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Pflegezusatz­­versicherung – Pflegerenten­­versicherung

Optimale Vorsorge für den Pflegefall

Jeder kann eines Tages zum Pflegefall werden. Mit einer privaten Pflegerenten­versicherung kannst du dir eine lebenslange Pflegerente auszahlen lassen.
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Das Wichtigste in Kürze

Niemand von uns ist davor gefeit, ein Pflegefall zu werden. Jeder sollte sich also so früh wie möglich rund ums Thema Pflege informieren, denn so können wir im Ernstfall noch immer die Kontrolle über unsere Situation bewahren. Eine Pflegezusatz­versicherung gibt dir diese Chance, während die gesetzliche Pflege­versicherung nur einen Teil der Pflegekosten trägt. Um voll und ganz abgesichert zu sein, benötigst du neben der Pflegepflicht­versicherung eine Pflegezusatz­versicherung. Mit einer privaten Pflegerenten­versicherung kannst du dir eine lebenslange Pflegerente auszahlen lassen, sollte der Ernstfall eintreten.

  1. Eine private Pflegerenten­versicherung deckt die monatlichen Kosten ab, für die deine gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.
  2. Bei einer Pflegerenten­versicherung wird bei einer Kündigung oder im Todesfall zumindest ein Teil der privat geleisteten Beiträge ausgezahlt.
  3. Pflegebedürftige und Angehörige, die die Pflege übernehmen, müssen die Pflegerente nicht versteuern.

Wann eine private Pflegezusatz­versicherung sinnvoll ist

Das Risiko ist Teil unseres täglichen Lebens

Zunächst eine gute Nachricht: Die durchschnittliche Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten immens angestiegen. Die Kehrseite: Auch das Risiko, irgendwann ein Pflegefall zu werden, ist damit für uns alle größer geworden. Eine Pflegezusatz­versicherung kann eine enorme Hilfe sein. Da wir alle uns nur ungern freiwillig mit dem Thema beschäftigen, ist es in Deutschland seit 1995 Pflicht, neben der gesetzlichen Kranken­versicherung auch pflegeversichert zu sein. Das gilt auch für Beamte und Selbstständige.

Die gesetzliche Pflege­versicherung ist im Ernstfall eine große Unterstützung. Allerdings deckt sie lediglich einen Teil der anfallenden Kosten ab, weswegen die private Vorsorge nicht zu kurz kommen darf. Handelt man zu spät, kann das neben langen Krankenhausaufenthalten und umständlichen Reha­maßnahmen obendrein auch noch finanzielle Notlagen nach sich ziehen. Ob man sich von Familienmitgliedern oder einem ambulanten Pflegedienst betreuen lässt – eine Pflegerenten­versicherung zahlt dem Versicherten in monatlichen Beiträgen eine Pflegerente aus, und zwar ein Leben lang. Eine private Pflege­versicherung lohnt sich also besonders dann, wenn die Pflegepflicht­versicherung nicht ausreicht. Außerdem solltest du mit einem Testament und einer Patientenverfügung vorsorgen.

Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung

Es gibt verschiedene Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung mit vielfältigen Tarifen und variierendem Leistungsumfang für jeden individuellen Pflegefall. Neben der Pflegerenten­versicherung gibt es die Pflegetagegeld­versicherung, die Pflegekosten­versicherung sowie den Sonderfall Pflege-Bahr.

Bei einer Pflegekosten­versicherung wird die Leistung der gesetzlichen Pflege­versicherung verdoppelt oder zumindest erhöht. Ein Vorteil dabei ist, dass du bereits ab Pflegegrad 1 Leistungen erhältst. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass du nur beschränkten Zugriff auf dein Geld hast und deine Ausgaben regelmäßig nachweisen musst. Versicherungen übernehmen oft nicht den vollen Betrag, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt, unabhängig vom Grad der Verwandtschaft. Andere Versicherungen hingegen decken die verbleibenden Kosten für Pflegedienste oder Pflegeheime ab.

