Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Pflege­­versicherung – Träger

Das sind die Träger der Pflege­versicherung

In Deutschland ist die Pflege­versicherung Pflicht. Versicherungsträger sind die Pflegekassen, die an die jeweiligen Krankenkassen angeschlossen sind.
Über 180 Versicherer
App Store, 4.5
smiling woman
Trustpilot Logo
Basierend auf 2,739 Bewertungen
4.3 TrustScore

Hervorragend
Bereits über 700.000 CLARK Kund:innen

Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland ist die Kranken­versicherung Pflicht – dasselbe gilt auch für die Pflege­versicherung. Während dich die Kranken­versicherung im Krankheitsfall mit passenden Leistungen schützt, deckt die Pflege­versicherung das ebenfalls hohe Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Versicherungsträger der Pflege­versicherung sind die Pflegekassen, diese wiederum sind an ihre jeweiligen Krankenkassen gebunden. Ebenso verhält es sich bei privaten Kranken­versicherungen. In der Regel bist du also dort pflegeversichert, wo du auch krankenversichert bist.

  1. Kranken­versicherung und Pflege­versicherung sind in Deutschland Pflicht­versicherungen.
  2. Private und soziale Pflege­versicherung bieten eine Grundabsicherung, die dir zusteht, sollte Pflegebedürftigkeit eintreten.
  3. Die Höhe deines Beitrags richtet sich nach deinem Einkommen.

Die Leistungen deiner Pflegekasse

So funktioniert es

Die Leistungen von gesetzlichen und privaten Pflegekassen sind sich grundsätzlich ähnlich: Als Versicherter hast du im Falle von Pflegebedürftigkeit Anspruch auf eine Grundabsicherung. Die soziale Pflege­versicherung übernimmt einen Teil deiner Pflegekosten – egal, ob du in ambulanter Pflege betreut werden oder dich in stationäre Pflege in einer speziellen Einrichtung begeben möchtest. Selbst wenn du Versorgung durch pflegende Angehörige erfährst, zahlt die Kasse ein Pflegegeld. Mit welchen Leistungen du als Pflegebedürftiger rechnen kannst, ist von deinem Pflegegrad abhängig.

Pflegezusatz­versicherung

Da gesetzliche Pflege­versicherungen in der Regel nicht alle anfallenden Kosten decken, kann eine private Pflegezusatz­versicherung sinnvoll sein. Diese schließt die finanzielle Lücke, die deine Pflege mit sich bringen kann. Es gibt verschiedene Pflegezusatz­versicherungen, die für jeden Pflegefall unterschiedlich nützlich ist: Pflegetagegeld­versicherung, Pflegekosten­versicherung, Pflegerenten­versicherung und die staatliche Förderung durch Pflege-Bahr. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass es einen Unterschied zwischen der privaten Pflegezusatz­versicherung und der privaten Pflege­versicherung gibt: Die Pflegezusatz­versicherung ist eine freiwillig private Versicherung zur Schließung der Lücke, den die soziale oder private Pflege­versicherung nicht deckt.

Zusammenfassung

  • Private und soziale Pflege­versicherung bieten eine Grundabsicherung, die dem Versicherungsnehmer zusteht, sollte Pflegebedürftigkeit eintreten.
  • Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt einen Teil deiner Pflegekosten ab oder zahlt ein Pflegegeld, wenn du Versorgung durch pflegende Angehörige erfährst.
  • Um die Pflegelücke zu schließen, kannst du eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen.
  • Es gibt verschiedene Formen der Pflegezusatz­versicherung: Pflegetagegeld­versicherung, Pflegekosten­versicherung, Pflegerenten­versicherung und den Sonderfall Pflege-Bahr.

Die Träger der Pflege­versicherung

Die Versicherungsträger der Pflege­versicherung sind in Deutschland die Pflegekassen, diese sind an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und arbeiten selbstverwaltet in eigener Verantwortung. Für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet das, dass sie automatisch auch pflegeversichert sind. Privat Krankenversicherte sind ebenso automatisch in einer privaten Pflegepflicht­versicherung versichert. In Deutschland gibt es insgesamt 105 soziale Pflegekassen, deren Dachverband der GKV-Spitzenverband ist.

App Feature: Empfohlen für Dich
100 % kostenlos

Alles in einer App

Versicherungen abschließen, verwalten, anpassen und kündigen: Alles innerhalb weniger Sekunden per App.

Hol dir CLARK
App Feature: Expertenchat
Versicherungen

Dein optimaler Tarif

Unser Algorithmus vergleicht tausende Tarife von über 180 Anbietern, um den einen zu finden, der ideal zu dir passt.

Hol dir CLARK
App Feature: Clark unterstützt dich
Expert:innen-Chat

Hilfe per App

Du brauchst uns? Wir sind da! Per Chat – und auch persönlich. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für deine Anliegen und Fragen.

Hol dir CLARK

Als gesetzlicher Versicherungsnehmer

Als Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung bist du also automatisch in der sozialen Pflege­versicherung versichert. Es muss kein Aufnahmeantrag gestellt werden – das gilt für Studierende, Arbeitnehmer und Rentner. Die Beiträge richten sich nach deinem Bruttoeinkommen – dies ist gesetzlich so vorgegeben.

