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Pflegezusatz­­versicherung – Ausland

Optimale Vorsorge für den Pflegefall im Ausland

Wenn du pflegebedürftig bist und ins Ausland ziehen möchtest, bringt das Besonderheiten für die Pflegezusatz­versicherung mit sich. Was wann geleistet wird.
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Das Wichtigste in Kürze

Es sind verschiedene Gründe denkbar, aus denen Pflegebedürftige ins Ausland ziehen, zum Beispiel, um bei ihren Kindern zu sein. Allerdings stellt sich für sie dann die Frage, ob und inwiefern sie das Pflegegeld auch in anderen Ländern beziehen können. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Pflegepflicht­versicherung und den Leistungen aus einer Pflegezusatz­versicherung.

  1. Eine Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland kann dazu führen, dass Ansprüche aus der gesetzlichen oder der privaten Pflegepflicht­versicherung erlöschen.
  2. Anders sieht das bei der Pflegezusatz­versicherung aus, da es sich um eine Form der privaten Vorsorge handelt.
  3. Bei einer (eventuell) geplanten Pflege im Ausland sollten nur Geld-, nicht aber Sachleistungen vereinbart werden.

Kann ich im Ausland Leistungen aus der Pflege­versicherung beziehen?

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens pflegebedürftig werden. Damit die Kosten in einem solchen Fall gedeckt sind, muss in Deutschland (fast) jeder in eine sogenannte Pflegepflicht­versicherung einzahlen. Diese wird meistens in Kombination mit der Kranken­versicherung abgeschlossen und kann bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherer bestehen.

Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, erhältst du aus deiner Pflege­versicherung ein sogenanntes Pflegegeld sowie eventuelle Pflegesachleistungen. Hierfür musst du einen Antrag stellen, bei dem du auch deinen Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort angeben musst. Dieser darf sich im Ausland befinden, du kannst also prinzipiell Leistungen aus der Pflege­versicherung beziehen, obwohl die Pflege im Ausland stattfindet.

Zwischen diesen Fällen unterscheidet die Pflege­versicherung

Die Pflegepflicht­versicherung, ob in Kombination mit der Kranken­versicherung oder nicht, unterscheidet zwischen verschiedenen Fällen, wenn es um die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige geht:

  • Halten sich die Pflegebedürftige weniger als sechs Wochen pro Jahr im Ausland auf, werden das Pflegegeld und eventuelle Pflegesachleistungen unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Das gilt bei einer Begleitung durch eine Pflegekraft, sofern diese in einem Vertragsverhältnis zur Pflegekasse steht oder für einen zugelassenen Pflegedienst arbeitet. 
  • Hältst du dich länger als sechs Wochen pro Jahr, trotzdem aber nur vorübergehend im Ausland auf, ruht so lange dein Anspruch auf Pflegeleistungen. Doch es gibt Ausnahmen: Hältst du dich in einem EU-Staat oder einem Land auf, das ein Abkommen mit Deutschland geschlossen hat, kannst du unter Umständen teilweise oder alle Leistungen weiter beziehen.
  • Hast du deinen Wohnort im EU-Ausland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz, kannst du Pflegegeld beziehen, sofern du einen Anspruch in Deutschland erworben hast und im Wohnortstaat keine Sachleistungen beantragst.
  • Verlagerst du hingegen deinen gewöhnlichen Aufenthalt in andere Länder, kannst du keine Leistungen aus der sozialen Pflege­versicherung in Anspruch nehmen.

Dies ist nur eine kurze Übersicht über die grundlegenden Regelungen, denn neben den Verordnungen, die für alle Staaten in der EU gelten, gibt es für viele Länder noch gesonderte Vereinbarungen, die das Thema komplex machen. Du solltest dich daher über die Regelungen für das jeweilige Zielland im Speziellen informieren und darüber, ob du Leistungen aus der Pflegekasse beziehen kannst und ggf. in welcher Form.

Was zahlt die Pflegepflicht­versicherung im Ausland?

Prinzipiell kann eine pflegebedürftige Person bei einem Auslandsaufenthalt nur Geldleistungen aus der Pflegekasse beziehen. Das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflege­versicherung oder der privaten Pflege­versicherung wird also auch außerhalb von Deutschland gezahlt.

