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Pflegezusatz­­versicherung – ohne Gesundheitsprüfung

Optimale Vorsorge für den Pflegefall ohne Gesundheitsprüfung

Eine zusätzlich Pflege­versicherung ohne Gesundheitsfragen? Der Pflege-Bahr macht es möglich. Welche Dinge du unbedingt beim Abschluss beachten solltest.
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Das Wichtigste in Kürze

Eine zusätzliche Pflege­versicherung hilft, die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten zu schließen. Bevor ein Vertrag geschlossen wird, fragen Versicherer jedoch regelmäßig den Gesundheitszustand der Antragsteller ab. Was ist, wenn das zur Hürde wird? Der Pflege-Bahr ist eine Alternative, denn diese Pflegezusatz­versicherung kannst du ohne Fragen zu deiner Gesundheit abschließen. Allerdings gibt es ein paar Punkte, die du vor Abschluss eines solchen Tarifs bedenken solltest.

  1. Staatliche Zuschüsse und der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung sind die großen Pluspunkte
  2. Die Vor- und Nachteile solltest du vor Abschluss der zusätzlichen Pflege­versicherung abwägen
  3. Ein Vergleich der Tarife lohnt sich, denn trotz Förderung sind nicht alle Angebote gleich gut

Überblick zum Pflege-Bahr

Den Pflege-Bahr gibt es seit Beginn des Jahres 2013 und er wurde im Rahmen des staatlichen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz geschaffen. Der Name geht auf den damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zurück. Das Besondere dieser zusätzlichen Pflege­versicherung ist, dass sie allen Menschen offensteht und staatlich gefördert wird. Damit haben alle Bürger die Möglichkeit, eigenverantwortlich eine Vorsorge für die Pflegebedürftigkeit zu treffen. 

Ohne Gesundheitsprüfung

Wie bei anderen staatlich geförderten Versicherungen müssen Versicherer die Anträge zu dieser privaten Pflegezusatz­versicherung ohne Fragen zur Gesundheit annehmen. Es besteht eine Aufnahmepflicht. Außerdem sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse unzulässig.

Das gilt für alle Erkrankungen, auch für schwerwiegende Krankheiten, wie Multiple Sklerose, eine HIV-Infektion oder Parkinson-Krankheit, sowie die weiter verbreiteten Leiden, die das Herz-Kreislauf-System, das Muskel-Skelettsystem oder psychische Erkrankungen betreffen. Dadurch will der Staat auch den Menschen eine zusätzliche Pflege­vorsorge ermöglichen, die aufgrund von Vorerkrankungen sonst wenig Chancen bei regulären Tarifen einer ergänzenden Pflege­versicherung hätten.

Staatliche Förderung

Ein weiteres Kernelement des Pflege-Bahrs ist die staatliche Zulage. Wenn du einen monatlichen Beitrag von mindestens 10 Euro aus der eigenen Tasche zahlst, legt der Staat zusätzlich 5 Euro im Monat drauf. Auf das Jahr gesehen sind das immerhin 60 Euro. Die Kriterien für den Zuschuss sind bewusst niedrigschwellig gewählt, damit grundsätzlich alle Menschen eine solche private Vorsorge treffen können, auch im Falle eines kleinen Budgets.

Welche Leistungen bietet der Pflege-Bahr?

Im Kern handelt es sich bei Pflege-Bahr-Policen um eine Pflegetagegeld­versicherung. Pflegebedürftige erhalten einen festen Tagessatz, der nach Pflegegraden gestaffelt ist, und wird als monatliches Pflegegeld ausgezahlt. Die Leistungsempfänger dürfen frei darüber verfügen. Dabei ist egal, ob sie mit häuslicher Pflege, einer ambulanten Pflege oder einer vollstationären Pflege versorgt werden.

