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Pflege­­versicherung – Steuer

Wie sich die Pflege­versicherung steuerlich absetzen lässt

Lassen sich die Beiträge zur Pflege­versicherung von der Steuer absetzen? Welche Höchstbeträge gibt es und wo kannst du die Beiträge eintragen?
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Die gesetzliche Pflege­versicherung bezahlt nur einen Teil der Leistungen, die dir bei Pflegebedürftigkeit zustehen. Deshalb unterstützt der Staat die private Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit mit speziell geförderten Pflege­versicherungen. Neben einer Zulage kann das auch steuerliche Vorteile bedeuten. Doch nicht nur private Pflegezusatz­versicherungen lassen sich steuerlich absetzen. Auch die gesetzliche und private Pflegepflicht­versicherung solltest du in deiner Einkommensteuererklärung eintragen.

Ist die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung steuerlich absetzbar?

Auch Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung zählen in der Einkommensteuererklärung zu den Sonderausgaben, genauer gesagt zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Du kannst die Beiträge zur Pflege­versicherung sowie Basisbeiträge zur Kranken­versicherung somit vollständig von der Steuer absetzen – für dich, aber auch für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, für deren Unterhalt du sorgst. 

Man unterscheidet zwei verschiedene Höchstbeträge für „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (Stand: 2022). Sozial­versicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und Rentner haben einen Höchstbetrag von 1.900 Euro, bei Selbstständigen beträgt er 2.800 Euro. Viele Arbeitnehmer schöpfen diese Höchstbeträge bereits mit den Basisbeiträgen zu Kranken- und Pflege­versicherung komplett aus. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung kannst du allerdings auch dann komplett steuerlich geltend machen, wenn dabei die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen überschritten werden.

Bei zusammen veranlagten Ehepartnern erhöht sich der Höchstbetrag, die Berechnung ist allerdings nicht ganz einfach, da es zahlreiche Anwendungsfälle gibt. Ein Steuerberater kann hier weiterhelfen.

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Ist die private Pflege­versicherung steuerlich absetzbar?

Auch die Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung können von der Steuer abgesetzt werden – für dich und für Familienmitglieder, die über dich versichert sind. Anders als bei der privaten Kranken­versicherung, die sich nur zum Teil absetzen lässt, erkennt das Finanzamt die Beiträge vollständig an. Auch in diesem Fall können die Höchstbeträge überschritten werden.

Ist eine zusätzliche Pflege­versicherung steuerlich absetzbar?

Beiträge zur staatlich geförderten Pflege­versicherung sind steuerlich absetzbar, genau wie Beiträge zu ungeförderten Pflegezusatz­versicherungen. Allerdings können sie nur bis zum jeweiligen Höchstbetrag von 2.800 Euro beziehungsweise 1.900 Euro angerechnet werden. Häufig sind diese Höchstbeträge aber bereits ausgeschöpft. In diesem Fall wirken sich die Beiträge nicht mehr in der Steuererklärung aus.

Erreichst du die Höchstbeiträge nicht, sind deine Beiträge zu einer freiwilligen Pflege­versicherung steuerlich absetzbar. Sie werden aber nicht vollständig angerechnet, sondern nur bis die sonstigen Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag von 2.800 Euro beziehungsweise 1.900 Euro erreicht haben. 

Wo wird die Pflege­versicherung in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegepflicht­versicherung sowie zur zusätzlichen Pflege­versicherung werden im Elsterformular in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen.

  • Beiträge zur sozialen (gesetzlichen) Pflege­versicherung von Arbeitnehmern: Zeile 14 (entspricht Nr. 26 in der Lohnsteuerbescheinigung)
  • Beiträge zur sozialen (gesetzlichen) Pflegepflicht­versicherung, die anderweitig gezahlt werden (zum Beispiel bei freiwillig Versicherten): Zeile 19
  • Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung: Zeile 25
  • Beiträge zu zusätzlichen privaten Pflege­versicherungen: Zeile 29

Wenn du als Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung zahlst, vergiss nicht: Du musst auch die Beiträge eintragen, die dein Arbeitgeber bezahlt, sogenannte steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Dies geschieht in Zeile 39 (entspricht Nr. 24 c in der Lohnsteuerbescheinigung).

Ist die Pflege­versicherung für Eltern steuerlich absetzbar?

Wenn du unterhaltsberechtigte Kinder hast, die Beiträge zur Pflege­versicherung zahlen, diese aber nicht selbst steuerlich geltend machen können, erkennt das Finanzamt sie möglicherweise in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben an.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dein Kind eine Ausbildung macht. Es zahlt zwar Abgaben zu den Sozial­versicherungen, verdient aber möglicherweise nicht genug, um Steuern zu bezahlen. So kann es diese auch nicht in der Steuererklärung absetzen. Um die Beiträge in der Steuererklärung geltend machen zu können, müssen die Eltern diese allerdings tatsächlich gezahlt oder dem Kind zumindest erstattet haben. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Pflege­versicherungsbeiträge von Kindern in der Steuererklärung anzugeben:

  • Du hast Anspruch auf Kindergeld: Seite 2 der „Anlage Kind“, ab Zeile 33
  • Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld: Seite 2 der „Anlage Vorsorgeaufwand“, ab Zeile 40

In beiden Fällen benötigst du die Steueridentifikationsnummer deines Kindes.

Wie wähle ich die richtige Pflegezusatz­versicherung für die optimale Absicherung im Ernstfall?

Obwohl die soziale Pflege­versicherung in Deutschland fast allen Menschen vorgeschrieben ist und als finanzielle Unterstützung im Pflegefall gedacht ist, deckt sie nur die grundlegendsten Kosten ab. Die Einstufung in die 5 verschiedenen Pflegegrade kann dazu führen, dass trotz der Unterstützung durch die Pflegekasse hohe Kosten entstehen. Da sich die Angebote jedoch kaum in den Kosten und Leistungen unterscheiden, ist ein Vergleich kaum lohnenswert..

Wenn du daher zusätzliche Leistungen wünschst und die privaten Kosten im Pflegefall für dich und deine Angehörigen minimieren möchtest, ist es ratsam, frühzeitig eine Pflegezusatz­versicherung abzuschließen. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen hängt die Höhe des Tarifs vom Zeitpunkt des Abschlusses und dem Gesundheitszustand des Versicherten ab. Je früher du beginnst, desto erschwinglicher ist sie.

Nächste Schritte

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