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Private Pflege­­versicherung – Beitrag

Monatliche Kosten: So berechnet sich der Beitrag

Bei Abschluss einer privaten Pflegepflicht­versicherung wird die erste Beitragszahlung fällig. Wie man diesen Beitragssatz genau berechnet, erfährst Du hier.
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Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland muss jeder eine Pflege­versicherung abschließen. Einige Personen können dabei wählen, ob sie anstelle der gesetzlichen eine private Pflegepflicht­versicherung bevorzugen. Das wirkt sich unmittelbar auf den Beitrag aus.

  1. Bei einer privaten Pflege­versicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach anderen Faktoren.
  2. Es gibt eine Höchstgrenze, die vom Versicherer nicht überschritten werden darf.
  3. Bei den Leistungen gibt es keinen Unterscheid zwischen privater und gesetzlicher Pflege­versicherung.

Pflege­versicherung: privat oder gesetzlich?

Jeder Deutsche braucht eine Pflegepflicht­versicherung

Die Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen, nicht nur im Alter, sondern bereits in jungen Jahren. Ein Schlaganfall, ein Unfall oder eine andere Ursache kann zum plötzlichen Bedarf einer Pflege führen. Das bedeutet für Pflegebedürftigte jedoch hohe Kosten, die ohne Versicherung kaum aus der eigenen Tasche bezahlt werden können.

Um für diesen Fall vorzusorgen, braucht jeder Deutsche eine Pflege­versicherung. Diese gehört zu den Pflicht­versicherungen und wird normalerweise mit der Kranken­versicherung gekoppelt. Wer eine gesetzliche Kranken­versicherung hat, besitzt automatisch eine gesetzliche Pflege­versicherung.

Wer darf in die private Pflege­versicherung?

Es gibt Menschen, die nicht frei entscheiden können, ob sie eine private oder gesetzliche Pflege­versicherung wollen. Wer in der GKV pflichtversichert ist, ist auch zur gesetzlichen Pflege­versicherung verpflichtet.

Anders sieht es aus, wenn du freiwillig in der gesetzlichen Versicherung bist. Dann kannst du Kranken­versicherung und Pflege­versicherung entkoppeln, sprich eine Pflege­versicherung bei einem privaten Versicherer abschließen, aber in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben.

Bist du hingegen privat krankenversichert, musst du dich auch privat pflegeversichern. Die meisten privat Versicherten wählen dafür ihre PKV als Anbieter. Sie können jedoch einen anderen Versicherer nutzen, wenn gewünscht.

Zusammenfassung

  • Jeder Deutsche braucht neben der Kranken- auch eine Pflege­versicherung.
  • Wer in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert ist, befindet sich automatisch in der gesetzlichen Pflege­versicherung.
  • Bist du freiwillig in der GKV, kannst du auch eine private Pflege­versicherung abschließen.
  • In die private Pflege­versicherung musst du, wenn du privat krankenversichert bist. Versicherte können den Anbieter dabei frei wählen.
  • Die Leistungen der Pflege­versicherung sind bei allen privaten und gesetzlichen Versicherungen die selben.

Beiträge in der privaten Pflege­versicherung

So sieht der Beitrag in der sozialen Pflege­versicherung aus

Bist du freiwillig oder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse und in der gesetzlichen Pflege­versicherung, so richtet sich der Beitrag nach deinem Einkommen. Der Beitragssatz wird in regelmäßigen Abständen angepasst.

Seit dem 1. Januar 2022 liegt er bei 3,05 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen. Wer kinderlos und älter als 23 Jahre ist, zahlt 3,4 Prozent. In der gesetzlichen Pflegekasse lässt sich der Beitrag einfach und transparent berechnen.

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Wie setzt sich der Beitrag in der privaten Versicherung zusammen?

In der privaten Pflege­versicherung ist die Berechnung des Beitragssatzes komplizierter. Er ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern es werden andere Faktoren herangezogen:

  • Gesundheitszustand
  • Alter
  • eventuelle Risikozuschläge
  • eventueller Arbeitgeberanteil

Fakt ist: In der privaten Pflege­versicherung können die Beitragssätze bei gleichem Einkommen unterschiedlich hoch sein. Die Leistungen bleiben jedoch dieselben. Der Versicherer berechnet den monatlichen Beitrag anhand des individuellen Risikos, dass der privat Versicherte pflegebedürftig wird.

Beim Vertragsschluss ist neben dem Alter daher der Gesundheitszustand entscheidend. Diesbezüglich müssen ehrliche Angaben gemacht werden. Bei einem hohen Risiko können in den ersten fünf Jahren sogenannte Risikozuschläge erhoben werden – das ist häufig bei Vorerkrankungen der Fall.

Nach fünf Jahren greift jedoch der Höchstbeitrag, der jenem der gesetzlichen Pflege­versicherung entspricht. Im Jahr 2022 liegt dieser bei 147,54 Euro pro Monat.

In einigen Situationen musst du den Beitrag nicht alleine finanziell stemmen. Bist du als Arbeitnehmer tätig, übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil der privaten Pflege­versicherung. Dieser Beitragszuschuss liegt bei maximal 50 Prozent.