Im direkten Vergleich zu Pflegezusatz­versicherungen mit Gesundheitsprüfung sind die Leistungen zwar begrenzt, aber der Gesetzgeber verpflichtet Versicherer dazu, einen Mindestbetrag auszuzahlen. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem Pflegegrad, ehemals Pflegestufe.

Den vollen Satz von mindestens 600 Euro erhalten Versicherte erst beim Pflegegrad 5. Im Gegensatz zu den anderen Pflegezusatz­versicherungen erhalten die Personen schon bei Einsetzen der Pflegebedürftigkeit eine Leistung aus dem geförderten Tarif. Das heißt, schon bei geringen Beeinträchtigungen im Alltag, also ab Pflegegrad 1, erhältst du den Mindestauszahlungsbetrag von 60 Euro. Bei anderen Tarifen erhalten Versicherte meist erst ab Pflegegrad 2 oder höher entsprechende Leistungen.

Beitragshöhe

Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der jährliche Mindestbeitrag bei 180 Euro liegen, das sind im Monat 15 Euro. Der jährliche Förderbeitrag von 60 Euro (5 Euro monatlich) wird aber verrechnet. Du müsstest pro Jahr also mindestens 120 Euro für den Pflege-Bahr aufwenden.

Der jährliche Mindestbeitrag ist gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus variieren die Kosten für die geförderte Pflegezusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung zum Teil stark. Dabei hängen sie von zwei Faktoren ab, nämlich dem Eintrittsalter des Versicherten und den Konditionen des Tarifs.

Zusammenfassung

  • Der Pflege-Bahr soll allen Bürgern den Abschluss einer zusätzlichen Pflege­versicherung ermöglichen.
  • Sie kommt ohne Fragen zur Gesundheit und Vorerkrankungen aus.
  • Die Pflege-Bahr-Versicherung wird mit einem staatlichen Zuschuss zum Monatsbeitrag unterstützt.
  • Die Leistungen sind niedriger als bei anderen Pflegezusatz­versicherungen, aber ein Mindestbetrag ist garantiert.
  • Der Mindestbeitrag liegt bei 10 Euro Eigenanteil. Darüber hinaus hängt die Beitragshöhe von dem Alter des Antragstellers sowie den Konditionen des Tarifs ab.

Wann der Abschluss eines Pflege-Bahrs sinnvoll ist

Um diese Frage zu beantworten, solltest du die Vor- und Nachteile dieses Tarifs verstehen. Erst dann kannst du entscheiden, ob die zusätzliche Pflege­versicherung eine gute Wahl für dich ist.

Vorteile

Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Unabhängig von Vorerkrankungen kannst du diese Versicherung abschließen, da es keinen Gesundheitsfragebogen gibt. Zudem gibt es keine Altersbeschränkungen und jeder Antragsteller, der noch keine Pflegestufe hat, muss aufgenommen werden. Leistungsausschlüsse und Risikoaufschläge sind verboten. Außerdem gibt dir der Staat ein bisschen Geld dazu und du musst die Versicherungsprämien nicht komplett aus eigener Tasche zahlen.

Nachteile

Die Versicherungen dürfen im Pflege-Bahr-Tarif nicht nach Gesundheitszustand differenzieren und müssen die Kosten damit – unabhängig von Vorerkrankungen – auf alle Versicherten verteilen. Aus dieser Voraussetzung ergeben sich im Preis-Leistungs-Verhältnis höhere Monatsbeiträge als vergleichsweise bei ungeförderten Pflegezusatz­versicherungen. Außerdem wird bei den Leistungen gespart, wenngleich die gesetzliche Verpflichtung der Mindestauszahlung natürlich eingehalten wird. Dies wird im Wesentlichen über drei Mechanismen reguliert:

  • Erstens gibt es eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren, bis Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausnahme ist nur für Personen, deren Pflegebedürftigkeit in Folge eines Unfalls entsteht.
  • Zweitens müssen Beiträge auch als Pflegefall weitergezahlt werden. Das mindert für dich persönlich natürlich zusätzlich die Leistung, weil du im Prinzip einen Teil des Geldes zurück an den Versicherer überweist.
  • Drittens sind die Leistungen bei niedrigen Pflegegraden gering – aber immerhin gibt es sie, was bei anderen privat abgeschlossenen, zusätzlichen Pflege­versicherungen nicht immer der Fall ist.