2022 liegt der Beitragssatz bei 3,05 Prozent für Versicherte mit Kindern. Wer mehr verdient, zahlt also höhere Beiträge. Kinderlose Versicherungsnehmer zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr den Kinderlosenzuschlag von 0,35 Prozent, womit ein Beitragssatz von insgesamt 3,40 Prozent anfällt. Allerdings gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze: Diese legt die maximale Einkommenshöhe fest, für die der Beitragssatz berechnet wird. Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erhältst du einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des monatlichen Beitrags und somit 1,525 Prozent. 2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.687,50 Euro Bruttomonatseinkommen. Das entspricht einem Jahresbruttogehalt von 56.250 Euro.

Als privat Versicherter

Träger der privaten Pflege­versicherung sind die privaten Pflegekassen. Die Leistungen sind – wie bei sozialen Versicherungen – festgelegt, somit besteht kein großer Unterschied zwischen beiden Varianten. Auch hier bist du als Mitglied einer privaten Kranken­versicherung automatisch mit einer privaten Pflege­versicherung geschützt. Die Berechnung der Beiträge und der Zuschuss durch den Arbeitgeber gleichen ebenfalls den Regelungen der sozialen Pflege­versicherungen. 

Zusammenfassung

  • Die Träger der Pflege­versicherung in Deutschland sind die an die jeweilige Krankenkasse angeschlossenen Pflegekassen.
  • In Deutschland gibt es insgesamt 105 soziale Pflegekassen.
  • Die sozialen Pflegekassen sind Träger der sozialen Versicherungen. Als Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung bist du automatisch über die soziale Pflegekasse abgesichert.
  • Träger der privaten Pflege­versicherung sind die privaten Pflegekassen. Privat Krankenversicherte sind automatisch Mitglieder einer privaten Pflege­versicherung.

Sonderfälle

Sachsen hat als einziges Bundesland in Deutschland eine Ausnahmeregelung bezüglich der Beitragsberechnung der gesetzlichen Pflege­versicherung. Dort zahlt man als Arbeitnehmer einen höheren Anteil. Dies liegt daran, dass dort kein Feiertag zur Finanzierung der Pflege­versicherung abgeschafft wurde. Die Arbeitnehmer zahlen einen größeren Anteil als der Arbeitgeber, wohingegen das Verhältnis in anderen Bundesländern ausgeglichen ist. Die 3,05 Prozent des Pflegebeitrags teilen sich in Sachsen ungleichmäßig auf: 2,025 Prozent entfallen auf den Arbeitnehmer, 1,025 Prozent auf den Arbeitgeber. Bei kinderlosen Versicherten kommen die 0,35 Prozent Zuschlag hinzu.

Grundsätzlich sind in Deutschland alle Arbeitnehmer wie auch Arbeitslose und Rentner Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Nur wer die festgelegte Einkommensgrenze von 5.212,50 Euro im Monat überschreitet, kann von einer sozialen Pflege­versicherung zu einer privaten wechseln. Ausgenommen hiervon sind Beamte und Selbstständige – diese haben immer die Wahl, von einer gesetzlichen Pflege­versicherung zu einem privaten Anbieter zu wechseln. Freiwillig Versicherte dürfen sich, falls sie krankenversichert sind, für eine gesetzliche Pflege­versicherung entscheiden – sind aber nicht gezwungen.

Was du sonst noch wissen musst

Die Einstufung in die einzelnen Pflegegrade richtet sich danach, inwieweit du noch selbstständig bist und über welche Fähigkeiten du verfügst. Es ist sinnvoll, die genauen Bedingungen für jeden Pflegegrad zu kennen. Der Medizinische Dienst der Kranken­versicherung (MDK) ermittelt den Pflegegrad anhand von sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben. Diese bestimmen, als wie selbstständig du giltst und ob du beispielsweise in Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 eingestuft wirst. Die Pflegegrade reichen insgesamt von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Sie werden wie folgt definiert: 

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Eine Besonderheit ist zu beachten: Menschen, die weder Arme noch Beine bewegen können, erhalten grundsätzlich den höchsten Pflegegrad – auch dann, wenn die Auswertung der Punkte lediglich eine Einstufung in Pflegegrad 2 ergeben würde. Der MDK ermittelt den Pflegegrad bei gesetzlich Versicherten, für privat Versicherte erfolgt die Prüfung durch MEDICPROOF.

Zusammenfassung

  • Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nach dem Grad deiner Selbstständigkeit und nach den Fähigkeiten, über die du verfügst.
  • Menschen, die weder Arme noch Beine bewegen können, erhalten grundsätzlich den höchsten Pflegegrad.
  • Der Medizinische Dienst der Kranken­versicherung ermittelt den Grad bei gesetzlich Versicherten, für privat Versicherte erfolgt die Prüfung durch MEDICPROOF.

Eine Pflegezusatz­versicherung abschließen

Wer sich im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit keine Sorgen um deren Finanzierung machen und auch nicht den eigenen Kindern zur Last fallen will, der sollte sich frühzeitig über eine private Pflegezusatz­versicherung Gedanken machen. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

Erhalte jetzt dein Angebot!

Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!

CLARK im App Store
CLARK im Google PlayStore
Jetzt anmelden
Verschlüsselte Verbindung

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen

Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!

Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.