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Private Pflege­­versicherung

Vorsorge in der PKV

Der Abschluss einer Pflege­versicherung ist in Deutschland verpflichtend. Als PKV-Mitglied musst du daher eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen.
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Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland ist eine Pflege­versicherung verpflichtend. In einigen Fällen muss es sich dabei um eine private Pflegepflicht­versicherung handeln, in anderen Fällen ist sie optional. Dann gilt es abzuwägen, ob die private oder gesetzliche Pflege­versicherung im Einzelfall sinnvoller ist.

  1. Jeder Deutsche mit einer privaten Kranken­versicherung braucht eine private Pflege­versicherung. Aber auch in der gesetzlichen Krankenkasse kannst du unter Umständen frei wählen.
  2. In der privaten Pflegepflicht­versicherung ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen, sondern er richtet sich nach anderen Faktoren.
  3. Da die Leistungen aller Versicherer dieselben sind, lohnt sich ein Vergleich bei der privaten Pflege­versicherung nur bedingt.

Grundlagen der Pflegepflicht­versicherung

Wer eine Pflege­versicherung haben muss

Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen und verursacht hohe Kosten, selbst bei kleinem Pflegegrad. Daher wurde im Jahr 1995 in Deutschland die Pflicht zur Pflege­versicherung eingeführt – es muss also jeder für den Pflegefall vorsorgen. Diese Pflegepflicht­versicherung wird in der Regel mit der Kranken­versicherung gekoppelt. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen du deinen privaten Versicherer frei wählen kannst.

Privat oder gesetzlich – wer darf in welche Versicherung?

Die Kopplung mit der Kranken­versicherung führt dazu, dass auch bei der Pflege­versicherung zwischen gesetzlich und privat unterschieden wird. Jeder, der bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, muss automatisch in die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung einzahlen, die häufig auch als soziale Pflege­versicherung bezeichnet wird.

Es gibt jedoch Personen, die wählen dürfen zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Kranken­versicherung. Entscheiden sie sich für die PKV, fallen sie automatisch in die private Pflege­versicherung. Meistens wird die Pflege­versicherung daher einfach beim Kranken­versicherer abgeschlossen.

Bist du hingegen freiwillig in der GKV versichert, hast du die Wahl: Du kannst in die gesetzliche Pflege­versicherung gehen oder stattdessen eine private Versicherung abschließen.

So klappt der Wechsel in die private Absicherung

Trifft dieser Fall auf dich zu und du entscheidest dich für die gesetzliche Kranken-, aber private Pflegekasse, musst du deinen Antrag innerhalb von drei Monaten stellen. Dadurch kannst du dich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegekasse befreien lassen.

Allerdings musst du gegenüber der Pflegekasse nachweisen, dass du über eine private Pflegepflicht­versicherung verfügst. Eine Rückkehr in die soziale Pflegepflicht­versicherung ist daraufhin nur noch möglich, wenn für dich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflege­versicherung greift.

Dafür muss sich zum Beispiel dein Arbeitsverhältnis verändern. Andernfalls ist deine Entscheidung bindend und du kannst nicht freiwillig zurück in die gesetzliche Pflege­versicherung.

Privat Pflegeversicherte haben freie Anbieterwahl

Bist du hingegen privat krankenversichert, brauchst du zwingend eine private Pflegepflicht­versicherung. Die meisten Versicherungsnehmer schließen diese direkt in Kombination, also bei ihrem privaten Kranken­versicherer ab.

Allerdings haben privat Versicherte im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten eine freie Anbieterwahl. Sie können daher eine andere Versicherung als ihre PKV wählen. Auch dann gilt für den Anbieterwechsel eine strenge Frist von sechs Monaten, innerhalb derer du den Antrag stellen und nachweisen musst, dass du eine andere private Pflege­versicherung abgeschlossen hast.

Was ist mit der privaten Pflegezusatz­versicherung?

Wenn du dich zum Thema Pflege informierst, stößt du auf verschiedene Begriffe. Mit der Pflege­versicherung ist die Pflegepflicht­versicherung gemeint. Demgegenüber gibt es eine Pflegezusatz­versicherung. Sie kann freiwillig als Ergänzung abgeschlossen werden, um die sogenannte „Pflegelücke“ zu schließen. Somit hättest du im Fall einer Pflegebedürftigkeit bessere Leistungen wie mehr Geld oder Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Denn in der Praxis liegen die tatsächlichen Pflegekosten meistens über dem ausbezahlten Pflegegeld aus der Pflicht­versicherung. Diese Differenz musst du als Eigenanteil aus der eigenen Tasche bezahlen. Schon in jungen Jahren lohnt es sich daher, durch eine Pflegezusatz­versicherung finanziell vorzusorgen.

Entscheidest du dich für den Pflege-Bahr in Form einer Pflegetagegeld­versicherung, erhältst du für die private Pflegezusatz­versicherung sogar eine staatliche Förderung. Dieser Pflege-Bahr wird als staatliche Zulage gewährt, wenn du monatlich mindestens zehn Euro einzahlst.

