabhängig davon gezahlt. 

Was zahlt die Unfall­versicherung bei einem Schlaganfall?

Ein Schlaganfall ist tatsächlich ein etwas kniffliger Versicherungsfall, denn es gibt hier zwei Möglichkeiten: Entweder der Versicherte erleidet einen Unfall und infolgedessen einen Schlaganfall. Oder der Versicherte erleidet einen Schlaganfall und verursacht daraufhin einen Unfall. Im ersten Fall ist die Versicherung zu Leistungen verpflichtet. Im zweiten Fall jedoch nicht, denn grundsätzlich sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen von der Haftung ausgeschlossen – außer, du versicherst diesen Fall explizit mit. Zu den versicherten Störungen gehört dann beispielsweise auch ein Herzinfarkt als Unfallauslöser.

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