Für Ehepartner gilt ein vergünstigter Höchstbeitrag von 150 Prozent des gesetzlichen Maximalbeitrags, wenn einer der Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Auch Kinder sind beitragsfrei mitversichert. In finanziellen Notlagen greift dir außerdem der Sozialhilfeträger mit einem Zuschuss unter die Arme.

Zuletzt kannst du die monatlichen Kosten für die Pflege­versicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Du genießt also finanzielle Unterstützung in vielerlei Hinsicht, so dass der Beitrag zur privaten Pflege­versicherung günstiger sein kann als jener für gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse – zumindest aber nicht teurer.

Lohnt sich der Vergleich unterschiedlicher Anbieter?

Wenn du freiwillig in der GKV versichert bist, ist es durchaus sinnvoll, die beiden Optionen durchzurechnen und gegenüberzustellen. Je nach Einkommen und individuellen Voraussetzungen kann die soziale Pflege­versicherung oder private Pflegekasse günstiger sein.

Aber auch privat Versicherte können einen Anbietervergleich für private Pflege­versicherungen vornehmen. Zwar berechnet der Verband der privaten Kranken­versicherung die Beitragssätze zentral (sprich sie sind in der gesamten Branche ähnlich), allerdings kann es zu Unterschieden kommen, weil die Versicherer dein Risiko verschieden einschätzen. Auch in der privaten Pflege-Pflicht­versicherung kann sich der Vergleich daher lohnen.

Ist die Angst vor steigenden Beiträgen im Alter begründet?

In der privaten Kranken­versicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Lebensalter häufig an. Eine Angst, die viele Versicherte auch bei der Pflege­versicherung hegen. Allerdings versuchen die Pflege­versicherer, den Beitragssatz über die gesamte Laufzeit hinweg möglichst stabil zu halten.

Daher wird von Beginn an mit sogenannten Altersrückstellungen gearbeitet. Schon lange, bevor du eine Pflege benötigst, sparst du dadurch finanzielle Rücklagen an. Kommt es eines Tages zu einer Pflegebedürftigkeit, wird das Pflegegeld aus diesen Rücklagen bezahlt.

Anders bei der sozialen Pflege­versicherung: Anstatt Altersrückstellungen zu bilden, wird das Pflegegeld aus den laufenden Einnahmen generiert, sozusagen durch die anderen Versicherten bezahlt. Wie der Name vermuten lässt, steht bei der sozialen Pflege­versicherung der soziale Gedanke im Vordergrund, während du in der privaten Pflege­versicherung für dich selbst vorsorgst.

Das bedeutet aber auch, dass die Beitragssätze durchaus mit höherem Lebensalter steigen können. Steigen die zu erwartenden Kosten, so kann der Versicherungsträger die monatlichen Beiträge anheben.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Leistungen der Pflegekassen durch den Gesetzgeber verbessert werden oder du älter wirst und mehr dieser Leistungen beanspruchst. Die Kosten für die Pflege­versicherung können also nach Vertragsabschluss steigen.

Aufgrund des demografischen Wandels ist dies in Zukunft sogar zu erwarten. Die Preissteigerungen finden jedoch durch den Verbandstarif und den gesetzlichen Höchstbeitrag bei sämtlichen Versicherern gleichermaßen statt, sodass sich ein Wechsel im Regelfall nicht lohnt.

Wann und wie du zurück in die gesetzliche Versicherung kannst

Was sich lohnen kann, ist der Wechsel zurück von der privaten in die soziale Pflege­versicherung. Das ist allerdings nur möglich, wenn auch deine Kranken­versicherung (wieder) gesetzlich ist.

Bist du freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung, hast aber in die private Pflege­versicherung gewechselt, ist die Rückkehr nicht ohne Weiteres möglich. Du kannst nur zurück, wenn eine Pflicht­versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse greift. Dann richten sich die Kosten für die Pflege­versicherung nur noch an deinem Einkommen aus. Ob das in deiner Situation ein Vor- oder Nachteil ist, musst du individuell berechnen.

Zusammenfassung

  • In der sozialen Pflege­versicherung richtet sich dein Beitrag nach deinem Einkommen.
  • In der privaten Pflegepflicht­versicherung spielen hingegen andere Faktoren wie dein Alter und dein Gesundheitszustand eine Rolle.
  • Die Leistungen unterscheiden sich nicht zwischen den Pflegepflicht­versicherungen.
  • Der Gesetzgeber hat 2022 einen Höchstbeitrag von 147,54 Euro pro Monat festgelegt.
  • Meistens liegen die Kosten durch Vergünstigungen wie den Arbeitgeberzuschuss deutlich darunter.
  • Ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter kann sich finanziell lohnen. In der privaten Pflegekasse musst du aber unter Umständen mit steigenden Beiträgen im Alter rechnen.
  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Pflege­versicherung kann sich schwierig gestalten, weshalb die Wahl der Versicherung von Beginn an richtig getroffen werden sollte.