Mit der Pflegetagegeld­versicherung bekommst du einen bestimmten Tagessatz ausgezahlt. Das ist ein zu Beginn des Vertragsabschlusses festgelegter Betrag, der dir monatlich bei allen anfallenden Pflegekosten aushilft. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich – wie bei den Leistungen aller Pflegezusatz­versicherungen – nach der Höhe deines Pflegegrads.

Eine geförderte Pflegezusatz­versicherung durch den Pflege-Bahr-Tarif ist ebenfalls eine gute Absicherung für jeden Pflegefall: Mit der staatlichen Förderung deiner privaten Zusatz­versicherung bekommst du einen Zuschuss von insgesamt 60 Euro im Jahr – unabhängig von deinem Einkommen und davon, ob du eine private oder eine gesetzliche Pflege­versicherung besitzt. Um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können, musst du einige Kriterien erfüllen. Beispielsweise sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vom Versicherungsschutz des Pflege-Bahr ausgenommen, ebenso Menschen, die bereits Pflegedienste in Anspruch nehmen.

Wenn du unsicher darüber bist, welche private Pflege­versicherung für dich sinnvoll ist, kannst du dich an unsere CLARK-Experten wenden. Wir stehen dir mit persönlicher Beratung zur Seite und beantworten all deine Fragen.

Zusammenfassung

  • In Deutschland ist jeder Mensch zur gesetzlichen Kranken- sowie Pflege­versicherung verpflichtet.
  • Die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung sind eine große Hilfe im Fall der Pflegebedürftigkeit, decken allerdings nur einen Teil der hohen Kosten ab.
  • Neben der Pflegerenten­versicherung gibt es die Pflegetagegeld­versicherung, die Pflegekosten­versicherung sowie den Sonderfall Pflege-Bahr.
  • Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile für jeden individuellen Pflegefall. Informiere dich im Vorfeld darüber, welche Versicherung deine Bedürfnisse am besten deckt.

Pflegerenten­versicherung

So funktioniert es

Die Pflegerenten­versicherung ist eine Form der privaten Pflegezusatz­versicherung. Der Unterschied zur Pflegetagegeldrente und zur Pflegekosten­versicherung besteht darin, dass du während der Vertragslaufzeit Kapital ansparst. Insofern verhält es sich ähnlich wie bei der herkömmlichen Rente. Sollte die Pflegebedürftigkeit dann eintreten, erhältst du eine lebenslange Pflegerente ausgezahlt. Wie hoch diese genau ausfallen soll, kannst du als Versicherungsnehmer mitbestimmen. Du kannst mit einem Betrag von mindestens 250 Euro im Monat rechnen, die maximale Rentenhöhe beträgt 3.000 Euro. Wie viel du ausgezahlt bekommst, hängt von deiner Pflegestufe ab. Die maximale Rentenhöhe bekommst du üblicherweise erst bei Pflegegrad 5. Wofür du das Geld letztlich nutzt, ist vertraglich nicht definiert – du kannst dich für ambulante oder stationäre Pflege entscheiden.

Die meisten Anbieter setzen ein Mindestalter von 30 Jahren bei Antragstellung des Versicherten voraus, das Höchstalter liegt nach üblicher Regelung bei 65 Jahren. Einige Tarife erlauben ein Eintrittsalter von 70 oder gar 75 Jahren. Unter diesen Umständen ist ein Eintritt allerdings nicht ganz so einfach, denn es gibt eine Risikoprüfung, die vom Versicherten bestanden werden muss.

Die Kosten einer Pflegerenten­versicherung

Die Kosten einer Pflege­versicherung sind von deinem Eintrittsalter sowie den vereinbarten Leistungen abhängig. Daher lohnt es sich, die Versicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Dennoch ist die Pflegerenten­versicherung im Vergleich zur weiter verbreiteten Pflegetagegeld­versicherung um einiges teurer. Dafür ist der Beitrag – anders als bei der Pflegetagegeld­versicherung – über die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Du brauchst dir also keine Sorgen darum zu machen, dass sich deine monatlichen Kosten erhöhen.

