Unfallversicherung – Progression
Die Auszahlung an den Grad der Einschränkung anpassen
Das Wichtigste in Kürze
Unfallversicherungen übernehmen anfallende Kosten, wenn du nach einem Unfall langfristig oder sogar dauerhaft körperlich eingeschränkt bist. Je größer der gesundheitliche Schaden, desto höher sind oftmals die Folgekosten, um beispielsweise deine Wohnung der neuen Lebenssituation entsprechend umzubauen. Eine Progression innerhalb der Unfallversicherung kann dann sinnvoll sein, damit du zusätzliches Geld erhältst.
- Die Progression ist ein prozentualer Wert, der sich je nach Schwere deiner Invalidität um 225, 350 oder 500 % der zu zahlenden Versicherungssumme erhöht.
- Die Progressionsberechnung basiert auf auf der Versicherungsgrundsumme.
- Die Grundsumme sollte mindestens 2 bis 3 Jahresgehältern entsprechen und die Progression 350 %.
Was ist die Progression bei der Unfallversicherung?
Die Progression ist einer von 3 Bestandteilen, die über die Höhe der Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalls entscheiden. Eine private Unfallversicherung muss keine Progression enthalten, grundsätzlich ist eine entsprechende Vereinbarung aber sinnvoll. Die beiden anderen Faktoren sind die Grundsumme und die Gliedertaxe bzw. der Invaliditätsgrad. Im Detail lassen sich die 3 Punkte wie folgt erklären:
- Die Grundsumme ist die Basis, die zur Berechnung des letztlich gezahlten Betrags herangezogen wird.
- Die Gliedertaxe ist eine Übersicht, die einzelnen Körperteilen einen prozentualen Wert zuweist, der mit der Grundsumme im Versicherungsfall verrechnet wird.
- Die Progression ist ein prozentualer Wert, um den sich die zu zahlende Summe ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (schrittweise) erhöht. Übliche Werte sind 225, 350 oder 500 %.
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Hol dir CLARKWie funktioniert die Berechnung der Progression?
Um zu verstehen, wie die Progression in der Unfallversicherung berechnet wird bzw. wie sie sich auf den auszuzahlenden Betrag auswirkt, hilft ein Rechenbeispiel:
Angenommen, du vereinbarst eine Grundsumme von 200.000 € und erleidest einen so schweren Unfall, dass du anschließend als Vollinvalide giltst (100 % Invaliditätsgrad): Ohne Progression erhältst du dann einmalig die komplette Grundsumme. Mit einer Progression von 350 % würdest du bei Vollinvalidität 700.000 € erhalten.
Liegt der Invaliditätsgrad unter 100 %, werden meist Staffelungen für die Progression festgelegt. Die Grenzen verlaufen oft bei 25 %, 50 % und manchmal auch noch bei 75 % Invalidität. Ist ein Grenzwert überschritten, verdoppelt, verdreifacht oder verfünffacht sich ein Teil der Berechnungsgrundlage.
Wieder hilft ein Beispiel: Angenommen, du vereinbarst, dass ab 50 % das Dreifache gezahlt wird, und es wird ein Invaliditätsgrad von 52 % festgestellt. Dann werden auf jeden Prozentschritt ab 50 % immer 3 Prozentpunkte draufgeschlagen – also: 50 + 3 = 53; 53 + 3 = 56; 56 + 3 = 59 %. Bei 52 % Invalidität würdest du ohne die Progression 104.000 € erhalten – mit der Progression wie im Beispiel wären es 118.000 €, 59 % der vereinbarten Grundsumme.
Um dir und anderen Versicherungsnehmern das mühsame Rechnen im Fall der Fälle zu ersparen, findest du eine Progressionstabelle im Kleingedruckten jeder Unfallversicherung. In den Tabellen werden für den vereinbarten Progressionssatz (225, 350 oder 500 %) die verschiedenen Grade der Invalidität mit dem zu zahlenden Anteil der Versicherungssumme abgebildet. Alles, was du dann noch tun musst, ist, diesen Wert mit der Grundsumme ins Verhältnis zu setzen, und schon kannst du nachvollziehen, wie viel Geld du tatsächlich erhältst.
Wie hoch sollten Grundsumme und Progression sein?
Da mit zunehmender Schwere eines Unfalls und dessen Folgen die Kosten schnell in die Höhe schießen, ist eine Unfallversicherung mit Progression eigentlich immer sinnvoll. Auch wenn das höhere Beiträge bedeutet – im Fall der Fälle wirst du dankbar sein. Doch welche Summen und Werte sind empfehlenswert, damit eine Unfallversicherung mit Progression sinnvoll ist? Eine pauschale Empfehlung lässt sich nur schwer geben. Als grober Richtwert kann aber das Bruttojahresgehalt herangezogen werden: Die Grundsumme sollte mindestens 2 bis 3 Jahresgehältern entsprechen. Was die Höhe der Progression betrifft, bist du mit 350 % immer gut beraten.
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