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Soziale Pflege­­versicherung – Patientenverfügung

Alles Wichtige zur Patientenverfügung in der Pflege­versicherung

Wann greift die Patientenverfügung? Wieso brauche ich eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung? Alles was du darüber wissen musst, erfährst du hier.
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Das Wichtigste in Kürze

Für eine Pflegebedürftigkeit vorzusorgen bedeutet nicht nur, eine Pflege­versicherung abzuschließen, sondern auch eine Patientenverfügung aufzusetzen. Ein Thema von Wichtigkeit, das aber nur allzu oft und gerne aufgeschoben wird. Es sollte sich jedoch dringend mit dem Thema auseinandergesetzt werden, bevor die Pflegebedürftigen das nicht mehr können.

  1. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass die Ärzte und Pfleger Entscheidungen in deinem Sinne treffen, wenn du das nicht mehr kannst.
  2. Du solltest außerdem eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung aufsetzen.
  3. Diese Dokumente sind unter gewissen Voraussetzungen auch ohne notarielle Beglaubigung gültig.

Die Patientenverfügung verstehen

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wenn du dich mit dem Thema Pflege noch nicht auseinandergesetzt hast, ist für dich erst einmal wichtig zu wissen, was eine Patientenverfügung überhaupt ist. Es handelt sich um eine sogenannte Vorausverfügung, falls du eines Tages pflegebedürftig wirst.

In diesen Unterlagen legst du individuell fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst, falls du nicht mehr in der Lage sein solltest, persönlich deine Einwilligung zu geben.

Ziel ist also, medizinische Behandlungen auszuschließen, zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen, falls du nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kannst.

Dadurch stellst du sicher, dass die Behandlung in jeder Lebenssituation nach deinen Wünschen abläuft, denn die Ärzte und Pfleger sind an deine Verfügung gebunden.

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Was passiert, wenn du keine Verfügung hast?

Grundsätzlich darf eine ärztliche Behandlung nur stattfinden, wenn der Patient zugestimmt hat. In der Regel findet dafür eine ärztliche Beratung statt, nach der du deinen Patientenwillen äußern kannst. Allerdings ist das manchmal durch eine schwere Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr möglich.

Daraufhin werden ärztliche Maßnahmen ergriffen, welche die Mediziner für notwendig und sinnvoll halten. Diese Behandlungen wiederum dürfen nur mit Zustimmung des Patienten abgebrochen werden, welche dann ebenfalls nicht mehr eingeholt werden kann.

Die Annahme, das Entscheidungsrecht gehe automatisch auf die Angehörigen über, ist falsch. Stattdessen entscheidet das Gericht, falls es zu Konflikten bezüglich der Behandlung kommt. Ohne gesetzliche Grundlage in Form einer wirksamen Patientenverfügung liegt die Entscheidungsgewalt beim behandelnden Arzt.

Warum ist die Verfügung so wichtig?

Medizinische Notfälle lassen sich niemals ausschließen, unabhängig von deiner Gesundheit oder deinem Alter. Du hast dann im Ernstfall zwar Anspruch auf Leistungen aus der Kranken– oder Pflege­versicherung und kannst die Behandlung theoretisch nach deinen Vorstellungen gestalten, in der Praxis ist das in der konkreten Situation aber oftmals nicht möglich.

Somit kann der Arzt nur medizinisch abwägen, was er als sinnvoll erachtet und was nicht. Das bedeutet unter Umständen eine Behandlung, die nicht deinen persönlichen Wertvorstellungen entspricht.

Zusammenfassung

  • Neben der Pflege­versicherung ist die Patientenverfügung eine wichtige Vorsorge, falls du eines Tages auf eine Pflege angewiesen bist.
  • Durch die Verfügung kannst du diese Pflege konkret nach deinem Willen gestalten – obwohl du dann vielleicht nicht mehr in der Lage bist, diesen zu äußern.
  • Die Verfügung ist die gesetzliche Grundlage, um in einer solchen Situation die Entscheidungen noch selbst treffen zu können oder diese per Vollmacht an deine Angehörigen zu übertragen.

Die Dokumente aufsetzen

Wann solltest du eine Patientenverfügung verfassen?

Eine Patientenverfügung ist in jedem Lebensalter sinnvoll. Setze sie am besten so früh wie möglich auf. Eine Änderung ist jederzeit möglich. Die meisten Menschen kümmern sich um die Formalitäten, wenn sie eine Pflege­versicherung abschließen oder wechseln.

Doch auch andere Anlässe, wie die Pflege von Angehörigen, sorgen häufig dafür, dass sie sich mit dem Thema auseinandersetzen. Wichtig ist, nicht zu warten, bis du bereits eine Pflege benötigst, sondern die Möglichkeit zur Vorsorge schnellstmöglich zu ergreifen.

Wie erstellst du die Patientenverfügung?

Um eine Verfügung zu erstellen, nutzt du ein spezielles Dokument. Mittlerweile gibt es dafür zahlreiche kostenlose Formulare als Vorlage im Internet. Eine Beratung vorab durch einen Arzt deines Vertrauens oder die Pflege­versicherung ist dennoch zu empfehlen, damit du deine gesetzlichen Möglichkeiten kennst und deinen Willen rechtswirksam festhältst.

Für ihre Gültigkeit muss die Verfügung in gesetzlicher Hinsicht einige Voraussetzungen erfüllen. Sie muss schriftlich aufgesetzt werden und folgende Angaben enthalten:

  • Eingangsformel
  • konkrete Situationen, in denen dein Wille umgesetzt werden soll, und Schilderung, wie dein mutmaßlicher Wille jeweils aussieht
  • konkrete Regelungen zu den einzelnen Maßnahmen, die in medizinischer Hinsicht gewünscht oder ausgeschlossen werden
  • Schlussformel

Außerdem braucht die Patientenverfügung ein Datum und eine eigenhändige Unterschrift. Neben den genannten sind noch viele weitere Inhalte möglich und üblich, um genauestens deine Vorstellungen zu definieren. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.