Zusammenfassung

  • Mit einer Pflegerenten­versicherung sparst du die gesamte Vertragslaufzeit Kapital an. Sollte Pflegebedürftigkeit eintreten, kannst du mit einem Betrag von mindestens 250 Euro im Monat rechnen, die maximale Rentenhöhe beträgt 3.000 Euro.
  • Die Höhe der Leistung hängt von der Pflegestufe ab. Die maximale Rentenhöhe wird in der Regel erst bei Pflegegrad 5 ausgezahlt.
  • Das Mindestalter bei Antragstellung liegt bei den meisten Anbietern bei 30 Jahren, das Höchstalter bei 65 Jahren. Einige Tarife gestatten ein Eintrittsalter von 70 oder gar 75 Jahren.
  • Die Kosten einer privaten Pflege­versicherung sind vom Eintrittsalter sowie dem ausgemachten Leistungsumfang abhängig.

Vor- und Nachteile

Vorteile

Ein großer Vorteil der Pflegerenten­versicherung: Sollte es zu einer Kündigung oder gar zum Todesfall kommen, können der Versicherungsnehmer oder dessen Familienmitglieder je nach Vertrag einen Teil der gezahlten Beiträge zurückbekommen. Neben der garantierten Beitragshöhe besitzt du außerdem die volle Kontrolle darüber, was mit deiner privaten Pflegerente passiert: du kannst das Geld also frei nutzen, um als versicherte Person in stationärer oder häuslicher Pflege betreut zu werden. Anders als bei anderen Pflegezusatz­versicherungen ist es dir auch möglich, dich vorübergehend von den monatlichen Beiträgen freistellen zu lassen – eine Option, die bei unerwarteten finanziellen Krisen immer vorteilhaft ist. Beachte jedoch: Hierbei verringert sich in bestimmten Fällen die zu erwartende Pflegerente. Der Versicherungsbeitrag kann sowohl in monatlich laufenden Beiträgen erfolgen als auch gegen Einmalbeitrag. Wenn der Leistungsfall eintritt, wirst du als Versicherter die Beiträge nicht mehr zahlen müssen. Es besteht ein weltweiter Versicherungsschutz.

Nachteile

Im Vergleich mit anderen Pflegezusatz­versicherungen fällt die private Pflegerenten­versicherung wesentlich teurer aus. Zudem zahlt die Versicherung die Pflegekosten nicht ab Pflegegrad 1 und nur teilweise bei Pflegegrad 2. Dabei sind gerade das die Pflegestufen, die unter allen Pflegefällen in Deutschland am häufigsten vorkommen. Überschussleistungen sind bei einer Pflegerenten­versicherung selten garantiert

Zusammenfassung

  • Bei einer Pflegerenten­versicherung wird bei einer Kündigung oder im Todesfall zumindest ein Teil der privat geleisteten Beiträge ausgezahlt.
  • Andere Vorteile sind: garantierte Beitragshöhe, eigenverantwortliche Verwendung der Pflegerente, Aussetzungsmöglichkeit der monatlichen Beiträge in finanzieller Notlage, keine Weiterzahlung der Beiträge im Leistungsfall, Versicherungsbeitrag kann auch als Einmalbetrag gezahlt werden, weltweiter Versicherungsschutz.
  • Die Pflegerenten­versicherung hat im Vergleich zu anderen privaten Pflegezusatz­versicherungen hohe Beiträge.
  • Andere Nachteile sind: Die Versicherung greift meist erst ab Pflegegrad 2, Überschussleistungen sind in der Regel nicht garantiert.