Weiterhin genießt du bei einer privaten Pflegezusatz­versicherung steuerliche Vorteile. Als Ergänzung zu einer privaten Pflegepflicht­versicherung, aber auch zu einer gesetzlichen Pflege­versicherung, ist sie daher für die meisten Versicherten durchaus sinnvoll.

In Ausnahmefällen bist du nicht (mehr) ­versicherungspflichtig

Es gibt Szenarien, in denen du keine monatlichen Beiträge zu einer gesetzlichen Pflege­versicherung oder privaten Pflege­versicherung mehr zahlen musst. Das gilt für pflegebedürftige Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen und Pflegeleistungen für eine teilstationäre Pflege oder vollstationäre Pflege beziehen.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind zudem Deutsche, die im Ausland leben und über eine private Kranken­versicherung verfügen. Damit erlöschen jedoch auch sämtliche Leistungsansprüche.

Zusammenfassung

  • Bis auf wenige Ausnahmefälle besteht in Deutschland für jeden Menschen eine Pflicht zur Pflege­versicherung.
  • Normalerweise wird die Pflege­versicherung direkt mit der Kranken­versicherung abgeschlossen.
  • Manchmal kannst du frei wählen, ob du eine gesetzliche Pflege­versicherung oder private Pflege­versicherung abschließt.
  • Bist du in einer privaten Pflege­versicherung, genießt du freie Anbieterwahl.
  • Für einen Anbieterwechsel musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen und Fristen wahren.
  • Die private Pflegezusatz­versicherung ist zu unterscheiden von der privaten Pflegepflicht­versicherung. Sie kann freiwillig abgeschlossen werden und stellt in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung dar.
  • Bei der privaten Zusatz­versicherung kannst du von steuerlichen Vorteilen und der staatlichen Förderung namens Pflege-Bahr profitieren.
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Beiträge und Leistungen: Ein Vergleich

Wie die Beiträge jeweils berechnet werden

Beim Abschluss einer private Pflege­versicherung stellt sich die Frage nach der Beitragsberechnung. Um höhere Beiträge zu vermeiden, ziehst du unter Umständen einen Anbieterwechsel in Betracht. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Tarifen gering, da die Beiträge vom PKV-Verband zentral für die gesamte Branche berechnet werden und ein gesetzlicher Maximalbetrag gilt.

Das bedeutet: Die Kostenunterschiede für diese Form der Alters­vorsorge ist zwischen den privaten Versicherungen so minimal, dass sich ein Anbietervergleich kaum lohnt. Anders sieht das aus, wenn du die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflege­versicherung hast. Denn bei der gesetzlichen Pflege­versicherung werden die Beiträge grundlegend anders berechnet:

Beiträge in der gesetzlichen Pflege­versicherung

Wie der Name bereits vermuten lässt, steht bei der sozialen Pflege­versicherung der soziale Gedanke im Vordergrund. Die Beiträge richten sich daher ausschließlich nach dem Einkommen der Versicherten.

Das bedeutet: Besserverdiener zahlen mehr und unterstützen damit Geringverdiener oder Pflegebedürftige, die nicht (mehr) einzahlen können. Für alle Versicherungsnehmer gilt jedoch ein Höchstsatz von 3,4 Prozent (Stand 2022) des Einkommens mit einer Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50  Euro (Stand 2022).

Beiträge in der privaten Pflege­versicherung

In der privaten Pflege­versicherung ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Stattdessen richten sich die Kosten für die Versicherten nach individuellen Faktoren:

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Individuelles Pflegerisiko

Bei der Antragstellung musst du daher umfassende Fragen zu eventuellen Vorerkrankungen und deinem allgemeinen Gesundheitszustand beantworten. Daraufhin kann die Pflege­versicherung deinen individuellen Beitrag beliebig festlegen und erhöhen, wobei sie sich an den branchenspezifischen Werten orientiert.

Somit sind die Beiträge in der Praxis zwar ähnlich, es kann jedoch geringfügige Unterschiede geben. Nach fünf Jahren greift aber in jedem Fall der Höchstbeitrag. Laut Gesetz darf nach dieser Frist keine Versicherung mehr als 150,94 Euro (Stand 2022) pro Monat verlangen.

Dieser Maximalbetrag richtet sich an der gesetzlichen Versicherung aus. Für Beamte mit Beihilfe liegt er bei 73,77 Euro (Stand 2022). Neukunden müssen jedoch in den ersten fünf Jahren unter Umständen höhere Kosten für Risikozuschläge in Kauf nehmen.

Gibt es Leistungsunterschiede je nach Versicherer?

Ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium bei jeder Versicherung sind die Leistungen. Bei der Versicherung für eine Pflege gibt es jedoch keine Unterschiede zwischen den Versicherern. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist, erhältst du dieselben Leistungen. Das gilt auch für alle Anbieter der privaten Pflege­versicherung.