Private Pflegezusatz­versicherung – ja oder nein?

Das Problem mit der Finanzlücke bei einer Pflege

Wenn du dich mit der Absicherung im Fall einer Pflege auseinandersetzt, ist nicht nur die Entscheidung privat oder gesetzlich wichtig. Denn in beiden Fällen reicht die Pflegepflicht­versicherung für eine umfassende Vorsorge nicht aus. In der Praxis liegen die Pflegekosten oft deutlich über den Leistungen aus der Pflicht­versicherung.

Dadurch entsteht eine Finanzlücke, die du als Eigenanteil decken muss. Schnell liegt dieser Eigenanteil im dreistelligen Bereich pro Monat, selbst bei niedrigerem Pflegebedarf wie der häuslichen Pflege mit Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2.

Kommt es sogar zu einem höheren Pflegebedarf im Pflegegrad 4 oder 5 und einer stationären Pflege, kann der Eigenanteil über 1.000 Euro monatlich ansteigen. Eine private Pflegezusatz­versicherung wird daher empfohlen, um diese Finanzlücke zu schließen und den Eigenanteil der Pflegekosten zu minimieren.

Was die private Pflegepflicht­versicherung leistet…

Um zu verstehen, weshalb eine Pflegezusatz­versicherung sinnvoll ist, lohnt sich ein Blick auf die Leistungen der privaten Pflegepflicht­versicherung. Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Leistungen der Pflege­versicherungen nicht, unabhängig davon, ob es sich um einen gesetzlichen oder privaten Versicherer handelt.

Die Pflege­versicherung leistet abhängig vom Pflegegrad sowohl bei einer ambulanten Pflege als auch einer teilstationären Pflege oder vollstationären Pflege. Bei der häuslichen Pflege können die Angehörigen entscheiden, ob sie diese selbst übernehmen möchten oder einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Zudem wird unterschieden zwischen dem Pflegegeld und sogenannten Pflegesachleistungen, wenn zum Beispiel die Pflegekraft direkt bezahlt wird. Informationen hierzu kannst du beim zuständigen Medizinischen Dienst einholen. Die Leistungssätze nach Pflegegrad sehen im Jahr 2021 wie folgt aus:

PflegegradSachleistung in EuroHäusliche Pflege in EuroStationäre Pflege in Euro
Pflegegrad 100125
Pflegegrad 2724316770
Pflegegrad 31.3635451.262
Pflegegrad 41.6937281.775
Pflegegrad 52.0959012.005

…und was die private Pflegezusatz­versicherung

Die Pflegekosten liegen in vielen Fällen deutlich über diesen Leistungen. Die private Zusatz­versicherung kann dabei helfen, die tatsächlichen Pflegekosten zu decken und so das finanzielle Risiko bei einer Pflegebedürftigkeit zu minimieren.

Die private Pflegezusatz­versicherung gilt daher als sinnvolle Ergänzung zur Pflege­versicherung. Diese kannst du in drei verschiedenen Formen abschließen:

  1. Bei der Pflegekosten­versicherung werden direkt die Pflegekosten übernommen, die nach den Leistungen der Pflege­versicherung übrig bleiben. Die Versicherungen hängen unmittelbar zusammen und werden miteinander verrechnet. Die Leistungen sind dadurch zweckgebunden.
  2. Bei der Pflegerenten­versicherung wird dir eine monatliche Pflegerente ausbezahlt, die du zur freien Verfügung hast. Ihre Höhe ist meistens unabhängig vom Pflegegrad.
  3. Bei der Pflegetagegeld­versicherung erhältst du ebenfalls einen fixen Betrag, allerdings pro Tag der Pflegebedürftigkeit. Dieses Pflegegeld kannst du frei verwenden. Ein besonderer Vorteil dieser privaten Pflegezusatz­versicherung ist die Möglichkeit einer staatlichen Förderung durch den sogenannten Pflege-Bahr.

Die staatliche Förderung wurde ins Leben gerufen, um Versicherte finanziell zu unterstützen, die zusätzlich zur Pflegepflicht­versicherung für den Pflegefall vorsorgen. Der Pflege-Bahr wird als staatlicher Zuschuss gewährt.

Vor allem für jüngere Personen können sich die Pflegetagegeld-Tarife durch den Pflege-Bahr besonders lohnen. Ein Vergleich ist trotzdem wichtig, denn auch die anderen Modelle bringen Vorzüge mit sich.

Zusammenfassung

  • Die private Pflege­versicherung bietet keine besseren Leistungen als die gesetzlichen Pflegekassen.
  • Auch Privatversicherte sollten eine Pflegezusatz­versicherung abschließen, um die Finanzlücke zu schließen.
  • Die private Pflegezusatz­versicherung gibt es in drei Modellen mit spezifischen Vor- und Nachteilen.
  • Besonderer Beliebtheit erfreut sich die Pflegetagegeld-Versicherung, da sie die Möglichkeit zur Nutzung des Pflege-Bahr bietet.
  • Für jeden individuellen Fall ist die Lösung zu finden, die eine umfassende Absicherung und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

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