Die Pflegerente versteuern

Die Leistungen deiner Pflegezusatz­versicherung musst du als pflegebedürftige Person nicht versteuern. Sie werden dir steuerfrei und netto ausgezahlt. Auch Angehörige, denen du privat deine Pflegerente auszahlst, müssen keine Steuer zahlen, sofern sie keine andere Vergütung für die Pflege beziehen.

Steuerpflichtig sind hingegen Personen, die nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind. Ausgenommen hiervon sind Menschen, die sich die sittliche Verpflichtung vom Finanzamt haben bestätigen lassen. Das heißt konkret: Es wurde bewiesen, dass eine enge Beziehung zwischen Pfleger und Pflegebedürftigen und somit eine moralische Verpflichtung zur Pflege besteht. Erwerbstätige Pflegekräfte und auch Angehörige, die mehr als das Pflegegeld für die Pflege erhalten, müssen gesetzlich Steuern zahlen.

Zusammenfassung

  • Die Pflegerente muss von Pflegebedürftigen nicht versteuert werden.
  • Für Angehörige, die die Pflege übernehmen, ist die Pflegerente ebenfalls steuerfrei.
  • Personen, die nicht mit der versicherten Person verwandt sind, müssen die Rente in der Regel versteuern.
  • Für erwerbstätige Pflegekräfte und auch Angehörige, die mehr als das Pflegegeld für die Pflege erhalten, ist die Rente ebenfalls steuerpflichtig.

Was du sonst noch wissen musst

Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, inwieweit du noch selbstständig bist und über welche Fähigkeiten du verfügst. Daher ist es gut, die genauen Definitionen für jeden Pflegegrad zu kennen. Der Medizinische Dienst der Kranken­versicherung ermittelt dies bei gesetzlich Versicherten anhand von sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jedes Kriterium werden Punkte vergeben. Anhand dieser Punkte wir eingeschätzt, wie selbstständig du noch bist, und entschieden, ob du zum Beispiel in Pflegegrad 3 oder in Pflegegrad 4 eingestuft wirst. Die Pflegegrade reichen insgesamt von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Die Definitionen lauten wie folgt: 

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Eine Besonderheit: Menschen, die weder Arme noch Beine bewegen können, erhalten grundsätzlich den höchsten Pflegegrad – auch dann, wenn die Auswertung der Punkte lediglich eine Einstufung in Pflegegrad 4 ergeben würde. Die Gesundheitsprüfung für privat Versicherte findet durch MEDICPROOF statt.

Pflege­versicherungen bieten oftmals neben dem Versicherungsschutz weitere interessante Leistungen an. Diese können vom Versicherungsnehmer selbst oder von Angehörigen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören kompetente Beratung rund um die Pflegezusatz­versicherung und schnelle Hilfe bei der Organisation verschiedener Pflegedienste wie etwa Kurzzeit- oder ambulante Pflege. Zudem kannst du unter anderem von Assistance-Leistungen wie psychologischer Unterstützung bei familiären Krisen oder Schulungen im Umgang mit Pflegefällen profitieren. Informiere dich im Voraus darüber, welche zusätzlichen Leistungen deine Pflegezusatz­versicherung neben der Unterstützung der Pflegekosten bietet.

Wenn innerhalb deiner Familie sehr plötzlich ein Pflegefall eintritt, hast du außerdem gesetzlichen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Du besitzt das Recht auf eine zehntätige Auszeit von deiner Arbeit, um die Pflege eines Familienmitglieds zu organisieren. Um diese Gehaltslücke zu schließen, erhältst du Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent deines Nettolohns.

Zusammenfassung

  • Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nach dem Grad deiner Selbstständigkeit und nach den Fähigkeiten, über die du verfügst.
  • Neben dem Tagesgeld gibt es je nach Versicherung und Tarif zusätzliche Assistance-Leistungen wie etwa psychologische Unterstützung, Beratung und Schulungen.
  • Sollte die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds plötzlich eintreten, hast du Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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