Wann sich ein Vergleich und Wechsel der Anbieter lohnt

Da sich die Leistungen nicht und die Beiträge kaum unterscheiden, lohnt sich ein Anbietervergleich in den meisten Fällen nicht, sofern du in der privaten Pflege­versicherung pflichtversichert bist.

Hast du hingegen die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Pflegekasse, ist es durchaus sinnvoll, die beiden Modelle zur Beitragsberechnung gegenüberzustellen und die günstigere Variante zu wählen. Dadurch sparst du unter Umständen viel Geld bei gleichbleibenden Leistungen.

Ein Anbietervergleich kann zudem bei der privaten Pflege­versicherung sinnvoll sein, falls du hohe Risikozuschläge zahlen musst. Bei Vorerkrankungen oder anderen „ungünstigen“ Bedingungen kannst du also verschiedene Angebote gegenüberstellen. Wie bereits erwähnt, sind die Unterschiede aber meistens gering und damit auch das Sparpotenzial.

Möchtest du hingegen die Leistungen bei einer Pflegebedürftigkeit verbessern, kann sich eine private Pflegezusatz­versicherung lohnen. Dabei ist der Vergleich verschiedener Versicherungsarten und -anbieter unbedingt zu empfehlen. Die CLARK-Experten können dir dabei helfen.

Zusammenfassung

  • Die Beiträge in der gesetzlichen Pflegekasse werden am Einkommen ausgerichtet, in der privaten Pflege­versicherung hingegen an individuellen Faktoren.
  • Dennoch sind die Unterschiede zwischen den Versicherern verschwindend gering und die Leistungen sind überall dieselben.
  • Ein Anbietervergleich und -wechsel lohnt sich daher nur, wenn du frei zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wählen kannst oder Risikozuschläge zahlen musst.
  • Empfehlenswert ist jedoch ein Vergleich im Bereich der privaten Pflegezusatz­versicherung.

Wann und was die private Pflege­versicherung leistet

Leistungen der privaten Pflegepflicht­versicherung

Pflegebedürftige erhalten unabhängig von der Art ihrer Pflicht­versicherung dieselben Leistungen. Einen Anspruch erwirbst du, wenn du innerhalb von zehn Jahren für mindestens zwei Jahre einbezahlt hast. Sollte es dann zu einer Pflegebedürftigkeit gemäß SGB kommen, richten sich die Höhe der monatlichen Rente und die möglichen Pflegesachleistungen nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung.

Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen können die Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Ob es sich um eine häusliche Pflege, eine ambulante Pflege oder eine stationäre Pflege handelt, ist irrelevant. Die Ansprüche sehen abhängig vom Pflegegrad im Jahr 2021 wie folgt aus:

PflegegradSachleistung in EuroHäusliche Pflege in EuroStationäre Pflege in Euro
Pflegegrad 100125
Pflegegrad 2724316770
Pflegegrad 31.3635451.262
Pflegegrad 41.6937281.775
Pflegegrad 52.0959012.005

Unterschieden wird zwischen der ambulanten Pflege und der stationären Pflege. Doch sogar die höchsten Leistungen bei einer stationären Pflege im Pflegegrad 5 reichen in vielen Fällen nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken.

Oft müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen einen hohen Eigenanteil tragen. Dies verdeutlicht erneut, wie wichtig eine weitere Vorsorge für eine Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel in Form einer Pflegezusatz­versicherung, ist.

Den Antrag rechtzeitig und richtig stellen

Um die maximal möglichen Leistungsbezüge zu erhalten, ist es wichtig, eine Pflegebedürftigkeit frühzeitig festzustellen und den Pflegegrad in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Versicherte müssen daraufhin einen Antrag stellen.

Ein Gutachter stellt in diesem Prozess die Schwere und Art der Pflegebedürftigkeit fest. Diese Rolle übernimmt bei der gesetzlichen Pflege­versicherung der Medizinische Dienst, bei der privaten Pflegepflicht­versicherung das Unternehmen Medicproof. Sobald der Gutachter zu einem Ergebnis gekommen ist, erhältst du eine Mitteilung, ob dir Versicherungsleistungen zustehen und in welcher Höhe.

Zusammenfassung

  • Welche Ansprüche du für eine Pflege hast, hängt vom Pflegegrad ab.
  • Die Pflegebedürftigen müssen frühzeitig einen Antrag stellen, um diesen Pflegegrad bestimmen zu lassen.
  • Unterschieden wird außerdem zwischen einer stationären und einer ambulanten Pflege.
  • Wer eine bessere Pflege wünscht oder einen Eigenanteil verhindern will, sollte zusätzlich vorsorgen, um die „Pflegelücke“ zu schließen.

Eine Private Pflege­versicherung abschließen

Die Suche nach der richtigen Pflege­versicherung muss nicht zeitintensiv sein. Überlass den Vergleich der privaten Pflege­versicherungen den Experten von CLARK. Sie kennen den Markt, die wichtigen Details und deine Lebenslage. Die unabhängige und persönliche Beratung gibt dir die Gewissheit, dass du später eine passende und bezahlbare Private Pflege­versicherung hast.

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