Demgegenüber werden Sachleistungen nur nach den Vorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes gewährt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die häusliche Pflege oder eine stationäre Pflege für ältere Menschen handeln.

Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die über die EU-Verordnung hinausgehen und eine bessere Absicherung für Pflegebedürftige ermöglichen, zum Beispiel beim Umzug in die Niederlande oder nach Österreich. Auch für Grenzgänger, zum Beispiel zwischen Deutschland und der Schweiz, gelten gesonderte Regelungen.

Zusammenfassung

  • Um die Kosten für eine eventuelle medizinische Versorgung zu decken, muss in Deutschland (fast) jeder eine Pflege­versicherung abschließen.
  • Hält sich ein Pflegebedürftiger vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Staat auf, können gewisse Leistungsansprüche erlöschen.
  • In der Regel werden, solange der Versicherte innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz bleibt, nur Geldleistungen gezahlt.
  • Eventuell sind Sachleistungen wie die Betreuung durch eine Pflegekraft aber aufgrund der Ansprüche in der neuen Heimat möglich.
  • Es ist daher wichtig, sich vor einem Umzug über die grundsätzlichen Leistungen im jeweiligen Land zu informieren.

Wann lohnt sich eine Pflegezusatz­versicherung fürs Ausland?

Grundlegendes zur Zusatz­versicherung bei Pflege im Ausland

Eine private Pflegezusatz­versicherung wird empfohlen, um eine finanzielle Lücke zu schließen, wenn eine Pflege notwendig wird. Das deutsche Pflegegeld und die Pflegesachleistungen reichen oft nicht aus, um die gesamten Kosten für die Pflege zu decken. Zudem ermöglicht eine Pflegezusatz­versicherung eine bessere Pflege.

Auch bei einer Pflege im europäischen Ausland oder in anderen Ländern kann durch eine solche zusätzliche Versicherung die Pflege verbessert werden. Grundsätzlich leisten die meisten Pflegezusatz­versicherer auch im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz, und zwar unabhängig von der deutschen Kranken­versicherung.

Wann sich eine Pflegezusatz­versicherung für das Ausland lohnt

Da es sich um eine private Versicherung handelt, kann die Pflegezusatz­versicherung unabhängig von der Pflege­versicherung leisten. In vielen Fällen sind diese aber aneinander gekoppelt. Das kann bedeuten, dass dein Anspruch auf Leistungen aus der Zusatz­versicherung ebenfalls versiegt, wenn du in ein Land ziehst, in dem die Pflege­versicherung die Pflege nicht oder nur teilweise bezahlt.

Wenn du bei Pflegebedürftigkeit eventuell ins Ausland ziehen möchtest, solltest du ruhig eine Pflegezusatz­versicherung abschließen. Du musst dann aber ggf. darauf achten, dass es sich um ein Modell mit Geldleistungen, die unabhängig von deinem Aufenthalts- oder Wohnort gewährt werden, handelt.

Diese Leistungen müssen außerdem unabhängig von der Pflege­versicherung oder Kranken­versicherung der Pflegebedürftigen bestehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so kann die Pflegezusatz­versicherung vor allem beim Umzug in andere Staaten sinnvoll sein, um die Pflege zu bezahlen und das Pflegegeld aufzustocken beziehungsweise zu ersetzen.

Zusammenfassung

  • Auch Pflegebedürftige, die zeitweise oder dauerhaft aus Deutschland auswandern wollen, können durch eine Pflegezusatz­versicherung privat vorsorgen.
  • Diese ermöglicht ihnen, wegfallende Leistungen zu ersetzen oder eventuelle Lücken zu schließen.
  • Wichtig ist allerdings, den richtigen Versicherer auszuwählen, denn nicht jeder leistet (vollumfänglich) im Ausland.
  • Du solltest dich zum jeweiligen Zielland umfassend beraten lassen, denn für viele Länder wie Frankreich, Polen, Niederlande oder die Schweiz sind die Regelungen grundlegend verschieden.

Nächste Schritte

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