Für wen der Pflege-Bahr die richtige Wahl ist

Die geförderte Pflegezusatz­versicherung ohne Gesundheitsfragen ist für bereits Erkrankte und Menschen mit einem erhöhten Pflegerisiko oft die einzige Möglichkeit, eine bezahlbare Vorsorge für Pflegebedürftigkeit zu treffen.

Für junge und gesunde Menschen ist sie als zusätzliche Absicherung anzusehen. Um die finanzielle Lücke zwischen Pflegekosten und Leistungen der sozialen Pflege­versicherung zu schließen, sollte der Pflege-Bahr im Idealfall mit einer ungeförderten zusätzlichen Pflege­versicherung gekoppelt werden.

Bei einigen Anbietern entfällt bei der Kombination des Pflege-Bahrs und einer weiteren privat abgeschlossenen Pflegezusatz­versicherung sogar die Wartezeit. Wenn du unsicher bist, ob die geförderte Pflegezusatz­versicherung das Richtige für dich ist, beraten dich die CLARK-Experten.

Zusammenfassung

  • Vorteile des Pflege-Bahrs sind der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung sowie die finanzielle Unterstützung des Staates.
  • Nachteilig ist, dass die Versicherung ein hohes Risiko von vielen Vorerkrankungen auf alle Versicherten umlegen muss.
  • Daher regulieren die Versicherer ihre Kosten über die lange Wartezeit, die weitere Beitragszahlung im Pflegefall sowie die geringen Leistungen bei niedrigen Pflegegraden.
  • Diese zusätzliche Pflege­versicherung ist geeignet für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine andere Pflege­vorsorge treffen können.
  • Ansonsten empfiehlt sich die Kombination mit ungeförderten Pflegezusatz­versicherungen.

Was Du beim Abschluss beachten solltest

Bevor Du eine Police für den Pflege-Bahr abschließt, gibt es noch ein paar wissenswerte Aspekte rund um diese Art der zusätzlichen Pflege­versicherung.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Pflege-Bahr-Voraussetzungen sind relativ einfach zu erfüllen. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und einen deutschen Wohnsitz haben. Außerdem musst du eine gesetzliche oder private Pflegepflicht­versicherung haben. Diese ist in der Regel an deine Kranken­versicherung gekoppelt.

Außerdem darfst du bislang keine Zahlungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflege­versicherung erhalten haben. Sprich, du bist noch nicht pflegebedürftig und hast keinen anerkannten Pflegegrad. Zu guter Letzt darf keine anderweitige Pflege-Bahr-Versicherung bestehen.

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss

Ein Höchstalter gibt es nicht. Aber je später die Police abgeschlossen wird, desto höher sind die Beiträge. Vor allem ab 60 Jahren steigen die Beiträge deutlich. Daher empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung so früh wie möglich abzuschließen.

Rückwirkende Leistungen

Bei manchen Tarifen gibt es die Möglichkeit, rückwirkende Leistungen zu erhalten. Wird zum Beispiel von einer zentralen Stelle der Pflegegrad 3 einer Person festgestellt, besteht Anspruch aus einer Pflegetagegeld-Versicherung wie dem Pflege-Bahr. Der Zeitpunkt, ab dem eine Versicherung leistet, ist allerdings je nach Vertrag unterschiedlich definiert.

Manche zahlen erst dann, wenn du sie tatsächlich über die Pflegedürftigkeit informiert hast. Ist das der Fall, solltest du natürlich schnellstmöglich das Versicherungsunternehmen kontaktieren. Werden rückwirkende Leistungen vereinbart, leistet die Versicherung ab Zeitpunkt der Feststellung – auch wenn du dich erst später meldest.