Der Gang zum Notar kann trotzdem sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass die geänderte oder neue Patientenverfügung rechtlich gültig und ausreichend konkret ist, um jede Behandlungssituation zu bestimmen. Je genauer du also die gewünschten Leistungen festlegst, desto genauer wirst du im Fall der Fälle auch nach deinem mutmaßlichen Willen versorgt.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nicht vergessen

Nicht vergessen solltest du außerdem die Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. Es handelt sich dabei um ähnliche Dokumente, die pflegenden Angehörigen und Medizinern den Fall einer Pflege erleichtern sollen.

Obwohl deine Patientenverfügung im Optimalfall alle möglichen Szenarien abdeckt und darüber aufklärt, wie du um im Ernstfall behandelt – oder auch nicht – werden willst, kann es vorkommen, dass es zu Situationen kommt in denen deine schriftliche Erklärung (also die Patientenverfügung) nicht eindeutig genug ist. 

Du solltest daher eine Vorsorgevollmacht erstellen, um eine Person auszuwählen, die per Vollmacht deine Entscheidungen trifft, falls du dazu nicht mehr in der Lage bist. Der oder die Bevollmächtigte kann daraufhin zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen beenden, eine künstliche Beatmung verweigern oder sich gegen eine künstliche Ernährung entscheiden – anhand deiner Patientenverfügung oder, falls keine solche vorhanden ist, nach eigenem Ermessen.

Die bevollmächtigte Person bekommt ebenfalls die Entscheidungsgewalt, falls deine Angaben in der Patientenverfügung nicht eindeutig genug waren. Wer die Vorsorgevollmacht erhält sollte daher wohl überlegt sein. 

Neben der Vorsorgevollmacht oder falls du keine Vorsorgevollmacht erteilst hast, solltest du auch eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Sollte es zu einem Ernstfall kommen, der gar nicht in deiner Patientenverfügung abgedeckt ist, würde das Gericht einen Betreuer stellen der Entscheidungen für dich trifft. 

Damit solche wichtigen medizinischen Entscheidungen nicht von fremden Menschen getroffen werden, kannst du mit der Betreuungsverfügung den betroffenen Betreuer selbst bestimmen. Er oder Sie wird dann im Zweifelsfall vom Gericht bestellt.

Zusammenfassung

  • Eine kostenlose Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung solltest du so früh wie möglich erstellen.
  • Du kannst diese zusätzlich durch einen Notar beglaubigen lassen.
  • Die Dokumente müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht wirksam zu sein.
  • Trotz Patientenverfügung sind die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung wichtig, um dich bestmöglich abzusichern.

Die Details klären

Bevollmächtige Personen richtig bestimmen

Damit die Pflegebedürftigen (nur) jene Leistungen erhalten, die sie wünschen, können sie einen Bevollmächtigten bestimmen. Diese Person entscheidet, wie du medizinisch versorgt wirst und welche Leistungen du verweigerst.

Es ist daher wichtig, dir sorgfältig zu überlegen, wen du in die Vorsorgevollmacht einträgst. Häufig handelt es sich dabei um die Person, die auch die Leistungen aus deiner Pflege­versicherung verwaltet, falls du eine Pflege benötigst. Das ist aber kein Muss.

Wichtiger ist, dass du ein großes Vertrauen zum Bevollmächtigten hast und er oder sie genauestens deine Wünsche kennt. Viele Patienten bestimmen daher einen ihnen nahestehenden Angehörigen wie den Ehepartner oder ein Kind. Es handelt sich um eine Entscheidung, die du sorgfältig abwägen solltest.

Weiterhin gilt es, denjenigen über die Vorsorgevollmacht sowie deine Wünsche zu informieren und die Bestimmungen an einem Ort aufzubewahren, den der bestellte Betreuer kennt, denn in Notfällen müssen Entscheidungen oft schnell getroffen werden.

Kosten für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wie bereits erwähnt, sind die Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung auch ohne Notar gültig. Du kannst diese einfach mithilfe eines kostenlosen Musters erstellen. Sofern alle Pflichtangaben enthalten sind, sind die Regelungen daraufhin gültig, zum Beispiel die Bestimmung deines gesetzlichen Vertreters.

Dennoch kann es sinnvoll sein, zusätzlich notarielle Beglaubigungen erstellen zu lassen. Die Kosten liegen dafür meistens im zweistelligen Bereich. Am besten fragst du vorab kurz nach den Preisen des jeweiligen Notars.

Zusammenfassung

  • Welche Person du bevollmächtigst, kannst du frei entscheiden. Es kann, muss sich dabei aber nicht, um die Verwalter der Leistungen aus deiner Pflege­versicherung handeln. Auch andere Vertrauenspersonen zu wählen, ist möglich.
  • Wichtig ist, der betreffenden Person deine Entscheidung mitzuteilen, ihr den Aufbewahrungsort der Dokumente zu nennen und deine Wünsche zu schildern.
  • Auch ein formloses Schreiben ist rechtsgültig, sofern alle Pflichtangaben darin zu finden sind.
  • Wünschst du dennoch eine Bestätigung durch einen Notar, fallen überschaubare Kosten an. Wenn es um deine Vorsorge geht, solltest du nicht an der falschen Stelle sparen.

Eine Pflegezusatz­versicherung abschließen

Wer sich im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit keine Sorgen um deren Finanzierung machen und auch nicht den eigenen Kindern zur Last fallen will, der sollte sich frühzeitig über eine private Pflegezusatz­versicherung Gedanken machen. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

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