Unterschiedliche Wartezeiten

Die Wartezeit bei einer Pflege­versicherung bedeutet, dass diese abgelaufen sein muss, bevor du das Pflegegeld beziehen kannst. Wird vorher eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, gehst du finanziell erstmal leer aus. Die Versicherung zahlt erst dann, wenn die Wartezeit vorbei ist. Das ist ein recht üblicher Mechanismus in der Versicherungsbranche.

Bei dem staatlich geförderten Pflege-Bahr hängt die Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht vom Versicherer ab. Sie kann bis zu fünf Jahre betragen. Die meisten Versicherungstarife reizen das aus, aber wirf trotzdem einen Blick drauf, damit es keine böse Überraschung gibt. Eine Ausnahme ist die Pflegebedürftigkeit als Folge eines Unfalls, dann entfällt die Wartezeit.

Steuerlich absetzbar

Du kannst noch ein paar Euro sparen, denn du kannst den Eigenanteil der geförderten Pflegezusatz­versicherung steuerlich absetzen. Er gehört zu den Vorsorgeaufwendungen und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Einen entsprechenden Nachweis stellt dein Versicherer aus.

Beantragung der Förderung

Normalerweise musst du staatliche Förderungen bei der Zulagenstelle beantragen. Im Falle des Pflege-Bahr ist das jedoch denkbar unkompliziert, denn das übernimmt dein Versicherungsunternehmen. Es kümmert sich um alle Formalitäten, die mit der staatlichen Förderung zusammenhängen. Die Zulagenstelle zahlt die Förderung jährlich an die Versicherung, die sie direkt mit deinen Beiträgen verrechnet.

Beitragsdynamik

Der Gesetzgeber erlaubt bei Pflege-Bahr-Verträgen eine sogenannte Beitragsdynamik. Das ist besonders sinnvoll, wenn du die zusätzliche Pflege­versicherung in jungen Jahren abschließt. Bei langen Vertragslaufzeiten macht sich die Inflation, und damit der Wertverlust des Geldes, stärker bemerkbar. Durch die Dynamisierung steigen zwar regelmäßig die Beiträge, gleichzeitig aber auch deine späteren Leistungsansprüche.

Verschiedene Angebote vergleichen

Auch wenn viele Aspekte dieser zusätzlichen Pflege­versicherung gesetzlich vorgegeben sind, lohnt es sich dennoch, die Angebote der Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Die staatliche Unterstützung ist in dem Fall keine automatische Voraussetzung, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.

Die Beratung für die geförderten Pflegezusatz­versicherungen ist leider oft defizitär bei den Versicherungsmaklern – der Grund liegt in der niedrigen Provision für dieses Produkt. Wenn du Fragen hast, stehst du aber nicht alleine da, denn die CLARK-Experten helfen dir jederzeit gerne weiter.

Zusammenfassung

  • Die Aufnahmevoraussetzungen sind denkbar einfach: Am wichtigsten ist, dass du Teil der gesetzlichen oder privaten Pflege­versicherung bist (was in der Regel an deine Kranken­versicherung gekoppelt ist) und keinen anderen Pflege-Bahr-Vertrag hast.
  • Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge, ab 60 Jahren wird es überproportional teuer.
  • Achte auf die vereinbarte Wartezeit im Tarif und prüfe, ob Leistungen rückwirkend erhältlich sind.
  • Die Beiträge zum Pflege-Bahr sind steuerlich absetzbar.
  • Um die Beantragung der staatlichen Zulage kümmert sich deine Versicherung.
  • Mit der Beitragsdynamik kannst du verhindern, dass die vereinbarten Leistungen bei langen Zeiträumen der Inflation zum Opfer fallen.
  • Vergleiche unbedingt verschiedene Tarife – trotz staatlichem Zuschuss gibt es große Unterschiede.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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